ó BANKING Abgewickelt RESTRUKTURIERUNG Wirtschaftliche Schieflagen oder Insolvenzen von Kreditinstituten sind zwar selten, können aber enorme systemische Risiken und gesamtwirtschaftliche Belastungen verursachen, da Banken, Unternehmen und Anleger zumeist eng miteinander verflochten sind. Aus diesem Grund kann der Zusammenbruch oder eine schwere Schieflage einer Bank der Auslöser von negativen Dominoeffekten sein. Ein übergeordnetes Ziel der Regulatoren ist es deshalb, den Risikofaktor von Bankenschieflagen zu minimieren und auch international tätige Institute abwicklungsfähig zu machen. Stefan Hirschmann | Karl-Heinz Goedeckemeyer Keywords: Sanierungsplan, Bankenabwicklung, Risikomanagement Zu Beginn des Jahres 2015 hat die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) die Funktion einer nationalen Abwicklungsbehörde für Banken in Deutschland übernommen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), als Teil der deutschen Umsetzung der europäischen Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD). BBRD und SAG schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um Banken in Schieflage abwickeln zu können. Mit der BRRD-Richtlinie und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (ERM) ist die Hoffnung verbunden, den Steuerzahler bei künftigen Bankenschieflagen nicht mehr zu belasten und auch große und international tätige Banken abwicklungsfähig zu machen. In Deutschland erarbeitet die FMSA individuelle Abwicklungspläne für die hiesigen Kreditinstitute. Grundsätzlich ist die Bankenabwicklung keine neue Disziplin. In den USA gingen nach Angaben der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) seit 2008 über 500 Kreditinstitute in die Insolvenz. In Deutschland werden angeschlagene Institute dagegen zumeist im Verbund oder durch den Staat aufgefangen, fusionieren mit anderen Banken oder werden restrukturiert und dann weiterverkauft. Die Depfa Bank wird derzeit mittels der HRE-Bad Bank FMS Wertmanagement abgewickelt. Die in Düsseldorf ansässige Portigon AG übernimmt als Nachfolgerin der 2012 zerschlagenen WestLB den Rückbau der verbleibenden Konzernteile. Die im Servicing von komplexen Portfolios tätige Tochtergesellschaft Portigon Financial Services (PFS) muss bis Ende 2016 auf Basis von EU-Auflagen privatisiert werden. Andernfalls droht die Abwicklung. Bankenpleiten sind selten, aber nicht außergewöhnlich. Seit dem Jahr 2000 gingen in Deutschland annähernd 20 Banken in die Insolvenz, so z. B. die Systracom Bank, das Bankhaus Partin, die AHAG Wertpapierhandelsbank, BKmU Bank, Gontard & Metallbank, A & A Actienbank, Guthmann & Roth, BFI Bank, die DBH Brokerhaus AG, Fritz Nols Global Equity Services AG, die Phoenix Kapitaldienst GmbH, Berliner Bürgschaftsbank, Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG oder die Weserbank. Bei aller Tragik im Einzelfall kommt es in der Regel nicht zu fundamentalen Kettenreaktionen im Finanzmarkt. Dazu trägt auch das System der gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung bei, das die Einleger von Kreditinstituten im Falle einer wirtschaftlichen Notlage oder Insolvenz vor totalem Vermögensverlust schützt. Größe allein ist nicht entscheidend Die Finanzkrise hat allerdings nicht zuletzt am Beispiel der Lehman Brothers Bankhaus AG gezeigt, dass trotz einer vergleichsweise geringen Größe des Instituts erhebliche Störungen im Interbankenmarkt Realität werden können. Die Größe allein ist nicht das entscheidende Merkmal, um Banken als systemrelevant zu klassifizieren. Auch vergleichsweise kleine Geldhäuser können sich mitunter als wichtiger Faktor im Hinblick auf die gesamte Systemstabilität erweisen, sofern sie hochgradig vernetzt sind und ihr Ausscheiden aus dem Markt größere Verwerfungen zur Folge hätte. So wurden die Düsseldorfer Hypothekenbank (DHB) sowie die ehemalige KarstadtQuelle-Bank Valovis durch die private Kreditwirtschaft übernommen und vor dem Zusammenbruch bewahrt, da sie Pfandbrief-Emittenten waren. Bei einem Ausfall drohte dem Pfandbrief als risikoarm eingestuftes Finanzprodukt ein erheblicher Reputationsschaden, der fatale Handelsstörungen hätte nach sich ziehen können. Dieses Risiko wollten Banken und Regulierer unbedingt vermeiden. Nicht „too big to fail“, sondern „too connected to fail“ ist somit das Entscheidende. Bis zur Finanzmarktkrise fehlte es allerdings an geeigneten Instrumenten, um in Schwierigkeiten geratene Institute in einem geordneten Verfahren entweder zu sanieren oder abzuwickeln. 1 Zumeist erfolgten Bankschließungen (Berliner Bürgschaftsbank, Falke Bank) auf dem Weg der Liquidation, nach- 24 diebank 4.2015
BANKING ó fi HAFTUNGSREIHENFOLGE IM BAIL IN ” 1 CET 1 Abschreibung oder, bei positivem Nettowert, Verwässerung durch Wandlung von Fremdkapital wenn nicht ausreichend AT 1 Abschreibung oder Wandlung wenn nicht ausreichend T 2 Abschreibung oder Wandlung wenn nicht ausreichend nachrangige Verbindlichkeiten Abschreibung oder Wandlung wenn nicht ausreichend sonstige berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten Abschreibung oder Wandlung harmonisiertes Insolvenzrecht wenn nicht ausreichend nicht gesicherte Einlagen von natürlichen Personen oder KMU Abschreibung oder Wandlung wenn nicht ausreichend Beitrag Einlagensicherung Barleistung der Einlagensicherung Quelle: Deutsche Bundesbank. 4.2015 diebank 25
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