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die bank 03 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

BANKEN IN ZEITEN VON

BANKEN IN ZEITEN VON KRYPTOWERTEN UND BLOCKCHAIN Kurz- und langfristige Strategie-Optionen Inhabergeführt und unabhängig, bezeichnet sich die Sutor Bank als „Privatbank für alle“, mit individuellen Angeboten zum Vermögensaufbau. Den Stil des Hauses prägen die beiden Geschäftsleiter, Robert Freitag und Thomas Meier, unter dem Slogan „Geht nicht gibt’s nicht” mit Investitionen in modernste Web-Technik und intelligente Software. Die Sutor Bank setzte – z. B. mit ihrer Start-up- Plattform – schon früh auf die Kooperation mit FinTechs. 1 Und auch im Umgang mit Blockchainbasierten Geschäftsmodellen sind die Hamburger wieder unter den Ersten. Wie Banken sich in der aktuellen Krypto-Ökonomie aufstellen können, vermittelt dieser Beitrag. Zum 1. Januar 2020 ist mit der Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie auch das Kreditwesengesetz (KWG) geändert worden. Dort sind nun das neue Finanzinstrument Kryptowert und die ebenfalls neue, erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung Kryptowert-Verwahrung gesetzlich definiert. Obwohl sich für Banken durch die Gesetzesänderung nicht sehr viel verändert hat, scheint die KWG-Änderung in Kreditinstituten eine Art Urknall in der Beschäftigung mit Kryptowährungen und der zugrunde liegenden Blockchain-Technologie ausgelöst zu haben. Die Gründe dafür sowie mögliche Strategien für Banken in der Krypto-Ökonomie werden im Weiteren näher erläutert. Der Begriff Blockchain wird hier synonym genutzt für verschiedene Technologien, etwa Distributed Ledger oder verteilte Datenbanken. Die Definition des Kryptowerts Ein Kryptowert ist nach dem Kreditwesengesetz die „digitale Darstellung eines Werts, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.“ Unter diese Definition fallen die bekannten Kryptowährungen (Zahlungs-Token) wie Bitcoin, Ether oder Iota ebenso wie Kryptovermögenswerte (Security Token, Investment Token), soweit sie nicht als Wertpapiere gelten. Für diese gelten unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie deren jeweilige Regelungen. Der „Urknall“: Kryptowerte werden wesentlicher Teil des Finanzmarkts Auch vor der Gesetzesnovelle durften Banken mit Kryptowerten handeln und sie verwahren. Der Handel war und ist je nach Prozessgestaltung als Eigenhandel oder Finanzkommissionsgeschäft klassifiziert, die Verwahrung war erlaubnisfrei. Jetzt müssen Banken für die Kryptoverwahrung eine Erlaubniserweiterung bei der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin beantragen. Für Nicht-Banken, die zuvor Kryptoverwahrung 38 03 // 2020

angeboten haben, gilt nun auch eine Erlaubnispflicht. Darüber hinaus gelten sie als Verpflichtete im Sinn des Geldwäschegesetzes (GWG) und müssen ihre Kunden vollständig legitimieren. Auslöser des „Krypto-Urknalls“ ist wohl, dass die Gesetzeserweiterung nun erstens Rechtssicherheit hergestellt hat und zweitens durch die Erhebung in den „Gesetzstatus“ gleichzeitig klargestellt wurde, dass Kryptowerte und Blockchain-Technologien bleibende und wichtige Faktoren in der Finanzindustrie geworden sind. Banken können und müssen sich deshalb spätestens jetzt damit befassen, wie sie mit Kryptowerten als neuem Finanzinstrument und der Blockchain als Infrastruktur-Technologie für das Geld- und Kapitalmarktsystem umgehen. Kurzfristige und langfristige Krypto-Überlegungen Kurzfristig bedeuten die Veränderungen, dass Banken sich einige grundlegende Fragen stellen müssen. Dazu zählen insbesondere: Z Bieten wir unseren Kunden den Handel von Kryptowährungen oder Kryptovermögenswerten an? Und wenn ja, welche und wie? Z Bieten wir unseren Kunden die Verwahrung von Kryptowährungen oder Kryptovermögenswerten an? Z Wenn wir nicht in direkte Berührung mit Kryptowerten kommen wollen, wie können wir dennoch an der entstehenden Kryptowirtschaft partizipieren? Die Fragen für die langfristige Strategieentwicklung lauten: Z Wie beeinflusst die Blockchain die Technologien im Kern meines Geschäftsmodells, z. B. als Depotbank oder Wertpapierdienstleister? Z Wie wirkt sich die Blockchain auf mein Geschäftsmodell als Ganzes aus? Z Ist damit „nur“ ein Technologiewechsel verbunden? Noch gibt es nur wenige Banken, die Kryptowerte-Handel oder -Verwahrung anbieten. Insgesamt eröffnen sich sehr signifikante Geschäftschancen, die allerdings gegen die unzweifelhaft vorhandenen Risiken abzuwägen sind. Das Risiko der Rechtsunsicherheit ist zumindest partiell durch die Gesetzgebung verschwunden. 03 // 2020 39

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