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die bank 03 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 1 |

REGULIERUNG 1 | Meilenstein der EBA zu nachhaltigen Finanzierungen 04 2019 EBA response to call for advice on short-termism 2020 Consultation Paper 2020 Discussion Paper 2020 Consultation Paper 2021 Final Draft ITS 2021 Final Draft RTS 2022–2024 Discussion Paper EBA advice on short-termism 2021 Final Report (by 28 June) EBA Report on incorporation of ESG into risk management and supervision Updated implementing technical standard on Pillar 3 disclosure – ESG disclosure EBA Report on classification and prudential treatment of assets from a sustainability perspective 2022–2024 Possible update of relevant EBA Guidelines or new Guidelines 2025 Final Report (by 28 June) ESA´s regulatory technical standards on consumer and investor disclosure Quelle: EBA action plan on sustainable finance, 6. Dezember 2019. ßen, solche Kriterien in den Kreditprozess aufzunehmen, um die erforderlichen Einsichten und Daten zu gewinnen. Allerdings hat sich inzwischen auch die EBA im Konsultationspapier „Draft Guidelines on loan origination and monitoring” vom Juni 2019 konkretisierend geäußert. Der „EBA action plan on sustainable finance“ von Dezember 2019 konkretisiert die diesbezügliche regulatorische Agenda der EBA sogar vorausschauend über einen Zeitraum von sechs Jahren. ÿ 1 In den Draft Guidelines verlangt die EBA als ein wiederkehrendes Element einen holistischen Ansatz, ESG-Kriterien und damit assoziierte Risiken in allen relevanten Prozessen zu verankern und spezifische Richtlinien für grüne Kreditvergabe einzuführen. Nachhaltigkeitsgrundsätze sollen auf strategischer Ebene verankert und sowohl mit qualitativen als auch quantitativen Zielen unterlegt werden, um den jeweiligen Beitrag der Bank zur globalen Nachhaltigkeitsagenda messbar zu machen. Planmäßig in Kraft treten sollen diese Richtlinien übrigens bereits am 30. Juni dieses Jahres. Naturgemäß wird dabei ein besonderes Augenmerk auf die Risikoeinschätzung gelegt. Zur weiteren Konkretisierung gibt die EBA hierfür zunächst zwei Kategorien für die Bewertung von Risiken speziell im Kontext des Klimawandels vor, beide bezogen auf die Kreditnehmer der Banken: einerseits sogenannte „physische Risiken“, die direkte Auswirkungen des Klimawandels, wie z. B. Fluten oder strukturell rückgängige Ernten, beschreiben; anderseits sogenannte „Transitionsrisiken“, die den Grad der Anpassungsfähigkeit des Geschäftsmodells des Kunden an die sich ändernden Bedingungen erfassen sollen. Diese können etwa durch regulatorische, technologische oder natürlich auch nachfrageseitige Faktoren erheblich unter Druck geraten; das messbar zu machen und auch tatsächlich zu messen ist ab Juli nun also Aufgabe der Banken. Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt der stattfindenden Transition ist die gesellschaftliche Legitimierung des eigenen Geschäftsmodells und -betriebs (engl. „Licence to operate“). In diesem Zusammenhang gewinnen nun auch im angelsächsisch geprägten Raum zunehmend die nicht-finanziellen Zielgrößen an Bedeutung. So hat sich die US-amerikanische Lobbyorganisation der größten Unternehmen (Business Roundtable) im August 2019 von der seit 1997 gelten Shareholder- Value-Doktrin zugunsten einer ganzheitlicheren Unternehmenssteue- 68 03 // 2020

