MARKT AML-TRANSAKTIONSÜBERWACHUNG (TEIL 1) Überprüfung und Verbesserung von Geldwäsche-Überwachungssystemen Spätestens seit der Neubesetzung der Führungsspitze der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie einschneidenden Ereignissen am deutschen Finanzplatz stellen Aufsicht und Abschlussprüfer höhere Ansprüche an die Transaktionsüberwachung zur Geldwäschebekämpfung. Unsere Autoren zeigen in diesem (sowie einem weiteren Beitrag in einer späteren Ausgabe) auf, was Banken tun können, um bei Wahrung betriebswirtschaftlicher Abwägungen regulatorische Verstöße zu vermeiden. Zur Bekämpfung von Geldwäsche und ihrer Vortaten gibt es in einer Vielzahl von Ländern gesetzliche Bestimmung zur Überwachung des Zahlungsverkehrs. In Deutschland müssen Kreditinstitute gemäß § 25h Abs. 2 Satz 1 Kreditwesensgesetz (KWG) Datenverarbeitungssysteme betreiben, mittels derer sie in der Lage sind, Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen im Zahlungsverkehr zu erkennen, die Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen aufweisen. Zudem unterliegen Kreditinstitute gemäß § 10 Abs. 5 Geldwäschegesetz (GWG) Sorgfaltspflichten zur kontinuierlichen Überwachung „der Geschäftsbeziehung einschließlich der Transaktionen“. Aufsichtsbehörden haben Kreditinstituten zusätzlich Interpretationshinweise zu den gesetzlichen Bestimmungen sowie in manchen Fällen zusätzlich regulatorische Bestimmungen an die Hand gegeben. In Deutschland hat sich die BaFin mit ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen – Besonderer Teil: Kreditinstitute (AuA-BT) – mit der Überwachung des Zahlungsverkehrs auseinandergesetzt. Aktuelle Herausforderungen der Banken in der Geldwäsche- Transaktionsüberwachung Seit Einführung der aufsichtsrechtlichen Pflicht zur Transaktionsüberwachung handelt es sich hierbei um ein Gebiet, das sowohl in der Konzeption als auch in der Umsetzung oft mit Schwierigkeiten einhergeht. Für die sachgerechte Konzeption müssen zunächst die inhärenten Geldwäscherisiken der eigenen Kunden, Produkte und Märkte richtig verstanden und erfasst werden. Ausgehend von einer soliden Risikoanalyse werden dann Geldwäsche-Indizien abgeleitet, die dem bankeigenen Risikoumfeld gerecht werden. Ist dies gegeben, liegt erstmal nur 14 04 | 2023
MARKT eine wichtige Voraussetzung für eine robuste Transaktionsüberwachung vor. In den meisten Fällen ist jedoch die Umsetzung des Überwachungskonzepts der schwierigere Teil. Hierfür sind zum einen die passende Auswahl, Konfiguration und Implementierung eines Datenverarbeitungssystems bzw. eine wiederkehrende Anpassung des Indizienmodells eines Systems notwendig. Zum anderen muss die einwandfreie Versorgung des Systems mit relevanten Daten gewährleistet werden. Da die Datenverläufe sogenannter „Zubringersysteme“ bei vielen Banken komplex sind, kommt es hier zu Fehlern, die oft lange unerkannt bleiben. Gleichsam ist zudem noch eine passende ablauf- und aufbauorganisatorische Einbettung der Transaktionsüberwachung sicherzustellen. Die oben ausgeführten Herausforderungen sind vielen Banken wohlvertraut. Einschneidene Vorfälle am deutschen Finanzmarktplatz haben spätestens seit 2021 zu einem deutlich gestiegenen Anspruch der Aufsicht geführt. Das wirkt sich nicht nur auf Sonderprüfungen und andere seitens der Aufsicht veranlasste Evaluierungen aus. Auch Abschlussprüfer tragen dem erhöhten Anspruch in ihren GWG-Schwerpunktprüfungen vermehrt Rechnung. Als Konsequenz kommt es zu einer höheren Zahl von Monita mit teils strengen Bewertungen. Die Grundlage für die Kritik der Prüfer ist dabei vielfältig. So kann mitunter auf die nicht oder nicht sachgerechte Abbildung von Geldwäsche-Typologien verwiesen werden, auf die die Aufsicht oder die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen aufmerksam gemacht hat. In einer kürzlich abgeschlossenen Studie wurden verschiedene Transaktionsüberwachungssysteme miteinander verglichen und numerisch bewertet. Wenn ein Mindestwert nicht überschritten wurde, galt das entsprechende Transaktionsüberwachungssystem als nicht angemessen, um Geldwäscherisiken angemessen abzudecken. Die Studie ergab, dass lediglich 17 Prozent der Transaktionsüberwachungssysteme in der Lage sind, Geldwäscherisiken geeignet abzudecken. Im Durchschnitt wurde der Grad der Angemessenheit mit 50 Prozent bewertet. Identifizierung von Risikoabdeckungslücken mithilfe von Datenanalysen Die BaFin fordert die Richtigkeit und Aktualität von Indizien, Regeln und Schwellwerten der Transaktionsüberwachungsssyteme. Bei den regelmäßigen und anlassbezogenen externen Prüfungen steht folgerichtig die Berücksichtigung all dieser Anforderungen im Mittelpunkt. 04 | 2023 15
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