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die bank 05 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

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ó BETRIEBSWIRTSCHAFT fi REPUTATIONAL RISK MANAGEMENT (RRM) ” 1 Global Risk Committee 5 Global Risk Committee oder Kreditkomitee 4 6 Reporting Nachhaltigkeitsmanagement Reputational Risk Management im Eskalationsfall 3 1 Meldepflicht und Mitarbeit im RepRisk-Prozess Compliance Kommunikation Kooperation und bei Bedarf RepRisk-Meldung 2 Compliance Compliance Marktbereiche Compliance (Kunden/Produkte) Compliance Compliance Compliance Marktfolgebereiche 40 diebank 5.2015

BETRIEBSWIRTSCHAFT ó Top-Risiko Reputation REPRISK-MANAGEMENT Das Reputationsrisiko wird in den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen als eigenständige Risikokategorie geführt. Die MaRisk der Banken hingegen nennen das Reputationsrisiko nicht als eigenständige Risikoart – noch nicht. Rainer Sprengel Keywords: Regulierung, Risikomanagement, Reputationsrisiken, Strategie Der zunehmende nationale und internationale Erfahrungsaustausch zwischen Banken und Versicherungen zum Thema Reputationsrisikomanagement belegt zum einen, dass institutsinterne Steuerungsansätze wie Reputationsrisiko-Strategien und -Regularien sowie qualitative und quantitative Reputationsrisiko-Instrumentarien an Bedeutung gewinnen. Zum anderen rücken Aspekte zum Reputationsrisikomanagement zunehmend in den Vordergrund aufsichtsrechtlicher Prüfungen. Konkrete Ausführungsbestimmungen zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen liegen zumindest auf nationaler Ebene bisher nicht vor. Der am 7. Juli 2014 von der EBA zur Konsultation gestellte Entwurf einer Leitlinie zum aufsichtsrechtlichen Überprüfungsund Überwachungsprozess (SREP – Supervisory Review and Evaluation Process) behandelt neben den operationellen Risiken explizit auch Reputationsrisiken. Im Nachfolgenden wird beispielhaft ein Prozess für ein transaktionsbezogenes, entscheidungsorientiertes Reputationsrisikomanagement beschrieben, das gegebenenfalls in dieser oder abgewandelter Form in anderen Instituten angewendet werden könnte. Definitionen, Ziele Unter Reputation versteht man den aus Wahrnehmungen der Anspruchsgruppen bzw. Stakeholder resultierenden öffentlichen und unternehmensinternen Ruf eines Unternehmens hinsichtlich dessen Leistungsfähigkeit, Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Diese so verstandene Reputation wird als ein bedeutender und nachhaltiger Faktor gewertet, der den Unternehmenswert sowohl positiv als auch negativ beeinflusst. Reputationsrisiko bedeutet die Gefahr eines sich verschlechternden Rufs des Unternehmens aus Sicht der Anspruchsgruppen. Reputationsrisikomanagement wiederum beschäftigt sich dementsprechend mit der Steuerung und Begrenzung dieses Reputationsrisikos. Reputationsrisiken sind inhärenter Teil der Geschäftstätigkeit einer Bank. Sie haben ihre Ursache meist in gesellschaftlichen Entwicklungen in Kombination mit dem eigenen Verhalten, welche zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses entweder nicht (vollständig) bekannt oder schwer vorhersehbar sind. Ziel des Reputationsrisikomanagements ist es, wesentliche Reputationsrisiken unter Abwägung von Kosten und Nutzen soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu vermindern. Wesentlich sind diejenigen Reputationsrisiken, die eine deutliche und nachhaltige Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit und/oder Ertragschancen der Bank zur Folge haben. Transaktionsbasierte Reputationsrisiko-Steuerung im Kredit- und Handelsgeschäft ” 1 skizziert beispielhaft und praxisnah die Abfolge relevanter Prozessschritte im Rahmen des Reputationsrisikomanagement- Prozesses. Im Vordergrund steht hierbei die transaktionsbasierte Reputationsrisikosteuerung aus dem Unternehmen heraus. Diese Vorgehensweise hat sich zur Reputationsrisikosteuerung unter anderem im Rahmen des internationalen Kapitalmarkt- und Structured-Finance-Geschäfts bewährt. Bezug genommen wird auch auf die weltweit einheitlichen Corporate-Governance-Strukturen. Diese gewährleisten eine entsprechende Verankerung des Themas im Institut, führen zu einer erhöhten Aufmerksamkeit für Reputationsrisiken beim (Senior-)Management und sorgen für eine Einbettung des Reputationsrisikomanagements in die Entscheidungsprozesse des Kredit- und Handelsgeschäfts. Identifikation und erste Beurteilung von Reputationsrisiken (Schritt 1 und 2) In Schritt 1 ist über das weltweit gültige Reputationsrisiko-Regelwerk verpflichtend festgelegt, dass alle kunden- und produktbetreuenden Bereiche im In- und Ausland Reputationsrisiken im Finanzierungsprozess zu berücksichtigen und ggf. die Einheit Reputational Risk Management einzuschalten haben. Eine frühzeitige Berücksichtigung von Reputationsrisiken hilft, Zeit und Kosten zu sparen, falls im Rahmen der Risikoabwägung die Reputationsrisiken hoch eingeschätzt werden und eine Fortsetzung des Geschäfts nicht sinnvoll erscheint. Auch nachgelagerte Bereiche wie das Market Risk Management oder die Kreditanalyse können den Reputationsrisiko-Prozess auslösen (Schritt 2). Dies gilt natürlich auch für den Fall, dass die Markt- 5.2015 diebank 41

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