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die bank 02 // 2023

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MANAGEMENT 1 | Auszug

MANAGEMENT 1 | Auszug Regulatorische Anforderungen BaFin Leitfaden Nachhaltigkeitsrisiken (2019) Aufsichtsfokus 2022 > ESG Konsultation 7. Novelle MaRisk inkl. ESG EZB Pilot Climate-Stresstest Results Climate-Stresstest Finaler Leitfaden zu Klima-/Umweltrisiken Roadmap klimabezogene Maßnahmen 2020 2021 2022 2023 Q4 Q2 Q4 Q2 Q4 Q2 EBA Guidelines Loan Origination and Monitoring EBA-Bericht ESG- Risikomanagement & Aufsicht ITS-Anforderungen ESG-Offenlegung (regulatorisch) DP – Role of Environmental Risks in the Prudential Framework ESG-Offenlegung 1. Meldetermin per 31.12.2022 EU EU Kommission Entwurf Update NFRD (> CSRD) Update EU-Taxonomie Offenlegung – CSRD-Entwurf EU Sustain. Reporting Standards (ESRS) CSRD Final ESRS-Entwürfe Quelle: SKS Group. Integration von ESG ins Risikomanagement Eine wichtige Grundidee der Regulatoren besteht darin, ESG-Risiken in das etablierte Risikomanagement zu integrieren (EBA Report on ESG Risk Management and Supervision EBA/ REP/2021/18; Entwurf 7. Novelle MaRisk). Dabei stellen die ESG-Risiken keine neue Risikoart dar, sondern sind dort mit ihrer Wirkung auf die klassischen Risikoarten Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelles Risiko zu berücksichtigen. Damit ist der gesamte Risikoregelkreis von Identifizierung, Bewertung, Überwachung, über Reporting und Steuerung der wesentlichen Risiken um den ESG-Einfluss zu erweitern. Die Bankenaufsicht erwartet von allen Instituten erste Entscheidungen hinsichtlich ihrer Positionierung in der Geschäftsstrategie, den Auswirkungen auf das Geschäftsmodell sowie eine um ESG-Einflüsse erweiterte Risikoinventur (Fokusthema der Aufsicht für das Jahr 2022ff). Im Risiko-Controlling haben bislang vergangenheitsorientierte Ansätze dominiert, deren grundlegende Annahme darin besteht, dass die Entwicklungen aus der Vergangenheit die beste Schätzung für die Zukunft liefern (Backward Looking). ESG-Anforderungen erfordern hingegen zunehmend Methoden zur zukunftsorientierten Szenariobildung (Forward Looking), wie sie grundsätzlich schon aus dem Stress-Testing bekannt sind. Darüber hinaus ist methodisch zu klären, wie der ESG-Einfluss in die bisherigen Risikosystematiken integriert werden kann. Im Kreditrisiko sind z. B. Fragen zu beantworten, wie sich ESG auf bisherige Risikofaktoren auswirken könnte oder ob es Wirkungszusammenhänge gibt, die als eigener Risikofaktor in der PD- und LGD-Modellierung 2 aufzunehmen sind. Stand anfangs die Integration von ESG in das interne Risikomanagement der Institute unter Säule 2 im Mittelpunkt, gibt es mittlerweile ein erstes Diskussionspapier (Role of Environmental Risks in the Prudential Framework EBA/ DP/2022/02), das den ESG-Einfluss auch für 26 02 | 2023

MANAGEMENT 7. Novelle MaRisk inkl. ESG (Erwartung) Einführung regelmäßiger Climate Stresstest auf Basis Pilot (2022) Q4 2024 Q2 eine Schüsselrolle zu, da die granularen Datenquellen für verschiedene regulatorische Anforderungen identisch sind und die Datenerhebung sich prozessual immer stärker in Frontoffice-Prozesse und näher an den Kunden verlagern wird. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unterstützen dieses Vorgehen, indem zu erhebende Daten gemäß ESRS sowohl dem Risikomanagement als auch der Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichermaßen dienen. die Eigenmittelunterlegung beleuchtet. Damit steuert ESG auf die umfassende Integration in alle drei Säulen des Basler Rahmenwerks zu. Die Sammlung von Vergangenheitsdaten als valide Basis für die Schätzung des zukünftig zu erwartenden Risikos ist nicht mehr ausreichend, vielmehr ist die bisherige Datenerhebung um die Sammlung erwarteter Zukunftsdaten, z. B. Schäden durch Klimaentwicklungen wie Dürre oder Flut, CO 2 - Emissionen und daraus resultierende Preisentwicklungen für die Szenariobildung zu erweitern. Siehe Abbildung ÿ 2 Aus Datensicht kommt der Konsolidierung der Anforderungen in ihrer Gesamtheit Offenlegungen Die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt eine weitere regulatorische Anforderung dar. Diese unterteilt sich in die CRR, die CSRD und die SFDR zum Thema ESG. Bei der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) handelt es sich um Vorgaben für eine transparente Nachhaltigkeitsdarstellung von eigenen aufgelegten Finanzprodukten, die z. B. im Rahmen von Vermögensverwaltungstätigkeiten an Kunden vertrieben werden. Die CRR (Capital Requirements Regulation)-Offenlegung und CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) stellen – anders als die SFDR – die Nachhaltigkeit des Instituts selbst dar. Seit 2021 wird die CRR-Offenlegung für Banken kontinuierlich um ESG-Inhalte erweitert. Dabei sind zunächst die großen Institute (gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 146 CRR) mit Wertpapieremissionen, die an einem geregelten Markt gehandelt werden, verpflichtet, eine Vielzahl neuer ESG-Informationen zu melden. Bis zum 30. Juni 2024 steigen die Datenanforderungen aus der CRR-Offenlegung für ESG stetig in Umfang und Komplexität weiter an. Alleine die CRR-Offenlegung erfordert circa 50 neue Informationen, von denen 24 besonders aufwendig zu erheben sind und den Instituten bisher in der Regel nicht vorliegen. Inwieweit kleinere Institute im Rahmen der CRR III Erleichterungen bei der CRR-Offenlegung bzgl. der geforderten ESG-Daten erhalten werden, ist noch nicht abschließend klar. Die wesentlichen Treiber im Reporting werden aber voraussichtlich erhalten bleiben. 02 | 2023 27

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