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die bank 03 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG NEUE

REGULIERUNG NEUE REGULATORISCHE UND GESELLSCHAFTLICHE HERAUSFORDERUNGEN Nachhaltigkeitsfaktoren in Risikomanagement und Banksteuerung Das Thema Nachhaltigkeit fristet längst kein Nischendasein mehr, sondern hat sich zu einem der bedeutendsten Einflussfaktoren im Finanzsystem entwickelt. Ordnungspolitische und regulatorische Eingriffe in andere Branchen werden mittelbar einen immer stärkeren Einfluss auf die Banken gewinnen. Aufgrund der hohen Relevanz sollte jedes Institut eine auf das eigene Geschäftsmodell abgestimmte und zugleich holistische Herangehensweise entwickeln. Nachdem die Digitalisierung in all ihren Facetten inzwischen den Weg in das Tagesgeschäft von Banken gefunden und dabei viel von ihrem anfänglichen Mythos verloren hat, manifestierte sich mit „Nachhaltigkeit“ eine neue Thematik, die zu einem grundlegenden Wandel von Geschäftsmodellen, Prozessen und Methoden führt. Im Umgang mit dieser Thematik können Banken aufgrund struktureller Ähnlichkeiten von ihren Erfahrungen mit der Digitalisierung profitieren. In beiden Fällen handelt es sich um Querschnittsthemen, die nahezu alle Bereiche einer Bank in unterschiedlichem Maß betreffen, sodass sie nicht isoliert betrachtet werden sollten. Zwar lassen sich einzelne Anwendungsgebiete ausmachen, erst ein ganzheitlicher Ansatz allerdings ermöglicht es, sowohl Digitalisierung als auch Nachhaltigkeit effektiv und effizient im Unternehmen zu verankern. Der Vergleich darf jedoch nicht zu weit getrieben werden. Digitalisierung basiert in weiten Teilen auf technologischen Entwicklungen, die Innovationen in Produkten und Geschäftsmodellen ermöglichen. Im Unterschied dazu ist Nachhaltigkeit ein stark gesellschaftlich getriebenes Thema, das eher evolutorisch Einfluss auf bestehende Produkte, Prozesse und Methoden nimmt. In diesem Zug deutet alles darauf hin, dass die aufkommenden Anforderungen an Banken die methodische Komplexität zumindest zunächst eher erhöhen werden. Umso wichtiger ist es daher, nicht in Aktionismus zu verfallen, sondern zielgerichtet vorzugehen. 66 03 // 2020

REGULIERUNG Regulierungsbehörden definieren erste Anforderungen Es lohnt daher, einige grundlegende Überlegungen zur Intention der Regulatoren anzustellen. Die physische Notwendigkeit einer Reduzierung der Treibhausgase, etwa um die Erderwärmung zu begrenzen, ist spätestens seit dem Pariser Klimaabkommen 2015 politisch verankert. Durch vielfältige ökonomische, ökologische und in der Folge auch gesellschaftliche Entwicklungen hat sich ebenfalls die politische Diskussion beschleunigt. Das Thema wird zunehmend ernster genommen, Ziele werden ambitionierter formuliert und mit mehr Nachdruck umgesetzt. Doch gerade die Umsetzung trifft oft früh – in vermeintlich simplen Sachverhalten – an ihre Grenzen. So hat bereits 2017 die Europäische Investitionsbank in ihrem Bericht „The need for a common language in Green Finance” die Notwendigkeit einheitlicher Definitionen konstatiert. Später im gleichen Jahr zog die EU-Kommission mit dem Arbeitspapier „Defining 'green' in the context of green finance“ nach. Die Thematik ist also nicht erst im August 2018 mit der Gründung von „Fridays for Future“ auf der politischen Agenda erschienen. Vielmehr war und ist die primäre Notwendigkeit der Erarbeitung einheitlicher und verbindlicher Kriterien zur Beschreibung und somit auch Steuerung nachhaltiger Elemente in der Finanzwirtschaft lange bekannt. Die EU-Kommission legte nach langer Konsultation bereits im Mai 2018 den Entwurf einer Verordnung „über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“ (COM/2018/353 final) vor, die in erster Linie auf eine einheitliche Taxonomie von Nachhaltigkeitskriterien abzielt. Adressaten waren zunächst vornehmlich Anbieter und Nachfrager von Investment-Produkten, da sich die politischen Entscheidungsträger für die Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft Hilfe von privaten Investoren erhofften. Über vereinheitlichte Standards sollte eine Vergleichbarkeit von Produkten ermöglicht und somit ein Markt für Investitionen nach nachhaltigen Kriterien erst geschaffen werden. Auch für Banken ist diese Taxonomie von Relevanz. Als Originatoren und Emittenten verschiedener strukturierter Finanzprodukte, wie etwa in Form der inzwischen äußerst beliebten Green Bonds, sind sie gefordert, ihre Bilanzpositionen nach diesen Kriterien bewerten zu können, was neben methodischen Fragestellungen in den meisten Fällen auch nicht unerhebliche Herausforderungen für die Datenhaushalte bedeutet. Zudem gilt es, eigene Definitionen anzupassen sowie in verschiedenen Berichtsformaten Redundanzen zu beseitigen. Kreditvergabe und Risikomanagement im Fokus Von der Vielschichtigkeit des Themas bleibt aus naheliegenden Gründen auch das ureigene Kerngeschäft des Bankgewerbes nicht verschont: das Kreditgeschäft. Einerseits ist es offensichtlich, dass das Ausfallrisiko vieler Kredite unmittelbar durch primäre Umweltrisiken und durch sekundäre Risiken, die aus deren Mitigation hervorgehen, beeinflusst wird. So können sich z. B. Umweltrisiken mindernd auf den Wert von Immobiliensicherheiten und hierdurch auf die Kreditqualität der damit besicherten Kredite auswirken. Ebenso können sich Maßnahmen, die auf politischgesellschaftlicher Ebene der Begrenzung solcher Umweltrisiken dienen, auf die Kreditqualität ganzer Unternehmenssektoren (z. B. Energieerzeugung und Automobilherstellung) auswirken. Andererseits müssen Banken gerade durch ihre ureigene Funktion als Intermediäre in der Bereitstellung von Kapital für Investitionen als zentrale Schlüsselbranche für den gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel hin zu einer als „new normal“ verstandenen Nachhaltigkeit gelten. Daher sind Nachhaltigkeitskriterien nun auch in der Kreditvergabe sowie in der Steuerung und Messung von Kreditrisiken in den Fokus der Regulatoren gerückt. Zwar ließe sich aus den beschriebenen Anforderungen der EU-Taxonomie bereits das Erfordernis für Banken schlie- 03 // 2020 67

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