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die bank 03 // 2016

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

Fit-and-Proper-Anforderungen: Personenbezogene Voraussetzungen Alle betroffenen Personen, d. h. Vorstandsund Aufsichtsratsmitglieder sowie die Schlüsselfunktionsinhaber, müssen ausreichend gut beleumdet und zuverlässig sowie zeitlich verfügbar sein. Die Zuverlässigkeit zielt dabei auf die Eigenschaften der relevanten Personen ab, mithin verlässlich, redlich und integer zu agieren. Im Rahmen der Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine über die standardisierte Einforderung einzelner Dokumente (wie z. B. ein polizeiliches bzw. europäisches Führungszeugnis, Lebenslauf, Angaben zur Zuverlässigkeit und zur zeitlichen Verfügbarkeit) hinausgehende Gesamtbetrachtung vorgenommen. Sowohl das Institut als auch subsió BERUF & KARRIERE Neue Anforderungen an Leitungsorgane FIT & PROPER-LEITLINIEN Im Zug der bankaufsichtsrechtlichen Entwicklungen und der fortschreitenden Regulierung des Bankensektors wurden auch die persönlichen wie fachlichen Anforderungen an Leitungsorgane und Aufsichtsräte in Kredit- und Finanzinstituten stetig ausgeweitet. Dies schlägt sich inzwischen auch deutlich in der Überwachung durch die Aufsichtsbehörden nieder. Pascal di Prima | Tobias Bauerfeind Keywords: SREP, Regulierung, Leitungsorgan, Schlüsselfunktion Die Umsetzung auf europäischer Ebene erfolgte mittels von der EBA im November 2012 veröffentlichten Leitlinien 1 zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen (Fit-and-Proper-Leitlinien). Von den Regelungen umfasst sind demnach nicht mehr nur Vorstand und Aufsichtsrat, sondern auch Inhaber von Schlüsselfunktionen, welche aufgrund ihrer Position einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit ausüben (können). Einheitliche Anforderungen an Geschäftsleiter und Aufsichtsratsmitglieder sind Teil des Prozesses der europäischen Harmonisierung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Demgemäß wurden die europäischen Regelungen (insbesondere CRD IV sowie die Fit-and-Proper-Leitlinien) im Kreditwesengesetz fest verankert. Weiter veröffentlichte die BaFin zu Beginn des Jahres 2016 zwei Merkblätter über die Anforderungen an Geschäftsleiter und Aufsichtsräte. 2 Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) Die EBA hatte bereits im Dezember 2014 gleichfalls ihre endgültigen Leitlinien zum aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) veröffentlicht. Diese Leitlinien haben Eingang in den Leitfaden zur Bankenaufsicht der EZB gefunden und sind insofern für die Aufsichtspraxis von herausragender Bedeutung. Das SREP-Rahmenwerk besteht aus verschiedenen Komponenten. Zunächst werden die Institute dem Proportionalitätsgedanken folgend in vier Kategorien eingeteilt, wobei diese Kategorisierung auf der Größe, Struktur und interne Organisation sowie Art, Umfang und Komplexität der Geschäftsaktivitäten eines Instituts basiert und das vom Institut ausgehende Risiko für das Finanzsystem reflektiert. Abhängig von ihrer Einstufung unterliegen die Institute einem unterschiedlichen Mindestlevel der Beaufsichtigung. In der Praxis wirkt sich dies auf den Überwachungsturnus von bestimmten Schlüsselindikatoren zur Bewertung verschiedener Kernbereiche sowie für den regelmäßigen Aufsichtsdialog aus. Im aufsichtlichen Fokus steht u. a. die Frage, ob ein Institut gewährleisten kann, dass die interne Governance und die institutsinternen Kontrollen adäquat zum Risikoprofil, Geschäftsmodell sowie zu Größe und Komplexität des Instituts sind und inwieweit sich das Institut nach den Anforderungen und Standards guter Unternehmensführung 3 richtet. Hiervon betroffen sind die Organisation und Funktionsweise der Geschäftsführung (Fit and Proper), die Vergütungspolitik und -praxis, die Unternehmens- und Risikokultur sowie die internen Prozesse zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Fit-and- Proper-Prüfung des Leitungsorgans und der Schlüsselfunktionsinhaber von bedeutenden und weniger bedeutenden Instituten ist demnach ein zentraler Bestandteil des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses. 74 diebank 03.2016

BERUF & KARRIERE ó fl Betroffen sind die Geschäftsführung, die Vergütungspolitik und -praxis, die Unternehmens- und Risikokultur sowie die internen Prozesse zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. diär die betroffene Person selbst treffen eine Mitwirkungsplicht an der Feststellung der personenbezogenen Voraussetzungen. Fachliche Eignung Es gibt grundsätzlich keine allgemeine fachliche Eignung; die Beurteilung durch die Behörde erfolgt immer für das konkrete Institut. 4 In Bezug auf die Art der ausgeübten Geschäftstätigkeit müssen die betroffenen Personen über ausreichend relevante Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Sowohl durch das Kreditinstitut als auch durch die betroffene Person selbst ist sicherzustellen, dass die fachliche Eignung nicht nur zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Antritts vorliegt, sondern fortlaufend aufrechterhalten wird. Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind letztlich ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse in den betriebenen Geschäften, Leitungserfahrung und das Fehlen eventueller Interessenkonflikte (Mandatsbegrenzung bei Geschäftsleitern und Aufsichtsräten). Die Aufsicht stellt aber auch hier insgesamt auf den Proportionalitätsgedanken ab und legt für die fachliche Eignung ein angemessenes Verhältnis zur Größe und systemischen Relevanz des Instituts sowie zu Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der betriebenen Geschäftsaktivitäten zugrunde. Es erfolgt eine Beurteilung des Einzelfalls. Proportionalitätsgedanke Die Aufsicht konzentriert sich insbesondere auf die Aktualität der Kenntnisse im Bereich des Aufsichtsrechts sowie des Risikomanagements, wobei Breite bzw. Tiefe der erforderlichen Kenntnisse einerseits von Art, Umfang und Komplexität des Instituts (Ausfluss des Proportionalitätsgedankens) und andererseits von der bekleideten Funktion abhängig gemacht werden. Anders als im Zusammenhang mit der Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit erfolgt hinsichtlich der Anforderungen an die fachliche Eignung also eine Differenzierung zwischen Geschäftsleitern, Aufsichtsratsvorsitzenden, einfachen Aufsichtsratsmitgliedern und Mitarbeitern in Schlüsselfunktionen. Das Vorliegen der fachlichen Eignung ist beispielsweise für Geschäftsleiter regelmäßig dann anzunehmen, wenn eine dreijährige leitende Tätigkeit bei einem Institut von vergleichbarer Größe und Geschäftsart nachgewiesen werden kann (Regelvermutung). 5 Europäischer und nationaler Prüfungsprozess Seit dem 4. November 2014 ist die EZB die zuständige Aufsichtsbehörde für die bedeutenden und weniger bedeutenden Institute (direkte und indirekte Aufsicht 6 ). Gemäß des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Art. 91 Abs. 12 CRD IV) und den Fitand-Proper-Leitlinien der EBA überprüfen die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Leitungsorgans und dessen Gremien im Rahmen einer Fit-and-Proper-Beurteilung. Auch für die direkt durch die EZB beaufsichtigten Institute erfolgen insoweit keine Änderungen des Anzeigeverfahrens. Die Anzeigen sind unverändert der BaFin und Deutschen Bundesbank einzureichen. 03.2016 diebank 75

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