REGULIERUNG KRYPTOWERTE Bilanzielle Behandlung nach HGB von Kryptowerten und Finanzprodukten im Zusammenhang mit Kryptowerten 36 04 | 2023
REGULIERUNG Der Handel in Kryptowerten (Token) stieg in den letzten Jahren stark an. Der nachfolgende Beitrag behandelt Besonderheiten der handelsrechtlichen Bilanzierung für Kreditinstitute, insbesondere für Investment Token, für derivative Transaktionen mit Token als Basiswert, inwieweit die Vorschriften über die Bilanzierung von (Wertpapier-)Pensionsgeschäften und Wertpapierleihgeschäfte für vergleichbare Transaktionen mit Kryptowerten angewendet sowie in welcher Form Token in Bewertungseinheiten einbezogen werden können. Ferner werden Hinweise zu alternativen Darstellungsweisen in den Abschlüssen von Kreditinstituten gegeben. I. Einleitung Das Handelsvolumen in Kryptowerten (Token), insbesondere der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, ist kontinuierlich gestiegen. Die Hintergründe dieser Entwicklung sind die Vorteile der einhergehenden Distributed-Ledger-Technologien und die gestiegene Akzeptanz von Currency Token als Tauschmittel. Trotz der Volatilität haben Investoren begonnen, langfristige Positionen zu Renditezwecken in Token aufzubauen. Im vergangenen Jahr haben zunehmend klassische Geschäftsbanken, allen voran amerikanische Investmentbanken, Finanzprodukte im Zusammenhang mit Token entwickelt und den Handel mit diesen Produkten sowie den Token selbst aufgenommen. Die European Banking Authority (EBA) hat eine Bestandsaufnahme zur Verbreitung von Geschäften mit Kryptowerten im Finanzsektor durchgeführt und eine Auflistung der beobachteten Tätigkeiten der Institute erstellt. Diese umfasst für Kreditinstitute und CRR-Wertpapierfirmen, auf die sich die vorliegende Ausarbeitung beschränkt, das Halten der Token, die Durchführung von Market-Making-Aktivitäten, die Kreditvergabe mit Krypto-Token als Sicherheit, die Anlage in Finanzprodukten mit Krypto-Token als Underlying, die Kreditvergabe an Unternehmen im Krypto- Token-Umfeld, die Kryptoverwahrung sowie den Tausch zwischen Kryptowährungen und Fiatwährungen. 1 Während die bilanzielle Behandlung von Kryptowerten, insbesondere Currency Token, in Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB von Industrieunternehmen in der einschlägigen Literatur weitgehend erörtert wurde, 2 sind die Besonderheiten im Zusammenhang mit den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kreditinstitute, insbesondere für die populärer werdende Form der Investment Token, derzeit nicht abschließend geklärt. 3 Des Weiteren ist die Frage der Anwendung spezifischer, für die Bilanzierung gewisser Finanzprodukte – wie Derivate oder Wertpapierfinanzierungsgeschäfte – geltender Vorschriften, für Produkte, die Token zum Gegenstand haben, unbeantwortet. In diesem Artikel wird ausgehend von der bilanziellen Behandlung von Kryptowerten die Abbildung derivativer Transaktionen mit Token als Basiswert in den Jahresabschlüssen von Kreditinstituten unter Beachtung der derzeit nach HGB geltenden Vorschriften und berufsständischen Verlautbarungen hergeleitet. Für die Bilanzierung von Kryptowerten wird zwischen Investment, Utility und Currency Token differenziert. Aufgrund ihrer Ausgestaltung scheinen Utility Token für die kundeninduzierten Geschäftsaktivitäten von Kreditinstituten auch künftig von untergeordneter Bedeutung zu sein. Darüber hinaus wird erörtert, inwieweit auf vergleichbare Transaktionen mit Kryptowerten die Vorschriften über die Bilanzierung von (Wertpapier-)Pensionsgeschäften und Wertpapierleihegeschäften Anwendung finden oder in welcher Form Token in Bewertungseinheiten einbezogen werden können. 04 | 2023 37
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