ó BANKING sind sämtliche Informationspotenziale des Unternehmens zu nutzen. 7 Dies schließt interne Vergleichsdaten und Änderungen sowie externe Informationsquellen und Erfahrungen mit ein. Auf diese Weise wird ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess erreicht – eine lernende Risikoorganisation entsteht, auf deren fortlaufenden Erkenntnissen Präventionsmaßnahmen und Kontrollen entwickelt, angepasst oder eingestellt werden. Die Bewirtschaftung derartiger Berichts-, Kontrollund Risikomanagementprozesse ist äußerst nutzbringend, aber auch mit Aufwand verbunden und setzt einen nennenswerten Beitrag aller Verteidigungslinien und einen offenen Umgang mit Schäden und geplanten Aktivitäten voraus. Risiken und Anforderungen, die wir kennen „(…) But there are also unknown unknowns – there are things we do not know we don‘t know.” 8 – so endete der wohl bekannteste Satz einer Rede von Donald Rumsfeld auf einer Pressekonferenz am 12. Februar 2002. Werden alle die vorhandenen Erfahrungen und vorstehend genannten Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagementprozesses berücksichtig, verbleiben dennoch eine Reihe unbekannter Faktoren – das unbekannte Unwissen. Zu ihnen gehören nicht nur neue Risikoarten, sondern auch Verschiebungen von Ausprägungen und Wesentlichkeiten bereits identifizierter Risiken. Entsprechende Maßnahmen sowie sachdienliche Kontrollen müssen neu entwickelt bzw. angepasst werden. Die wiederkehrende Risikobestandsaufnahme und die Analyse externer Schadendatenbanken und die Übertragung der Erkenntnisse auf eigene Prozesse können hilfreiche Instrumente sein. Ihr Nutzen setzt aber auch voraus, dass bei einem anderen Unternehmen bereits ein „nutzbringender“ Schaden entstanden ist und die Dokumentation genügend Einblick in Sachverhalt, Ursache sowie Prozessumgebung zulässt. Fazit Die genannten Beispiele machen deutlich, dass die Prozesse und Aktivitäten der Compliance- und Risikopräventionsfunktionen in unterschiedlicher Weise durch die unternehmensexternen und -internen Einflüsse größtenteils fremdbestimmt werden. Audits durch externe Prüfer und die Interne Revision sind genauso weitere einflussnehmende Faktoren, wie Anfragen aus den unterschiedlichen Geschäftsbereichen und die Behandlung von Sonderfällen. Sie alle determinieren Prozesse in ihrer Häufigkeit, Unterschiedlichkeit, Länge und Komplexität. Neben dem Bedarf, die bestehenden Prozesse fortlaufend zu bewirtschaften, sorgt die Kontinuität im Wandel der einflussnehmenden Faktoren für einen fortlaufenden Anpassungsbedarf und eine Weiterentwicklung der Prozesse, Datenanforderungen, Kontrollhandlungen, usw. Um, sofern möglich, einen risikoadjustierten Ansatz wählen zu können, müssen die beeinflussenden Faktoren, Risiken und Maßnahmen regelmäßig hinterfragt und adjustiert werden. Basis für effektive Kontrollen sind qualitativ hochwertige Daten und die Bewirtschaftung eines Risikomanagementprozesses. Die Analyse gibt unter Einbeziehung aller Daten Aufschluss über einen möglichen Adjustierungsbedarf. Im Rahmen der strategischen Planung müssen die richtigen Experten, zum richtigen Zeitpunkt, mit entsprechenden Profilen an den richtigen Stellen und in ausreichender Zahl vorhanden sein, um die fortlaufenden Veränderungen und das Tagesgeschäft abarbeiten zu können. Der Ressourcenbedarf lässt sich durch verschiedene Methoden oder Prozessmessung ermitteln. Lohnenswert ist auch die Beachtung der Warteschlangentheorie. 9 Bei Warteschlangenmodellen geht es um die Dimensionierung von Engpässen, die dann auftreten können, wenn Objekte irgendwelcher Art in regelmäßiger oder zufälliger Folge bei einem Bedienungssystem mit einer oder mehreren Abfertigungsstationen (Kanälen) eintreffen und dort mit unregelmäßiger oder bestimmter Abfertigungszeit bedient werden. 10 Diese Erfahrungswerte haben gezeigt, dass eine Auslastungsplanung – insbesondere für Projektaktivitäten – von unter 100 Prozent durchaus sinnvoll ist, um genügend Reserven für Auslastungspeaks und Unvorhergesehenes vorzuhalten. In der einschlägigen Literatur werden 80 bis 85 Prozent empfohlen. Auf dieser Basis werden sodann die vorhandenen Ressourcen auf die Prävention der wesentlichen Risiken ausgerichtet. Am Ende verbleibt das unbekannte Unwissen. ó Autor: Kai Gammelin ist Compliance- und Risikopräventionsexperte in leitender Position bei der UBS AG. 1 Vgl. Frank Romeike: Gesetzliche Grundlagen, Einordnung und Trends, in: Romeike, Frank/Finke, Robert B. (Hg.): Erfolgsfaktor Risiko-Management, Wiesbaden 2003, S. 65. 2 Siehe Martin Daumann: Die drei Verteidigungslinien – erfolgreiche Verzahnung, in: die bank 10 (2015), S. 58-61; Achim Sprengard/Tanja Böck: Governance-Modelle und Compliance-Risiken, in: die bank 11 (2015), S. 34-38. 3 Vgl. Richard A. Brealey/Steward C. Myers/Franklin Allen: Principles of Corporate Finance, Berkshire 2014, S. 297. 