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die bank 05 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

RISIKO- /

RISIKO- / RENDITE-MODELLIERUNG UNTER PRIIPS HERAUSFORDERUNG FÜR DAS KUNDENGESCHÄFT „Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?“ „Welche Kosten entstehen?“ „Wie lange sollte ich die Anlage halten?“ Die PRIIPs-Verordnung verlangt kurze, stark ver dichtete Antworten auf komplizierte, zukunftsbezogene Fragen. Neben prozessbezo genen Herausforderungen ist insbesondere die Maßga be, Szenarien für valide Performance-Voraussagen zu erstellen, mit einem hohen Modellierungs-, Umsetzungs- und Pflegeaufwand verbunden. Es stellen sich zahlreiche neuartige Anforderungen an die Bewertung und ihre technische Infrastruktur. Um weiterhin Anlageprodukte effizient und kostengünstig herstellen zu können, sind schlanke, robuste Lösungen gefragt. Hierbei sind aufgrund der potentiellen Haftungsrisiken höchste Anforderungen an die Qualität und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse zu stellen. Profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung in der Modellierung von Risiko- / Renditeprofilen und ihrer speziellen Anwendung auf die Fragestellungen der PRIIPs- Verordnung. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Einführung geeigneter Modelle oder geben Ihnen zusätzliche Sicherheit durch die unabhängige Validierung Ihrer bestehenden Lösung. d-fine. Die Spezialisten für Risk&Finance. www.d-fine.com Frankfurt, München, London, Zürich, Wien

EDITORIAL » Ziel einer Regulierungsmaßnahme auf EU-Ebene war die Erhöhung der Transparenz im Aktienmarkt. In der Praxis hat sich die Verordnung allerdings als untauglich erwiesen. « Dr. Stefan Hirschmann, Chefredakteur die bank Die kleine Schwester Liebe Leserin, lieber Leser, man kann wohl mit Fug und Recht behaupten, dass die Forschungsarbeit der Deutschen Bundesbank eine Zierde dieser Institution darstellt und maßgeblich zu ihrer exzellenten Reputation in akademischen Kreisen, in politischen Institutionen und kreditwirtschaftlichen Häusern beiträgt. Regelmäßig fördert die Einrichtung interessante Ergebnisse zutage. Sie kann zudem als Paradebeispiel dienen für die Bedeutung wissenschaftlicher Kompetenz in den Bereichen Volkswirtschaft, Bankwesen und Finanzstabilität, aus der sich richtungsweisende Entscheidungen der Bankenaufsicht ableiten lassen. Ein Beispiel unter vielen ist dabei die jüngste Analyse der Ökonomen Stephan Jank, Christoph Roling und Esad Smajlbegovic zu den Auswirkungen der einheitlichen EU- Leerverkaufsverordnung, die seit Ende 2012 neue Transparenzpflichten für Leerverkäufe von Aktien vorsieht. Bei einem gedeckten Leerverkauf veräußert ein Investor ein Wertpapier, das er sich zuvor gegen eine Gebühr für einen gewissen Zeitraum ausgeliehen hat. Das Wertpapier muss der Investor spätestens am Ende der Leihfrist wieder kaufen, um es an den Verleiher zurückzugeben. Fällt der Preis in diesem Zeitraum, macht der Investor einen Gewinn, andernfalls einen Verlust. Ein Leerverkauf ist also dann eine lohnende Strategie, wenn der Investor fallende Preise erwartet. Aufgrund dieses spekulativen Elements sind Leerverkäufe umstritten, vor allem in Zeiten stark fallender Preise. Andererseits werden Leerverkäufe auch zur Risikosteuerung und gleichzeitig von Market Makern genutzt, die an der Börse regelmäßig An- und Verkaufspreise stellen und somit für ausreichend Liquidität sorgen. Nach der EU-Verordnung muss ein Investor seine Leerverkaufspositionen an die nationale Aufsichtsbehörde melden, sobald er 0,2 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals erreicht. Ab einem Wert von 0,5 Prozent müssen die Positionen vollständig veröffentlicht und auf einer Internetplattform jedem Interessenten zugänglich gemacht werden. Diese Publikationspflicht für Leerverkaufspositionen, die eine Erhöhung der Transparenz zum Ziel hat, stellt ein Novum in der Regulierung dar. Eine Analyse durch die Ökonomen der Bundesbank hat jedoch gezeigt, dass die betroffenen Marktteilnehmer eben diese Transparenz vermeiden wollen. Der Großteil von Leerverkäufern umgeht eine Veröffentlichung seiner Positionen, indem er einfach unter der Schwelle und somit auch weiterhin unter dem Radar der Öffentlichkeit bleibt. Dadurch wird aber die Effizienz des Preisfindungsprozesses, durch den auch private Informationen in den Aktienpreis einfließen, gemindert. Negative Informationen über das Unternehmen werden in der Konsequenz nicht unmittelbar in den Aktienkurs eingepreist, und zwar genau dann nicht, wenn sich eine Leerverkaufsposition unmittelbar unter der Veröffentlichungsschwelle verbirgt. Die Vermeidungsstrategie um die Veröffentlichungsschwelle hat somit einen negativen Einfluss auf den Preisfindungsprozess im Aktienmarkt. Was als Regulierungsmaßnahme auf EU-Ebene mit großem Aufwand umgesetzt wurde, hat sich in der Praxis als untauglich erwiesen. Gut gemeint ist eben bekanntlich die kleine Schwester von schlecht. Kurios, dass zu dieser Erkenntnis ausgerechnet das Research-Team der Bankenaufsicht gelangt ist. Ihr 05 // 2017 3

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