ó FINANZMARKT onsszenarien, der Anforderung für das Ausfallrisiko (Default Risk Charge, DRC) für drei Positionsklassen und der Anforderung für Restrisiken der Instrumente ” 2. Erfassung des Delta-Risikos Ausgangspunkt zur Abschätzung des jeweiligen Preisänderungsrisikos (Delta-Risikos) in den sieben Bereichen ist die Bestimmung der offenen Einzelpositionen, die sich durch die Verrechnung der Unterschiedsbeträge zwischen den Aktiv- und Passivpositionen in der Währung der Rechnungslegung ergeben. Komplexe Produkte müssen – wie bisher – in ihre Bestandteile zerlegt werden. Ein Payer Swap wird beispielsweise in eine festverzinsliche und variabel verzinsliche Anleihe zerlegt. Die grundsätzliche Verfahrensweise im Vergleich zum derzeitigen Vorgehen ändert sich dabei nicht. Die offenen Einzelpositionen werden einem oder ggf. mehreren Risikobereichen zugeordnet. So wird eine Fremdwährungsanleihe dem allgemeinen Zinsrisiko, Credit-Spread-Risiko, Ausfallrisiko und Fremdwährungsrisiko zugeordnet. Jeder der sieben Risikobereiche hat eine eigene Unterteilung in Risk Buckets, in denen ein Risikotreiber oder mehrere Risikotreiber und deren Korrelationen von der Aufsicht vorgegeben sind. Die Eigenmittelanforderung für das Delta-Risiko in allen Risikobereichen wird in vier Schritten bestimmt, wobei die Sensitivitäten der jeweiligen offenen Positionen die Grundlage für die Abschätzung des Preisänderungsrisikos gegenüber einem Risikofaktor sind. Die Sensitivitäten erster Ordnung beschreiben eine Preisveränderung bei der Position, die durch einen geringfügigen Anstieg des zugrunde liegenden Risikofaktors ausgelöst wird. Mathematisch gesehen, sind Sensitivitäten erste Ableitungen von Preisfunktionen nach dem Risikofaktor. Im ersten Schritt werden die Netto-Sensitivitäten der Positionen für alle relevanten Risikofaktoren bestimmt. Da nicht für alle Instrumente Preisformeln vorliegen, werden die Sensitivitäten mit einer vorgegebenen Gleichung abgeschätzt und auf eine bestimmte Änderung des Risikotreibers normiert. Die gewichteten Netto-Sensitivitäten ergeben sich im zweiten Schritt als Produkt der normierten Sensitivitäten pro Risikofaktor und den zugehörigen Risikogewichten, die von der Aufsicht vorgegeben werden. Die Risikogewichte sind ein Ausdruck für die erwartete Volatilität des jeweiligen Risikofaktors. Im dritten Schritt werden die gewichteten Netto-Sensitivitäten bezogen auf die Risikofaktoren innerhalb eines Buckets unter Berücksichtigung vorgegebener Korrelationswerte zwischen jeweils zwei Risikofaktoren zum Delta-Risikopositionswert eines Buckets aggregiert. 15 Die Risikogewichte und die Korrelationsfaktoren sollen unter Berücksichtigung der parallel konsultierten Neuerungen bei den Kreditrisiken und operationellen Risiken regelmäßig von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft werden. Die Verwendung der Portfolioformel stellt sicher, dass der Wert unterhalb der Wurzel nicht negativ werden kann. Der Delta-Risikopositionswert ist der Kapitalbedarf je Bucket. Zur Bestimmung der Delta-Eigenmittelanforderung im letzten Schritt werden zunächst die Delta-Risikopositionen für alle Buckets eines Risikobereichs addiert. Separat davon werden die gewichteten Netto-Sensitivitäten pro Bucket unter Berücksichtigung der Vorzeichen addiert und anschließend unter Berücksichtigung von Korrelationen zwischen jeweils zwei Buckets aggregiert. Das heißt, auch bei der Zusammenfassung der Risikogrößen der einzelnen Buckets zur Gesamtrisikogröße eines Risikobereichs werden Diversifikations- und Hedgingeffekte berücksichtigt und damit die Eigenmittelanforderung risikoadäquat verringert. Allerdings verwendet der Baseler Ausschuss bei dieser Operation eine abgewandelte Formel, die der Portfolioformel sehr ähnlich ist. Dabei ist die Abwandlung für bestimmte Parameterkonstellationen jedoch dann nicht lösbar, wenn der Wert unter der Wurzel der Formel negativ wird. In diesem Fall müssen die Banken einen alternativen Berechnungsweg wählen. Zwischen den sieben Risikobereichen werden keine Korrelationseffekte berücksichtigt. Der Kapitalbedarf für die Marktrisiken ergibt sich somit als Summe der Eigenmittelanforderungen für die einzelnen Risikoarten. In den Risikobereichen gibt es Besonderheiten, die kurz erläutert werden. Fremdwährungsrisikobereich Fremdwährungspositionsrisiken aus allen Bankgeschäften sind als Schwerpunktrisiken aufsichtsrechtlich mit Eigenmitteln zu unterlegen. Im Gegensatz zu der bisherigen CRR-Regelung 16 sind künftig Goldpreispositionsrisiken nicht innerhalb des Fremdwährungsrisikobereichs erfasst, sondern im Warenbereich. Die neuen Baseler Regelungen sind für alle Banken relevant, also nicht nur für sogenannte Handelsbuchinstitute. Die Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderung mit einem standardisierten Verfahren ändert sich in diesem Risikobereich am deutlichsten. Bislang wird die Summierung der Risikopositionen mit einem vereinfachten Verfahren durchgeführt. Dazu werden zunächst getrennt die Teilsummen aller aktivischen Positionen (Long-Positionen, „+“) und passivischen Positionen (Short-Positionen, „-“) ermittelt und jeweils mit den aktuellen Wechselkursen in die heimische Währung umgerechnet und anschließend getrennt addiert. Die Position in der Währung der Rechnungslegung (in der Regel die Heimatwährung) wird dabei nicht berücksichtigt. Die Nettowährungsposition ist dann die größere der beiden Summen aus allen Long- und Short-Positionen. Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderung wird die Nettowährungsposition mit dem Faktor acht Prozent multipliziert. Das neue Baseler Standardverfahren sieht als Risiko-Buckets alle Fremdwährungen vor und definiert als Risikofaktoren die 12 diebank 04.2016
FINANZMARKT ó jeweiligen Wechselkurse gegenüber der Währung der Rechnungslegung. Dies unterscheidet sich nicht vom bisherigen Vorgehen. Die zuerst vom Baseler Ausschuss vorgesehene zusätzliche Berücksichtigung von Laufzeit-Stützstellen wird nicht weiter verfolgt. Innerhalb der Buckets können Long- und Short-Positionen miteinander verrechnet werden, um die Nettowährungsposition pro Bucket zu bestimmen. Zur Ermittlung der Sensitivitäten wird eine einprozentige Änderung des zugrunde liegenden Wechselkurses unterstellt und die resultierende potenzielle Wertveränderung der Position durch ein Prozent geteilt. Damit erhält man eine Abschätzung des Fremdwährungsrisikos für eine marginale Änderung des zugehörigen Wechselkurses. Die Sensitivitätswerte entsprechen exakt den Positionswerten ausgedrückt in der Währung der Rechnungslegung. Als Risikogewicht, also für die Volatilität der verschiedenen Wechselkurse, wird grundsätzlich 30 Prozent vorgegeben. Bestimmte, bedeutende Währungspaare erhalten ein niedrigeres Gewicht in Höhe von 21,21 Prozent. Die Höhe des reduzierten Risikogewichts ist vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen historischen Volatilitäten der privilegierten Wechselkurse nicht nachvollziehbar. Mit den entsprechenden Risikogewichten werden die Sensitivitäten multipliziert, um die gewichteten Sensitivitäten zu erhalten. Diese werden dann innerhalb der Buckets mit der Portfolioformel, also unter Berücksichtigung bankaufsichtlich vorgegebener Korrelationen, zur Delta-Risikoposition eines Buckets aggregiert. Zur Bestimmung der Mindesteigenmittelanforderung für das Delta-Risiko im Fremdwährungsrisikobereich werden die Delta- Risikopositionen und die Summen der gewichteten Sensitivitäten über alle Fremdwährungen (Buckets) hinweg unter Berücksichtigung von Korrelationen aggregiert. Der Baseler Ausschuss legt für die Beziehung der Währung der Rechnungslegung zu allen anderen Fremdwährungen eine einheitliche Korrelation in Höhe von 60 Prozent zugrunde. Warenpreisrisikobereich Die derzeitigen Regelungen zum Warenpositionsrisiko in der CRR 17 werden durch die Einführung von elf verschiedenen Warenklassen (Buckets) deutlich geändert, sodass die Neuregelungen für alle Institute bedeutsam sind. Die Buckets sind nach Rohstoffart gruppiert. Es werden feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe, Strom, Fracht, Edelmetalle und andere Metalle, Getreide, lebendes Inventar, Agrarrohstoffe sowie sonstige Waren unterschieden. Einige dieser Klassen sind sehr eng definiert (wie Rohöl und Kohle), wohingegen andere Buckets vergleichsweise weit gefasst sind (z. B. Metalle oder Agrarrohstoffe). In- 2 Neuer Baseler Standardansatz für Marktrisiken Sensitivitätsbasierter Ansatz (SA) Delta-Risiko Vega-Risiko Curvature-Risiko Default-Risiko Restrisiko-Add-on Lineares Risiko Nur Optionen Nicht-lineares Risiko Delta: Potenzielle Änderung des Positionswerts aufgrund einer Änderung der auf die Position einwirkenden Risikofaktoren Vega: Potenzielle Änderung des Positionswerts aufgrund einer Änderung der Volatilität der auf die Position einflussnehmenden Risikofaktoren Auswirkung, dass sich die Sensitivitäten selbst bei Veränderungen der zugrunde liegenden Risikotreiber ändern („Konvexitätsrisiko“) Abschätzung des Jump-to-Default- Risikos Erfassung des Risikos der Instrumente, die nicht durch das Standardverfahren erfasst sind Einführung einer Korrelationsszenario-Analyse, die das Risiko von steigenden und fallenden Korrelationen in Stresszeiten adressiert Betrachtung von drei Korrelationsshifts (hohe, mittlere und niedrige Korrelation) 1. 2. 3. 4. 5. Zuordnung von Gewichtung der Positionen zu Ermittlung der Sensitivitäten mit Aggregation der Risikobereichen, Sensitivität gegenüber vorgegebenen gewichteten Buckets und den Risikofaktoren Risikogewichten (RW) Sensitivitäten Risikofaktoren je Bucket je Bucket Aggregation der Kapitalanforderungen auf Ebene der Asset-Klassen 04.2016 diebank 13
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