DIGITALISIERUNG UMSETZUNG VON REPORTING-ANFORDERUNGEN IDEALER EINSATZ VON DATA WAREHOUSES In den letzten Jahren sind an Kreditinstitute in Europa zahlreiche neue Anforderungen an das Management von Risiken und dessen Reporting sowie an die Informationspflichten an den Markt und die Aufsicht gestellt worden. Genannt seien hier beispielsweise nur IFRS9, insbesondere FinRep, die Risikoberichterstattung nach IFRS7 oder BCBS 309. Unsere Autoren zeigen auf, wie sich die aufsichtlichen und bilanziellen Anforderungen an das Reporting unter Nutzung von Data Warehouses bewältigen lassen. 62 03 // 2021
DIGITALISIERUNG Seit der Finanzkrise sind die Anforderungen an das Reporting in Kreditinstituten deutlich gestiegen. Ein enger Rahmen regulatorischer Anforderungen hat in der Konsequenz zu immer kürzeren Fristsetzungen bis zur Veröffentlichung von aktuellen Zahlenwerken geführt. Das Geschehen um die Covid-19-Pandemie zeigt einmal mehr, wie schnell externe Faktoren zu gravierenden Anpassungserfordernissen im Reporting führen können. Die vom Gesetzgeber erlassenen Moratorien, dass Kreditnehmer ihre Verbindlichkeiten stunden dürfen, führen in der Regel automatisch zu Neubewertungen von Ausfallrisiken, die sich jedoch nicht im Reporting niederschlagen dürfen. Die kurzen Fristen für die Erstellung und Veröffentlichung von Reportings sind nur dann einzuhalten, wenn die Institute der Finanzwirtschaft organisatorisch und technologisch schnell genug agieren. In kürzester Zeit muss der Fachbereich seine Spezialkenntnisse an die IT-Abteilungen weitergeben, um regelkonform dem Management sachlich korrekte und umfassende Reports zur Verfügung zu stellen. Und die immer stärker ins Detail gehenden regulatorischen Vorgaben für Reportings führen in den Fachbereichen zu einem weiter anwachsenden Spezialwissen. Parallel wuchs die Komplexität der IT-Landschaft in der Finanzindustrie und Bankenwelt. Legacy-Systeme müssen mit Cloud-Strategien und neuen Architekturen, wie z. B. Micro- Services, in Einklang gebracht werden. Vor diesem Hintergrund lassen sich Umsetzungsprojekte unter Einbeziehung von Budgetgrenzen und engen Zeitplänen nur dann erfolgreich bewältigen, wenn Reibungsverluste in der Zusammenarbeit zwischen Fachbereich und IT möglichst minimiert werden. Auch im Zeitalter agiler Softwareentwicklung und Projektplanungen existieren in der Praxis nach wie vor häufig Verständigungsschwierigkeiten zwischen beiden Seiten, da es an kompetenter Vermittlung fehlt. Gefragt ist also eine optimale Kollaboration von Fachbereich und IT, die im folgenden Modell näher beschrieben wird. Das grundsätzliche Vorgehensmodell Ein bereits in der Praxis erprobtes Vorgehensmodell besteht aus vier Phasen: Z Analyse und Initialisierung, Z Umsetzung der fachlichen Anforderungen sowie Anbindung und Verarbeitung von Daten, Z Transformation und Test, Z Liveschaltung und operative Begleitung. Für den Erfolg des Vorgehensmodells ist von großer Bedeutung, dass in allen Phasen fachliche und technische Aspekte berücksichtigt werden. Ein permanenter Austausch zwischen Fachbereich und IT macht das Vorgehensmodell effektiv und effizient. Einen Überblick über das Modell liefert die Darstellung ÿ 1. Phase 1: Analyse und Initialisierung Im ersten Schritt müssen die fachlichen Neuerungen identifiziert werden, die sich durch die neuen Reportinganforderungen ergeben. Daraus resultiert der Handlungsbedarf für das Kreditinstitut – es müssen Lösungswege gefunden werden, aus denen konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können. Der nachfolgende Schritt umfasst die Ermittlung des Status quo der vorhandenen Systeme, Daten und Prozesse. Im Zusammenwirken von Fachbereich und IT wird versucht, die neuen Anforderungen auf bereits vorhandenen EDV-Systemen und Lösungen der individuellen Datenverarbeitung (IDV) umzusetzen. Ein wichtiges Ziel aller Maßnahmen muss darin bestehen, die bereits erreichte Datenqualität und Performance zu erhalten und diese nach Möglichkeit noch zu erhöhen. Die Umsetzung der neuen Anforderungen mit vorhandenen Systemen ist nicht immer möglich. Daher schließt sich hier im gegebenen Fall eine Suche nach einem geeigneten Tool (z. B. SAS, SAP BW, SPSS oder Access) an. Ziel dieses Schritts ist die Identifikation von Gaps in Daten, Prozessen oder Systemen, die der Erfüllung der neuen Anforderung entgegenstehen. Die ermittelten Gaps werden im Hinblick auf ihren Umsetzungsaufwand und ihre Kritikalität bewertet und sachgerecht dokumentiert. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die Entwicklung für unterschiedliche, kundenspezifische Szenarien, die die Erfüllung der Anforderungen im Hinblick auf Datenverarbeitungen und Prozesse sicherstellen. In den kundenspezifischen Szenarien werden taktische und strategische Lösungen aufgezeigt und abgewogen. Dabei gilt: Eine taktische Lösung kann zur Sicherung des Projekterfolgs der bessere Weg sein, wenn etwa aufgrund des Zeitdrucks bis zur geforderten Erstmeldung eines Reports eine strategische Lösung nicht fertiggestellt werden kann. Ein manueller Workaround ist möglicherweise der bessere Weg, wenn die Kritikalität der Lücke als gering eingestuft wird und teure Eingriffe in die IT-Landschaft vermieden werden sollen. Eine Abwägung zwischen den Alternativen kann nur in Einklang zwischen Fachbereichen und IT-Abteilungen erfolgen. Im nächsten Schritt werden diese Szenarien dann als Entscheidungsgrundlage verwendet. In Zusammenarbeit zwischen Fachbereich und IT erfolgt eine Abwägung der Lösungsszenarien, aus der ein Leitbild für alle betroffenen Systeme und Prozesse entwickelt wird. Es bildet die Grundlage für einen individuellen Umsetzungsplan inklusive der Definition von Meilensteinen. Dabei muss ein gemeinsames Verständnis über die Projektziele, das Projektvorgehen und den Zeitplan erreicht werden. Bereits zu diesem Zeitpunkt sind in möglichst granularer Form – bspw. mithilfe eines Grobkonzepts – sämtliche Anforderungen an die IT auszuarbeiten, die zur Schließung der identifizierten Gaps führen. Phase 2: Umsetzung der fachlichen Anforderungen, Anbindung und Verarbeitung von Daten Die fachlichen Neuerungen werden zunächst individuell in Fachkonzepten dargestellt und dokumentiert. In der Praxis treten hier häufiger Auslegungsspielräume auf. Dann muss in Abstimmung mit anderen Interessensträgern (z. B. den Wirtschaftsprüfern) eine Lösung erarbeitet werden, die die Interessen aller 03 // 2021 63
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