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die bank 04 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG BUY NOW, PAY

REGULIERUNG BUY NOW, PAY LATER Gibt der Regulierer den Banken eine zweite Chance? 54 04 | 2022

REGULIERUNG Anbieter von BNPL-Verfahren konnten bislang von Ausnahmeregelungen in einem regulierten Markt profitieren und kräftig wachsen, auch auf Kosten der etablierten Banken. Nun strebt die EU- Kommission eine Harmonisierung von Verbraucherschutz und digitaler Konsumentenkreditvergabe an. Die aktuell diskutierten Maßnahmen könnten zu erheblichem Mehraufwand für Kreditgeber und -nehmer führen und die Finanzierungsmöglichkeiten am PoS einschrän- Frei nach dem Motto „gönn dir!“ finanzieren immer mehr Konsumenten – vornehmlich junge Kundenken. Können die Banken damit wieder einen stärkeren Zugriff auf die gruppen – ihre Einkäufe über einfache und schlanke Ratenkäufe direkt am Point PoS-Finanzierungen gewinnen, of Sale (PoS). Buy now, pay later (BNPL) ist ein Trend-Thema, sowohl in der Fachpresse als auch auf Tiktok oder Twitter. oder heißt es bald: Bye bye, BNPL? Aber während die Finanzmedien den Schwerpunkt ihrer Berichterstattung auf innovative Anbieter und den zögerlichen Eintritt der Banken in den BNPL-Markt legen, spiegeln die sozialen Medien eine dunklere Kehrseite dieser Bezahlmethode wider: Junge Menschen, die in Memes und Tweets mit Schulden und Mahnungen kokettieren. In diesem Spannungsfeld eines sehr dynamischen Markts einerseits und einer großzügigen Kreditvergabe andererseits ist jetzt der Regulierer gefragt, das Spielfeld neu auszutarieren. Denn aktuell richten sich die BNPL-Anbieter nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) bzw. der 2007 veröffentlichten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive). Die deutlich strengeren Kriterien aus der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2008 und deren deutsche Umsetzung im BGB finden im Fall von BNPL keine Anwendung, weil entsprechende Ausnahmeregelungen genutzt werden. So gelten gemäß § 507 BGB bestimmte Händlerprivilegien, beispielsweise für Kredite, die unter 200 € liegen, ohne Zins ausgegeben sind oder innerhalb von drei Monaten beglichen werden. Zwar brachte die aktuell geltende Richtlinie zahlreiche, EU-weite Vorteile mit sich, aufgrund technologischer und marktbezogener Entwicklungen wie beispielsweise BNPL gilt sie jetzt jedoch als veraltet. Der Regulierer arbeitet deshalb an einer Neufassung und hat dazu 2021 ein erstes Richtlinienpapier veröffentlicht. Ziel der EU-Kommission ist es, Verbraucherschutz und Digitalisierung in Einklang zu bringen. Langfristig soll ein Rechtsrahmen für Verbraucherkredite geschaffen werden, in dem feste Anwendungsbereiche definiert sind, hohe Transparenzanforderungen gelten, verständliche Informationspflichten definiert sind und vor allem eine sichere Bonitätsprüfung gewährleistet ist. Mehr Rechte für den Verbraucher – aber bitte nicht überregulieren Das Richtlinienpapier gibt bereits erste Hinweise darauf, an welchen Punkten die EU- Kommission ansetzt. Für BNPL-Anbieter stellt sich damit nicht mehr die Frage, ob sich etwas ändern wird, sondern nur noch: Wie gravierend werden die Änderungen, und ab wann werden diese verpflichtend sein? Denn damit Verbraucher eine finanziell sinnvolle und informierte Entscheidung treffen können, will der Regulierer ihnen künftig deutlich mehr Rechte zugestehen. Hier besteht jedoch die Gefahr einer Überregulierung, die das Geschäftsmodell BNPL insgesamt gefährdet. So wird unter anderem eine Ausweitung des Geltungsbereichs diskutiert. Sollten Ausnahmeregelungen wie beispielweise die 200-€-Grenze fallen, würde dies dazu führen, 04 | 2022 55

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