Aufrufe
vor 4 Monaten

die bank 02 // 2023

  • Text
  • Wwwbankverlagde
  • Verordnung
  • Insbesondere
  • Vers
  • Regulierung
  • Institute
  • Token
  • Kryptowerte
  • Anforderungen
  • Unternehmen
  • Banken
die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG KRIEG,

REGULIERUNG KRIEG, ENERGIEKRISE UND INFLATION STRENGES RISIKOMANAGEMENT UND STRAFFE PROZESSE WERDEN WICHTIG 48 02 | 2023

REGULIERUNG Die deutschen Finanzinstitute werden auch 2023 wieder eine Reihe von neuen regulatorischen Herausforderungen stemmen und sich auf die Implementierung von neuen Vorgaben vorbereiten müssen. Dies gilt nicht zuletzt für die umfangreichen ESG-Anforderungen, die in das Risikomanagement integriert werden müssen. Allein das ist ein Prozess, der sich über die nächsten Jahre erstrecken wird. In diesem Beitrag fassen unsere Autoren für Sie die wesentlichsten Regelungen zusammen. Das vergangene Jahr wurde von makroökonomischen Entwicklungen und Ereignissen geprägt, die erhebliche Auswirkungen auf den Finanzsektor hatten. Der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und die damit zusammenhängende Inflation werden auch in diesem Jahr noch auf den Finanzsektor einwirken. Es ist zu erwarten, dass insbesondere das weiter steigende Zinsumfeld dafür sorgen wird, dass Start-ups nur noch unter erschwerten Bedingungen Finanzierungen erhalten, Geschäftsmodelle kritisch hinterfragt und angepasst werden müssen und dass insbesondere der FinTech-Markt vor diesem Hintergrund weiter konsolidiert wird. Der Fokus der Aufsichtsbehörden wird in diesem Jahr u. a. darauf gerichtet sein, dass Finanzinstitute ein angemessenes Risikomanagement und ordnungsgemäße Prozesse vorhalten, um insbesondere Cyber- und Geldwäscherisiken zu identifizieren und zu steuern. Auch ist zu erwarten, dass Sanktions- und Durchsetzungsverfahren der Aufsichtsbehörden gerade im Geldwäschebereich weiter zunehmen werden. Unser alljährlicher Überblick soll dabei helfen, die Übersicht über die wesentlichsten Regelungen zu behalten. AML Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2021 ein Maßnahmenpaket bestehend aus der sechsten Fassung der Geldwäscherichtlinie (AMLD6), einer Geldwäscheverordnung (AMLR), einer Neufassung der Geldtransferverordnung und einer Verordnung über eine EU-Geldwäschebehörde (AMLA) vorgestellt. Dieses Maßnahmenpaket hat die Modernisierung und Vereinheitlichung der Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Ziel und sieht zudem vor, dass eine europäische Geldwäschebehörde errichtet wird, die unmittelbar Institute mit grenzüberschreitender Tätigkeit beaufsichtigen und damit an die Stelle der nationalen Aufsicht treten soll. Die Verhandlungen zu diesen Legislativentwürfen haben sich verzögert und sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Mit dem Beginn der Trilog-Verhandlungen für die AMLD6, AMLR und AMLA ist jedoch Ende 1. Quartal/Anfang 2. Quartal zu rechnen. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in diesem Jahr ist daher denkbar, ein konkreter Zeitplan für die Verabschiedung des Pakets liegt jedoch noch nicht vor. Im Oktober 2022 wurden hingegen bereits die Trilog-Verhandlungen für die Geldtransferverordnung abgeschlossen, die den Anwendungsbereich auf Transfers von Kryptowerten erweitern und die deutsche Kryptowertetransferverordnung ablösen sollen. Mit einem Inkrafttreten ist im Lauf des Jahres 2023 zu rechnen, die Anwendbarkeit ist jedoch erst für das zweite Halbjahr 2024 zu erwarten. Zu den inhaltlichen Einzelheiten des Maßnahmenpakets verweisen wir auf unseren Beitrag aus dem Vorjahr (die bank Heft 02|2022). Ab Mitte des Jahres werden die EBA-Leitlinien für den Einsatz von Remote-Customer-Onboarding-Lösungen anwendbar sein. Die Leitlinien werden für alle Kredit- und Finanzinstitute gelten, die in den Anwendungsbereich der AMLD fallen. Sie legen fest, wie die Institute bei der Einführung neuer oder bei der Überprüfung bestehender Remote- Onboarding-Lösungen vorgehen sollen, um ihren geldwäscherechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Neukunden wirksam nachzukommen. Die Leitlinien enthalten u. a. granulare Vorgaben zur Überprüfung der Ausweisdokumente und Identität der Kunden sowie der Auslagerung der Identifizierungspflichten auf Dritte. Im Laufe des Jahres ist außerdem mit der Erstellung neuer EBA- Leitlinien für das Management von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken beim Zugang zu Finanzdienstleistungen zu rechnen. Der erste Teil der Leitlinien wird sich damit befassen, wie Finanzinstitute Geldwäscherisiken erkennen und bekämpfen können. Der zweite Teil sieht Vorgaben zum wirksamen Management von Geldwäscherisiken vor, wenn Finanzinstitute Zugang zu Finanzdienstleistungen gewähren. Das bereits laufende Konsultationsverfahren endete im Februar 2023. Auf nationaler Ebene hat zudem der im August 2022 veröffentlichte FATF-Bericht Handlungsbedarf bei der Geldwäschebekämpfung in Deutschland aufgezeigt. Problematisch erscheint vor allem der organisatorische Flickenteppich aus mehr als 300 lokalen Aufsichtsbehörden, die sich mit Unternehmen außerhalb des Finanzsektors befassen. Das Finanzministerium hat daher angekündigt, eine Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität zu schaffen, bei der die wichtigsten Funktionen und Zuständigkeiten gebündelt werden sollen, nämlich die Financial Intelligence Unit (FIU), eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor, sowie ein neues Bundesfinanzkriminalamt, das gezielt Fälle illegaler Finanzflüsse aufklärt, die Sanktionsdurchsetzung verantwortet und für die Untersuchung großer und komplexer Fälle von Wirtschaftskriminalität zuständig sein soll. Die FIU wird in die Struktur integriert und weiterhin für die Entgegennahme von Verdachtsmeldungen zuständig sein, und eine neue koordinierende Zentralstelle soll zu einer Reduktion der Aufsichtsbehörden 02 | 2023 49

die bank