REGULIERUNG 2 | Implikationen von ESG-Kriterien auf den Kreditprozess Implementierung von ESG-Kriterien in die Geschäftsstrategie Ableitung von Implikationen für Risikostrategie und Risikoappetit „Onboarding” von Kunden Kreditentscheidung Überwachung und Portfolio-Steuerung » Festlegung der ESG-bezogenen Informationsanforderungen an Kunden („Know your customer“) » Definition von ESG-relevanten Vorzugs- bzw. Ausschlusskriterien » ... » Auswahl der für die Kreditentscheidung relevanten ESG-bezogenen Daten (z. B. CO 2 -Footprint, ESG-Scores) » Laufende Überprüfung bzw. Nachweis der Relevanz von ESG-Faktoren für die Ausfallrisikomessung » Berücksichtigung relevanter ESG-Faktoren in PD-Rating, Sicherheitenbewertung, LGD-Messung » Berücksichtigung von ESG-relevanten Informationen im Pricing » ... » Laufende Überwachung der relevanten ESG-Faktoren und Re-Rating unter Einbeziehung dieser Faktoren auf Einzelkreditnehmerebene » ESG-bezogene Konzentrationsrisikomessung und Steuerung » Definition und Überwachung von ESGbezogenen Limiten auf Portfolio-Ebene » Stresstesting bzgl. ESG-bezogener Szenarien » ... Systematische Erhebung und Bereitstellung ESG-relevanter (interner und externer) Daten Quelle: True North Partners. rung getrennt. Vorsitzender des Business Roundtable ist übrigens Jamie Dimon, CEO von JPMorgan Chase & Co. – die Finanzindustrie ist also prominent vertreten. Überprüfung aller Risikomodelle Was bedeutet das nun konkret in der Praxis? Speziell für Deutschland stellt die BaFin in ihrem im September letzten Jahres veröffentlichen „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ klar, dass auch die Interdependenzen zwischen den beiden von der EBA beschriebenen Kategorien von Nachhaltigkeitsrisiken zu beachten sind. Insbesondere seien Nachhaltigkeitsrisiken als „Teilaspekt der bekannten Risikoarten“ und nicht losgelöst von diesen zu behandeln. Wie auch die EBA macht die BaFin in diesem Kontext umfänglich von Begrifflichkeiten wie „holistisch“ oder „ganzheitlich“ Gebrauch und unterstreicht damit die Forderung, Nachhaltigkeitsaspekte nicht neben, sondern innerhalb der Regelprozesse zu betrachten. Somit sollte zunächst die gesamte Palette der bestehenden Prozesse und insbesondere auch Risikomodelle auf eventuell bereits vorhandene ESG-Faktoren überprüft werden. Die vielfach dezentral entwickelten und verantworteten Methoden sind dementsprechend hinsichtlich der ESG-Taxonomie zu vereinheitlichen. In den regulären Validierungs- und Weiterentwicklungszyklen können dann zunehmend als relevant identifizierte Elemente in die Modelle integriert werden. Da Nachhaltigkeitsrisiken überwiegend langfristig schlagend werden, ist davon auszugehen, dass kontinuierliche Verbesserungsprozesse nach klaren Richtlinien auch von regulatorischer Seite gegenüber aktionistischen Schnellschüssen bevorzugt werden dürften. Zur Koordination und übergreifenden Steuerung eines solchen Transformationsprogramms weist die BaFin zwar auf die Möglichkeit eines speziellen ESG-Risikomanagementsystems hin – ebenfalls jedoch darauf, dass die Verankerung von Verantwortlichkeiten und ein eventuell erforderlicher Ressourcenaufbau mit bestehenden Governance- Strukturen eng verzahnt sein sollen. Eine eigenständige Nachhaltigkeitseinheit als Option wird lediglich als spezialisierte, zusätzlich zu regulären Marktfolgeeinheiten zu konsultierende Instanz angeführt, nicht jedoch als eine aktiv steuernde. Übersetzung in eine Transformations-Agenda In Summe führen die aufgeführten Anforderungen zu einem umfangreichen Handlungsbedarf für Banken, der aber im Vergleich zu vielen anderen regulatorisch betriebenen Themen mehr Freiheiten in der Ausgestaltung lässt. Eben diese Freiheiten bedeuten aber auch ein erhöhtes Maß an interner Entscheidungsfindung und Koordination, da eben derzeit keine klaren Auslegungshinweise und Implementierungsstandards vorliegen, 03 // 2020 69

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