REGULIERUNG KRYPTOBRANCHE UNTER KONTROLLE MiCAR könnte sich zum internationalen Standard entwickeln Im September 2022 wurde endlich Einigung über die endgültige Fassung der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCAR) erzielt. Nach voraussichtlicher Verkündung und vermutlichem Inkrafttreten Anfang 2023 werden die verschiedenen Regelungskomplexe in zwei Schritten Anfang und Mitte 2024 wirksam. Damit wird die zum Teil sehr unterschiedliche Handhabung von Kryptowerten innerhalb Europas beendet. MiCAR 66 02 | 2023
REGULIERUNG MiCAR orientiert sich regulatorisch an Rechtsakten, wie der Prospekt- VO oder MiFID II. Ergänzt wird dieser Ansatz durch Regelungen zu spezifischen Krypto-Dienstleistungen und Sonderregelungen für bestimmte Token-Arten: MiCAR beansprucht faktisch (welt-)weite territoriale Geltung, Z erweitert den Kreis der Verpflichteten auf Anbieter von Kryptowerten und -dienstleistungen, Z kreiert für Kryptowerte neue Publizitätspflichten und Haftungsansprüche, Z definiert für Anbieter von Kryptowerten zahlreiche organisatorische Pflichten, Z begründet teilweise eine Außenhaftung der Leitungsorgane, Z gewährt neue Widerrufsrechte und Z stellt Regeln gegen den Marktmissbrauch auf. Durch MiCAR können Kryptowerte und -dienstleistungen EUweit angeboten werden. Die EU schafft damit einen technologieunabhängigen, nicht auf Blockchain-Technologie beschränkten Rechtsrahmen für Investition in und den Handel mit Kryptowerten. Gemeinsam mit MiCAR wurde auch Einigung über eine Verordnung zur digitalen operationellen Resilienz (Digital Operational Resilience Act, DORA) erzielt. DORA soll zu 02 | 2023 67
02 | 2023 REGULATORY ROADMAP 2023 S
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