Aufrufe
vor 6 Jahren

die bank 03 // 2016

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BERUF & KARRIERE

ó BERUF & KARRIERE Prüfung bei (Neu-) Bestellung Die persönliche und fachliche Eignung der betroffenen Person zur Ausübung der angestrebten Tätigkeit beurteilt die Behörde anhand der eingereichten Unterlagen. Sie orientiert sich dabei fachlich am Proportionalitätsgedanken. Im Fall der erstmaligen Erteilung einer Bankerlaubnis ist die Fit-and-Proper-Prüfung Teil des gesamten aufsichtlichen Genehmigungsverfahrens. Veränderung in der Zusammensetzung Eine Veränderung (einschließlich der Verlängerung der Amtszeit) in der Zusammensetzung des Leitungsorgans eines bedeutenden Instituts ist dem jeweiligen nationalen Aufseher unverzüglich bekannt zu machen, welcher im nächsten Schritt seinerseits das Joint Supervisory Team (JST) und die zuständige Abteilung in der EZB informiert, welche dann gemeinsam die notwendigen Unterlagen sichten und ggf. ein Interview mit der nominierten Person führen. Mithilfe der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde prüfen das JST und die EZB die Unterlagen und präsentieren im Anschluss dem EZB-Aufsichtsgremium und dem EZB-Rat einen detaillierten Vorschlag zur Entscheidung. 7 Laufende Überprüfung Ein bedeutendes Institut unterrichtet den betreffenden nationalen Aufseher darüber hinaus unverzüglich über neue Tatsachen, die die ursprüngliche Beurteilung der Eignung berühren können oder andere Faktoren, die sich auf die Eignung eines Geschäftsleiters auswirken könnten, sobald diese Tatsachen oder Faktoren dem beaufsichtigten Institut oder dem betreffenden Geschäftsleiter zur Kenntnis gelangen. Der betreffende nationale Aufseher teilt der EZB diese neuen Tatsachen oder Faktoren unverzüglich mit. Auf dieser Grundlage kann die EZB eine neue Beurteilung einleiten und über angemessene Maßnahmen beschließen. 8 Sanktionierung Sollte eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet worden sein, so wurde die Anzeigepflicht verletzt. Die Verletzung der Anzeigepflicht (für Geschäftsleiter) nach KWG (und KAGB) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von bis 100.000 € geahndet werden kann. Die Anzeigepflicht besteht u. a. bei Absicht der Bestellung, bei Vollzug, bei der Änderung oder Aufgabe der Bestellungsabsicht, bei Ausscheiden, bei weiteren Tätigkeiten als Geschäftsleiter oder als Aufsichtsratsmitglied sowie bei unmittelbaren Beteiligungen des Geschäftsleiters. Die hohe aufsichtsrechtliche Bedeutung der Fit-and-Proper-Anforderungen an das Leitungsorgan zeigt sich insbesondere daran, dass die Behörde die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdiensten nur dann erteilt, wenn die betroffenen Personen die fachlichen und persönlichen Anforderungen des jeweiligen anwendbaren Gesetzes erfüllen und dass die Behörde die Erlaubnis auch wieder entziehen kann, wenn diese Anforderungen nicht mehr erfüllt sind. Fazit Die gesetzlichen Anforderungen an Leitungsorgan, Aufsichtsrat und – abgestuft – an Schlüsselfunktionsinhaber von bedeutenden und weniger bedeutenden Instituten sind wichtige Bindeglieder innerhalb des aufsichtlichen Überprüfungsund Bewertungsprozesses zur Gewährleistung einer vernünftigen und mit den Zielen der europäischen Bankenaufsicht zu vereinbarenden Unternehmensführung. Ohne Governance ist zudem zukünftig wie langfristig kein solider Shareholder Value denkbar. Einer verantwortungsvollen Unternehmensführung kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu, denn sie wirkt sich positiv auf das gesamte Institut aus, steigert dessen Wert und sichert langfristig dessen Existenz. fl Abhängig von ihrer Einstufung unterliegen die Institute einem unterschiedlichen Mindestlevel der Beaufsichtigung. Gerade für kleine und mittelständische (und damit von der EZB nur indirekt beaufsichtigte) Institute ändern die europäischen (Verfahrens-) Regelungen hinsichtlich der Anforderungen an Leitungsorgan, Aufsichtsrat und Schlüsselfunktionsinhaber jedoch nichts. Ansprechpartner bleibt der nationale Aufseher, hier Bundesbank und BaFin. ó Autoren: Pascal di Prima, LL.M. (UNSW, Sydney), ist Partner der Sozietät Simmons & Simmons LLP im Bereich Bankaufsichtsrecht in Frankfurt am Main. Tobias Bauerfeind ist wissenschaftlicher Mitarbeiter ebenda und Doktorand an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. 1 EBA/GL/2012/06, Guidelines on the assessment of the suitability of members of the management body and key function holders, 22.11.2012. 2 BaFin, Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB, 4.1.2016; BaFin, Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB, 4.1.2016. 3 Vgl. insoweit Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK). 4 Vgl. BaFin, Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB, 4.1.2016, S. 18. 5 Vgl. § 25c Abs. 1 Satz 3 KWG; Vgl. BaFin, Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB, 4.1.2016, S. 18. 6 di Prima/Bauerfeind, die bank 12.2015. 7 Vgl. Art. 93 der Verordnung der EZB vom 16.4.2014 zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmen VO), EZB/2014/17. 8 Vgl. Art. 94 SSM-Rahmen VO. 76 diebank 03.2016

Ihr Abo. Wissen, was zählt. transforming risk into value organisation Strategisch einkaufen Höhere Wertschöpfung im Kreditgeschäft e-bank.de nr.5 ó mai 2015 ie bank die bank ó www.die-bank.de prozessmanagement Top-Risiko Reputation fl nr.7 ó juli 2015 die bank die bank ó www.die-bank.de fl nr.6 ó juni 2015 die bank ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS im ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS unternehmensfinanzierung Mittelstandsanleihen unter Druck zahlungsverkehr Bank Payment Obligation Euro 11,00 strategie Zukunftsmodell digitale Bank geschäftsmodelle Baader Bank, Sutor Bank, Wikifolio strategie Digitale Revolution im Retail-Banking Euro 11,00 personal führungsqualität Der „Passt genau“-Manager anlegerschutz Führung durch Bindung Risikoprofiling von Anlegern regulierung ICAAP in die Gesamtbank Sichern Sie sich ein Jahr lang die Fachzeitschrift die bank für 120 €. www.bank-verlag-shop.de

die bank