4 Andreas Peter/Hans-Jürgen Vogt/ Volker Kraß: Management operationeller Risiken bei Finanzdienstleistern, in: Johanning, Lutz/Rudolph, Bernd (Hg.): Handbuch Risikomanagement, Bad Soden 2000, S. 670. 5 Vgl. Anton Burger/Anton Buchhart: Risikocontrolling, München/Wien 2002, S. 68. 6 Kai Gammelin: Compliance – Integrativ, in: die bank 4 (2013), S. 43. 7 Kai Gammelin/Anton Buchhart: Die Praxis des Risikomanagements in Finanzdienstleistungsunternehmen, in: Der Finanzbetrieb, 2004, S. 178-184. 8 DoD News Briefing – Secretary Rumsfeld and Gen. Myers, Defense.gov News Transcript, United States Department of Defense (defense.gov) [http://www.defense. gov/News]. 9 Vgl. Hans Schneeweiß: Zur Theorie der Warteschlangen, in: Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, 1960, S. 471-507. 10 Günter Wöhe: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, München 1996, S. 174. 28 diebank 03.2016
BANKING ó Auswirkungen der LCR auf Pfandbrief-Investoren REGULIERUNG Käufer deutscher Pfandbriefe, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden, müssen den unter Basel III vorgeschriebenen Anforderungen wie der neuen Liquidity Coverage Ratio (LCR) gerecht werden. Neben makroökonomischen Effekten auf die Volkswirtschaft hat die LCR Konsequenzen für das Handeln und die Entscheidungsfindung von einzelnen Wirtschaftssubjekten. Unser Autor analysiert die Auswirkungen dieser Kennzahl auf Investoren in deutschen Pfandbriefen. Der Beitrag präsentiert verschiedene Bereiche mit Auswirkungen, die jeweils ein ganzes System mit Strategien, Prozessen, Systemen und den dahinter agierenden Menschen beeinflussen. Sven Kronenberg Keywords: Pfandbriefe, LCR, Risikomanagement, Reporting In Deutschland unterliegt der Kauf von BaFin-überwachten Pfandbriefen der neuen LCR. Die regulatorischen Standards greifen in die Vertragsfreiheit ein und beeinflussen daher möglicherweise makroökonomische Größen wie das aggregierte Angebot von Pfandbriefen sowie die aggregierte Nachfrage nach dieser Erscheinungsform gedeckter Wertpapiere. Eine kürzlich veröffentlichte empirische Analyse hat gezeigt, dass die gesamte Nachfrage nach Pfandbriefen aufgrund dieser neuen Kennzahl zunimmt. Neben den gesamtwirtschaftlichen Effekten hat die LCR zusätzlich Konsequenzen für das Handeln und das Entscheidungsverhalten einzelner Wirtschaftssubjekte. Pfandbriefe gehören neben den Asset Backed Securities zu den prominenten Erscheinungsformen gedeckter Wertpapiere in Deutschland. Charakteristisch für diese Gruppe von Finanztiteln ist, dass bestimmte Deckungswerte (Vermögensgegenstände) oder Assets des Schuldners die Erfüllung der verbrieften Zahlungsansprüche gewährleisten sollen. Wie diese für die Quantifizierung der Kursrisiken elementare Deckung bei Pfandbriefen genau erfolgt, lässt sich mit Hilfe eines Modells zur Pfandbrief-Investition 1 vereinfacht darstellen ” 1. Demnach besteht ein Darlehensverhältnis zwischen einem Darlehensnehmer und einem Pfandbriefinstitut als Darlehensgeber mit einer Grundschuld, einem Schiffspfandrecht, der Bonität öffentlicher Stellen oder einem Registerpfandrecht an Luftfahrzeugen als Sicherheit. Diese Pfandbriefinstitute sind Geschäftsbanken, die Grundpfandrechtskredite und Kommunaldarlehen vergeben und sich durch die Ausgabe von Pfandbriefen refinanzieren. Zu ihren weiteren Aufgaben zählen die Darlehensüberwachung einschließlich des Mahnwesens, die Platzierung und der Handel der Pfandbriefe sowie deren Besicherung. Die Besicherung der Pfandbriefe erfolgt zunächst mithilfe des Sicherungsguts, in weiterer Folge können die Investoren aber auch das restliche Vermögen des Pfandbriefinstituts in Anspruch nehmen. Ferner hat das Pfandbriefinstitut ein spezifisches Risikomanagementsystem zu realisieren, das in der Lage ist, die für die Steuerung des Pfandbriefgeschäfts erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Käufer der Pfandbriefe, in unserem Beispiel der Bankenaufsicht unterliegende Investoren, erhalten die verbrieften Zahlungen für Zinsen und Tilgung. Neben dem Darlehensnehmer, dem Pfandbriefinstitut und den Investoren gibt es noch weitere Beteiligte in diesem Modell. Neben den Käufern der Pfandbriefe unterliegt auch das Pfandbriefinstitut den bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen und damit der BaFin, deren besondere Aufsicht u. a. in der stichprobenartigen Prüfung der Deckung besteht. Dabei wird die Einhaltung der Vorschriften über die Qualität der Deckungsdarlehen durch die Bank kontrolliert. Des Weiteren bestellt die Bankenaufsicht einen unabhängigen Treuhänder, der ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht besitzt, insbesondere auf die vorschriftsmäßige Deckung der Pfandbriefe zu achten hat und der Löschung eingetragener Werte aus dem Deckungsregister zustimmen muss. In dieses Register werden die zur Deckung der Pfandbriefe verwendeten Deckungswerte für eine Pfandbriefgattung 03.2016 diebank 29
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