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die bank 03 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

18 03

18 03 // 2020 und globalen Gremien aktiv und gestalten so weltweit Aufsichtsstandards mit und begleiten Gesetzgebungsorgane dabei, Vorgaben zu formulieren. Das grundlegendste Regelwerk für Bankenaufseher sind die Vereinbarungen des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Seit der Finanzkrise löst Basel III schrittweise die in Basel II genannten Vorläuferregeln ab. Das Update soll regulatorische Lücken schließen, die infolge der Weltfinanzkrise 2007/2008 offengelegt wurden. Auf der letzten Etappe der Basel III-Finalisierung geht es aktuell darum, das Paket, das wir vor gut zwei Jahren nach zähem Ringen im GHOS, dem Lenkungsgremium des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, beschlossen haben, in dann verbindliches europäisches

Recht zu übersetzen. Im GHOS haben wir uns seinerzeit versprochen, den Kompromiss überall auf der Erde umzusetzen – und zwar vollständig und bis 2022. Das gilt auch für den Outputfloor – ein nicht-risikosensitives Instrument, das zu hohe Variabilität risikogewichteter Aktiva auf Basis optimierter Modellierung begrenzen soll. Wenn wir diesen Floor zu hoch ansetzen, erdrosseln wir allerdings jede Risikosensitivität, und das wäre ausgesprochen schädlich. Akzeptabel ist dieser Floor daher nur als einer von mehreren aufsichtlichen Bausteinen; zum dominierenden Faktor bei der Bestimmung des aufsichtlichen Kapitalbedarfs darf er aber nicht werden. Die vor uns liegenden Verhandlungen zur Umsetzung der Basel III-Standards werden uns allen noch einiges abverlangen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir zu belastbaren Ergebnissen kommen werden. MiFID II-Review Auch die in diesem Jahr anstehende Überprüfung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II durch die Europäische Kommission wird Unternehmen wie Aufsicht einige Anstrengungen kosten. Aus Sicht der Industrie geht es bei dem Review vor allem darum zu prüfen, ob der Gesetzgeber nicht an der einen oder anderen Stelle über das Ziel hinausgeschossen ist. Um die Einschätzung der Marktteilnehmer herauszufinden und von ihnen konkrete Verbesserungsvorschläge zu erhalten, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Anfang 2019 die Branchenverbände zur MiFID II konsultiert. Rund 50 Verbände, aber auch Privatanleger aus dem In- und Ausland, hatten sich daraufhin geäußert. Das BMF hat die Stellungnahmen in einem Positionspapier mit Überarbeitungsvorschlägen zusammengefasst und dieses im August 2019 der EU-Kommission vorgelegt. Wesentliche Forderungen sind zum Beispiel die Abschaffung der Telefonaufzeichnungen und der Wegfall der nachträglichen Kosteninfor- mation. In der Kritik stehen auch die Product- Governance-Vorgaben für konventionelle Produkte wie Aktien und Anleihen. Zudem appellieren einige Unternehmen, Regelwerke – wie zum Beispiel die MiFID II und die PRI- IPs-Verordnung 3 – besser aufeinander abzustimmen und für komplexere Rechtsakte längere Umsetzungsfristen zu gewähren. So sehr ich im Detail Sympathie dafür hege, die MiFID II an der einen oder anderen Stelle zu entschlacken, so sehr lehne ich unreflektierte Pauschalkritik ab. Erstens haben wir es hier mit einem sehr grundlegenden Regelwerk zu tun, das, wenn man alle begleitenden Rechtsakte mitrechnet 4 , mehrere tausend Seiten umfasst. Dass hierbei auch Kinderkrankheiten auftreten können, liegt in der Natur der Sache. Aber genau, um solche Kinderkrankheiten zu heilen, ist ein Review da. Zweitens sind die Ziele von MiFID II nach wie vor richtig. Am Markt gibt es eine Asymmetrie zwischen den Produzenten von Finanzprodukten, in deren Rechtsabteilungen Juristen mit entsprechenden Detailkenntnissen arbeiten, und den Verbrauchern. Es ist politisch und regulatorisch absolut akzeptabel, diese Asymmetrie durch Vorschriften wie Risikoeinschätzungen, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten auszugleichen. Andererseits dürfen Regelungsdichte und Komplexität auch nicht so ausufern, dass die flächendeckende und rechtssichere Versorgung mit Finanzprodukten faktisch infrage gestellt wird. Und drittens sollten wir darauf achten, dass Finanzregulierung nicht zu volatil dem jeweiligen Zeitgeist unterworfen wird. Auf Wellen der Deregulierung folgt meist irgendwann eine Krise, bevor das Pendel wieder in Richtung harter Re-regulierung zurückschlägt. Ein solcher Rückfall in einen regulatorischen Schweinezyklus kann in niemandes Interesse sein. Davon zu unterscheiden ist die Forderung nach angemessener – sprich proportionaler – Regulierung und Aufsicht. Dieses Anliegen unterstütze ich aus Überzeugung, auch bei MiFID II. Regulatorische Vorhaben im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Last, but not least, dürfen wir nicht vergessen, dass Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird. Für uns als BaFin ist es selbstverständlich, unsere Fachexpertise bestmöglich einzubringen und die Bundesregierung im Rahmen unseres Auftrags bei der Umsetzung ihrer Agenda nach Kräften zu unterstützen. Es versteht sich von selbst, dass die finanzregulatorischen Themen, die während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine zentrale Rolle spielen, auch für uns vordringlich sind. Zum Beispiel die Stärkung der Bankenunion oder die Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion. Hinzu kommen die bereits erwähnten Arbeitsschwerpunkte: Nachhaltiges Finanzwesen, Digitalisierung, Kryptoanlagen und der Schutz vor Cyberangriffen. Auf all diesen Gebieten haben wir als Ba- Fin unsere Kompetenzen bereits so weit gestärkt, um unsere Aufgaben selbstbewusst angehen und entsprechend Impulse setzen zu können. Die deutsche EU-Präsidentschaft eröffnet uns die Chance, dies 2020 – noch stärker als sonst – auch auf europäischer Ebene zu tun. Autor Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 1 https://www.fsb.org/wp-content/uploads/S100519.pdf. 2 Vgl. https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veranstaltung/ dl_190912_IT-Aufsicht_Banken_Vortragsunterlagen_2.pdf?__ blob=publicationFile&v=3. 3 Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPS). 4 Level 1- und Level 2-Rechtsakte. 03 // 2020 19

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