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die bank 05 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG SREP BEI

REGULIERUNG SREP BEI KLEINEREN DEUTSCHEN INSTITUTEN Geschäftsmodellanalyse im Fokus der Aufsicht Der formalisierte Aufsichtsprozess SREP sieht als zentralen neuen Prüfungsgegenstand die Geschäftsmodellanalyse vor. In der Prüfungspraxis wird dieses Thema bei kleineren Instituten bislang allerdings nur oberflächlich behandelt. Wenn die Geschäftsmodellanalyse zukünftig stärker betont wird, kann dies Bedeutung und Charakter der Prüfungen erheblich verändern, und es ist mit wesentlichen Rückwirkungen auf die interne Banksteuerung und den Strategieprozess zu rechnen. 36 05 // 2017

REGULIERUNG Der aufsichtliche Prüfungs- und Evaluierungsprozess SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) wurde durch die EBA-Richtlinie von 2014 stark formalisiert. Diese Richtlinie ist für die Ausgestaltung von Prüfungen großer Institute, die von der EZB beaufsichtigt werden, direkt relevant. Darüber hinaus gilt sie auch für die nationalen Aufsichtsbehörden, die kleinere Institute beaufsichtigen, wobei die konkrete Anwendung und Ausgestaltung das Proportionalitätsprinzip berücksichtigen muss. Im Jahr 2016 hat die deutsche Bankenaufsicht den formalisierten SREP-Prozess erstmals auch bei den von ihr beaufsichtigten Instituten durchgeführt, die die EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) als „weniger bedeutend“ einstuft. Hierzu zählen Sparkassen, die meisten Genossenschaftsbanken und kleinere Privatbanken. Institute, die 2016 noch keinen SREP-Bescheid erhalten haben, wurden im Rahmen einer Allgemeinverfügung der BaFin behandelt, um vergleichbare Kapitalanforderungen für alle weniger bedeutenden Institute in Deutschland zu gewährleisten. SREP 2016 im Rückblick Die Bescheide zum SREP für weniger bedeutende Institute bestehen aus zwei Komponenten, nämlich verbindlichen Kapitalanforderungen und einem zusätzlichen Stresspuffer. Die verbindlichen Säule 1-plus-Kapitalanforderungen legt die Aufsicht für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch sowie für weitere wesentliche Risiken in der Risikotragfähigkeit fest. Als quantitative Indikatoren dienen barwertige Auswirkungen der aufsichtsrechtlichen Zinsschocks im Verhältnis zum Säule 1-Gesamtrisikobetrag sowie der Anteil der im Kontext der Risikotragfähigkeit bestimmten weiteren wesentlichen Risiken relativ zum Gesamtrisiko gemäß Risikotragfähigkeitskonzept. Als zweite wesentliche Determinante dienen die relevanten Risikoprofilnoten der Institute (zum Zinsänderungsrisiko sowie zur Internal Governance bzw. ICAAP). Für die Festlegung der Kapitalzuschläge verwendet die Aufsicht Matrizen, die für eine gegebene Kombination aus quantitativem Indikator und qualitativer Risikoprofilnote den zusätzlichen Kapitalbedarf vorschreiben (sogenannter Bucket- Ansatz). Bei dem Stresspuffer handelt es sich – im Unterschied zum Risikoteil – formal nicht um eine verbindliche Mindestanforderung, sondern um eine informatorische Eigenkapital-Zielkennziffer, die zusätzlichen Kapitalbedarf aus Sicht der Aufsicht quantifiziert. Der Stresspuffer darf mit dem Kapitalerhaltungspuffer verrechnet werden. Als quantitativer Indikator dienen in diesem Fall Kennzahlen der Niedrigzinsumfeld-Umfrage aus dem Jahr 2015, nämlich die Summe der Auswirkungen dreier ausgewählter Szenarios (Zinsszenario + 200 Basispunkte, zweites Kreditszenario und Marktrisikoszenario) auf die Gewinn- und Verlustrechnung im Verhältnis zum Gesamtrisikobetrag. Für die Ermittlung der Eigenkapital-Zielkennziffer spielen Risikoprofilnoten keine Rolle. Die Aufsicht hat Indikatoren und Risikoprofilnoten aufgrund von Informationen bestimmt, die ihr ohnehin vorliegen, nämlich den Kennzahlen des Meldewesens, den Ergebnissen von aufsichtlichen Prüfungen, den Rückmeldungen zur Niedrigzinsumfrage, den Erkenntnissen aus dem laufenden Aufsichtsgespräch sowie den Prüfungsberichten von Wirtschaftsprüfern. Die Beurteilung auf einer so breiten Informationsbasis erlaubt es der Aufsicht, ihre Einschätzung zu verschiedenen Themen zu transportieren, nämlich insbesondere auch zur Wirtschaftlichkeit des Geschäftsmodells und zur Nachhaltigkeit der strategischen Ausrichtung. Bestandteile des SREP Die vorgesehenen Inhalte des SREP gliedern sich in die vier Säulen ZZ Geschäftsmodellanalyse, ZZ Beurteilung der internen Governance und institutsweiter Kontrollen, ZZ Beurteilung von Kapitalrisiken sowie ZZ Beurteilung von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken. Im Abgleich zeigt sich, dass die bisherigen Prüfungsinhalte noch nicht alle vier Säulen vollumfänglich abgedeckt haben. In der ersten Phase des SREP lag der Fokus auf Kapitalrisiken aufgrund der Zinspolitik sowie auf weiteren wesentlichen Risiken in der Risikotragfähigkeit. Der Stresspuffer bemisst zusätzlich die Auswirkungen verschiedener Szenarios auf die Gewinn- und Verlustrechnung bei statischer Bilanz. Liquiditätsrisiken sind noch gar nicht geprüft worden. Der quantitative Indikator, der auf weiteren wesentlichen Risiken basiert, kann als Maß für die Qualität und Vollständigkeit der Risikomodellierung in der Risikotragfähigkeit interpretiert werden. Diese können aber nur vor dem Hintergrund der eingegangenen Risiken beurteilt werden, hängen also insbesondere auch vom Geschäftsmodell ab. Insofern fokussiert dieser Indikator vordergründig auf das Governance-Thema der Risikomodellierung, 05 // 2017 37

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