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die bank 05 // 2017

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MANAGEMENT DIE

MANAGEMENT DIE GESCHICHTE DER HETA-GLÄUBIGER Gemeinsam stark Fast 20 Monate dauerte der Kampf der HETA-Gläubiger um eine möglichst hohe Rückzahlung ihrer Forderungen. Dabei entging das Land Kärnten nur knapp der Insolvenz. Am Ende einigte man sich auf eine Transaktion zur Restrukturierung der HETA-Schulden im Volumen von fast 11 Mrd. €. Mit Auslaufen der Stabilisierungsperiode im Mai 2017 ist diese „Tender Offer II“ abgeschlossen. Unser Autor liefert einen spannenden und kenntnisreichen Rückblick auf das Verfahren. Der Zusammenbruch der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) im Jahr 2009 ist als größte Bankenpleite Österreichs in die Geschichte eingegangen. Gestützt durch umfassende Bürgschaften des Lands Kärnten scheiterte die HGAA auf ihrem riskanten Expansionskurs an untauglichem Führungspersonal und unzureichender Kontrolle durch Aufsichtsrat und Bankenaufsicht. Dem Rettungserwerb im Dezember 2009 durch die österreichische Regierung folgten kostspielige, aber letztlich vergebliche Versuche, die HGAA zu sanieren. Auf Druck der EU-Kommission wurde Ende Oktober 2014 mit der HETA Asset Resolution AG eine staatliche Bad Bank zur Verwertung der unverkäuflichen Teile der HGAA gegründet. Der Vorstand war um seine Aufgabe nicht zu beneiden. Dem anfangs mit 9,6 Mrd. € bewerteten HETA-Vermögen standen Schulden von 17,6 Mrd. € gegenüber, darunter fast zwei Drittel – insgesamt 10,9 Mrd. € – von Kärnten verbürgt. Institutionelle Investoren aus Deutschland, traditionell die mit Abstand größte Anlegergruppe am österreichischen Kapitalmarkt, waren besonders prominent in der HETA-Gläubigerliste vertreten. Mit 7,1 Mrd. € stand die HETA bei ihnen in der Kreide. Der Schock Der 1. März des Jahres 2015 beginnt für die deutsche Kreditwirtschaft mit einem Schock: Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt am Morgen bekannt, dass sie ein Schuldenmoratorium über die HETA Asset Resolution AG bis – zunächst – zum 31. Mai 2016 verhängt hat. Fast alle größeren Kreditinstitute der Bundesrepublik sind betroffen. Die insgesamt 5,6 Mrd. € an HETA-Forderungen, die deutsche Banken in ihren Büchern führen, gelten schlagartig als notleidend. Gut einen Monat später erhalten die HETA-Banken Post aus Frankfurt von der EZB. In einem knappen Schreiben empfiehlt die Zentralbank unter Verweis auf die HETA-Kapitallücke, eine Wertberichtigung von mindestens 50 Prozent zu bilden, auf Nachrangforderungen sogar 90 Prozent. Für die deutschen Kreditinstitute heißt dies: mindestens 2,8 Mrd. € sind abzuschreiben – ein Kraftakt in Zeiten steigender regulatorischer Kapitalanforderungen. Kreative Gesetzgebung Die Regeln für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten sind im Jahr zuvor von der Europäischen Union harmonisiert worden. Oberstes Ziel der am 15. Mai 2014 verabschiedeten Richtlinie Nr. 2014/59 – auch EU-Bankenabwicklungsrichtlinie genannt – ist es, in Schieflage geratene Banken ohne Einsatz staatlicher Gelder zu sanieren oder abzuwickeln. Hierzu stellen die 132 Artikel der Richtlinie eine Reihe von Instrumenten bereit, etwa den Ausspruch einer zwangsweisen Stundung von Verbindlichkeiten (Moratorium), die Umwandlung von Gläubigerforderungen in Eigenkapital oder das Herabsetzen von Gläubigerforderungen (Schuldenschnitt oder Bail-in). Die Richtlinie ist zum 1. Januar 2015 von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht zu überführen. Der österreichische Gesetzgeber hält diese Frist in vorbildlicher Weise ein, pünktlich zum Jahresbeginn 2015 tritt das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) in Kraft. Bei genauer Lektüre des neuen Gesetzeswerks wird den HETA-Gläubigern auch klar, warum: Der im Ministerialentwurf noch nicht enthaltene § 162 Absatz 6 des BaSAG ordnet maßgeschneidert an, dass die gesetzlichen Abwicklungsinstrumente nicht nur auf Banken, sondern auch auf die HETA als „die Abbaueinheit gemäß § 2 des Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit“ anzuwenden sind. Nur durch diese Erweiterung des Anwendungsbereichs fällt die Abwicklung der Nichtbank HETA in die Zuständigkeit der FMA, der Bankaufsichts- und Abwicklungsbehörde mit Kompetenz zu Schuldenmoratorium und Schuldenschnitt. Doch damit nicht genug, das BaSAG hält für die Gläubiger eine weitere Überraschung bereit: Das Gesetz stellt nicht ausdrücklich klar, dass im Abwicklungsfall, etwa bei einem Schuldenschnitt, bestehende Bürgschaften Dritter genauso unberührt bleiben und nicht untergehen wie bei einer herkömmlichen Bankeninsolvenz. 1 Ein klarer Verstoß gegen das No-Creditor-Worse-Off-Prinzip der EU- Bankenabwicklungsrichtlinie 2 , wonach im Abwicklungsfall kein Gläubiger schlechter gestellt werden darf als in einem Insolvenzverfahren. Die HETA-Gläubiger müssen also befürchten, dass ihre verbürgten Forderungen geschnitten werden und sie diesen Verlust nicht beim Land Kärnten als Bürgen einfordern können. 3 Dass der österreichische Gesetzgeber sich nicht scheut, seine legislative Gewalt einseitig zulasten von HETA-Gläubigern einzusetzen, hat ein bereits zum 1. August 2014 in Kraft getretenes Gesetzeswerk mit dem sperrigen Namen „Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG“ oder kurz HaaSanG offenbart. Das HaaSanG verfügte die selektive Enteignung von HETA-Nach- 20 05 // 2017

