REGULIERUNG samt sind – begonnen bei der Geschäftsleitung – klare Verantwortungen zuzuordnen und Strukturen der Zusammenarbeit zu explizieren. Strategie und Vertriebsmanagement – MaRisk AT 4.2 Mit der aktuellen MaRisk-Novelle unterstreicht die BaFin die zukünftige Bedeutung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Geschäfts- und Risikostrategie. Dazu müssen die betroffenen Banken klären, in welchen Geschäftsfeldern und welchem zeitlichen Rahmen ESG-Risiken wirken und wie sie davon ausgehend relevante Strategiepositionen anpassen bzw. entwickeln. Banken sind aufgefordert, anhand eines längerfristig auf die Zukunft ausgerichteten Analysesystems zu bewerten, inwiefern die jeweiligen Geschäftsmodelle erfolgreich sein können. Dabei stehen bei der umweltbezogenen Betrachtung insbesondere Klima- und Umweltrisiken sowie der Transformationsprozess hin zu einer klimaschützenden Wirtschaftsweise als elementarer transitorischer Risikofaktor im Vordergrund. Folglich ist eine geeignete Einbindung von ESG-Faktoren in die Strategien zur ökonomisch nachhaltigen Entwicklung des Instituts als externe Einflussfaktoren vorzunehmen. Der Betrachtungszeitraum anhand etablierter Klimamodelle ist dabei im Gleichlauf mit den Finanzierungslaufzeiten auf angemessen lange Zeiträume zu beziehen, die sich im Fall von ESG-Risiken auch auf längere zukünftige Zeiträume (> fünf Jahre) beziehen 22 04 | 2023
REGULIERUNG 2 | Zentrale Klimaszenarien zur Berücksichtigung im Risikomanagement Klimaszenarien Orderly Disorderly Erläuterung Dieses Szenario geht von einem geregelten („orderly“) Ablauf und damit der Realisierung insbesondere der transitorischen Risiken aus. Mit sofortigen, konsistenten und verhältnismäßigen politischen Maßnahmen und schneller Adaption positiv wirkender Technologien kann eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 erreicht und damit ein durchschnittlicher, globaler Temperaturanstieg auf 1,4°C begrenzt werden („Net Zero 2050“). Sofern relevante Technologien verzögert implementiert werden, bleibt eine Begrenzung auf 1,6°C möglich („Below 2°C“). Hier wird ein ungeordneter („disorderly“) Verlauf angenommen. Mit sofortigen aber zwischen unterschiedlichen Sektoren divergierenden Maßnahmen ist die Umsetzung der Transition weniger planbar, jedoch kann bei schneller Technologieadaption auch hier ein 1,4°C-Ziel erreicht werden („Divergent Net Zero“). Sofern politische Maßnahmen und technologische Implementierung verspätet realisiert werden, wäre dennoch ein 1,6°C Ziel erreichbar („Delayed Transition“). Hot House World Quelle: Darstellung angelehnt an NGFS (2023), S. 7-9. In diesem Szenario nimmt man eine Realisierung insbesondere der physischen Risiken an („Hot House World“). Sofern lediglich die derzeit national festgelegten Beiträge zur Eindämmung des Klimawandels erbracht werden und die technologische Adaption langsam vonstatten geht, sei ein 2,6°C-Ziel zu erreichen („Nationally Determined Contributions, NDCs“). Sofern die bestehenden politischen Maßgaben nicht angepasst und weitergehend so verfolgt werden, ist ein Temperaturanstieg von 3°C und mehr anzunehmen („Current Policies“). sollten. Bspw. werden derzeit im Kontext von offenlegungsbezogenen Anforderungen gemäß Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 die Nutzung vergangenheitsbezogener Daten bei einer Lebensdauer von finanzierten Objekten von weniger als zehn Jahren bzw. etablierte Klimaszenarien bei einer Lebensdauer von mehr als zehn Jahren diskutiert. Aus der Überprüfung und/oder Anpassung der strategischen Ausrichtung der Bank ergibt sich aber auch weitergehender strategischer, vertrieblicher und organisatorischer Handlungsbedarf, der speziell im (Risiko-) Strategieprozess relevant wird. Bei der Festlegung der Risikostrategie für herkömmliche wesentliche Risikoarten sind die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen. Für die Festlegung des Risikoappetits sind einzelne ESG-Risiken durch geeignete Risikoindikatoren explizit (soweit möglich) entlang quantitativer, in jedem Fall aber entlang qualitativer Vorgaben zu operationalisieren. Abgeleitet aus der strategischen Positionierung zu ESG-Risiken sind auch vertriebliche Prozesse und die Produktgestaltung selbst auf ESG-Faktoren hin zu prüfen und (wo nötig) anzupassen. Das schließt auch Qualifizierungsmaßnahmen für die Beratung, sowohl für das Sparund Anlagegeschäft als auch für Kreditvergabe im Privat- und Firmenkundenbereich, mit ein. Die Anpassung der Steuerungs- und Neuproduktprozesse ist zentral für eine verbesserte Chancenidentifikation und die frühzeitige Risikoerkennung und -begrenzung. Bei vertrieblichen Herangehensweisen ist bei der Datenanalyse auf konforme Datennutzungsverhältnisse zu achten. Bei der Bewerbung bzw. Förderung von nachhaltigen Zwecken müssen Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer die Anforderungen aus der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 beachten. Auch im Kreditgeschäft sollten Nachhaltigkeitskriterien anhand etablierter Standards formuliert werden. Die strategische und vertriebliche Positionierung ist dabei über die Gesamtbank hinweg konsistent auszugestalten – gerade auch, um entsprechenden Reputationsrisiken vorzubeugen. Daher sind Markt- und Marktfolgebereiche, aber auch Marketing- und Unternehmenskommunikationseinheiten auf rechtliche und fachliche Anforderungen (ausgehend von nachhaltigkeitsbezogenem Bankvertrieb) zu qualifizieren und (neue) Kommunikationsprozesse untereinander zu etablieren. 04 | 2023 23
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