MANAGEMENT ranggläubigern, indem es das Erlöschen von rund 800 Mio. € an nachrangigen HETA-Forderungen samt zugehöriger Bürgschaften von Kärnten anordnete. Ausgenommen von der Entwertung waren hingegen Nachrangforderungen mit Fälligkeit vor dem 30. Juni 2019, darunter eine mit einer Garantie des Bunds besicherte Nachranganleihe über 1 Mrd. € sowie nachrangige Forderungen der Weltbank über 150 Mio. €. Zur Ehrenrettung des Rechtsstaats Österreich hob der Verfassungsgerichtshof das HaaSanG im Juli 2015 vollständig auf 4 und brandmarkte das Gesetz als verfassungswidrig, da es einen unverhältnismäßigen und unsachlichen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum verfüge. Die Gläubiger organisieren sich Die Gläubiger sind also gewarnt, als sie im März 2015 beginnen, sich zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Interessen zusammenzuschließen. Am Ende dieses Prozesses entstehen drei HETA-Gläubigerpools, darunter die „Ad-hoc-Gruppe“ mit einem Forderungsvolumen von über 2,5 Mrd. €, ferner die „Wolff Theiss-Gruppe“ und der „Par-Investorenpool“. Zusammen besitzen sie mit über 5,1 Mrd. € knapp die Hälfte aller von Kärnten verbürgten HETA-Schulden. Deutsche Pfandbriefbanken stellen die weitaus größte Gläubigergruppe (ÿ 1); ihre HETA-Forderungen erwarben sie vor vielen Jahren von der HGAA als Deckungswerte zur Besicherung ihrer Öffentlichen Pfandbriefe. Aber auch andere Banken, Investmentfonds, Versicherungen sowie eine Reihe von Private Equity Funds finden sich unter den Gläubigern. Die Pools nutzen die folgenden Monate, um sich für den Kampf um die volle Rückzahlung ihrer Forderungen zu rüsten. Sie verpflichten als Berater verschiedene Anwaltskanzleien, zwei Wiener PR-Unternehmen und einen Financial Advisor aus London. Sie pflegen regelmäßigen Austausch über Telefonkonferenzen, stimmen sich untereinander ab und richten schließlich ein Koordinationskomitee ein, um mit einer Stimme auftreten zu können. Viele von von ihnen legen Widerspruch gegen das von der FMA verhängte Moratorium ein, einige erheben sogar Klage beim Landgericht Frankfurt auf sofortige Rückzahlung ihrer zuvor fällig gestellten und deutschem Recht unterliegenden Forderungen. In Presseerklärungen äußern die Gläubiger öffentlich ihren Unmut über Schuldenmoratorium und drohenden Schuldenschnitt. Vor allem aber verlangen sie vom Bundesminister für Finanzen: „Herr Schelling, reden Sie 05 // 2017 21

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