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die bank 02 // 2023

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MANAGEMENT GREEN DEAL

MANAGEMENT GREEN DEAL INVESTMENT PLAN Warum ESG mehr als nur eine weitere Berichtsanforderung ist Das Ziel des Green Deal Investment Plan besteht in der Transformation unserer Wirtschaftsordnung zu einer nachhaltigen Gesamtwirtschaft. Den dafür notwendigen Rahmen schaffen die EU-Institutionen, indem sie die Entwicklung eines nachhaltigen Finanzwesens als zentralen Motor dieser Transformation fördern. Die ESG-Anforderungen erzeugen in ihrer Dynamik einen deutlich spürbaren Handlungsdruck für Finanzinstitute und erfordern eine klare Strukturierung und Positionierung von ESG 1 als strategisches Gesamtbankthema. Die Anforderung, „ESG als zu integrierenden Teil der bestehenden Risikowelt“ zu sehen, initiiert eine umfassende Neuausrichtung des gesamten Reportings eines Instituts. 24 02 | 2023

MANAGEMENT Dynamik von ESG-Anforderungen Die EU hat zur Verwirklichung des Green Deal ein nachhaltiges Investitionsvolumen in Höhe von mehr als 1 Bio. € bis zum Jahr 2030 bereitgestellt – den Green Deal Investment Plan. Dabei sieht die EU die Finanzflüsse und damit ein nachhaltiges Finanzwesen als Motor, dessen besondere volkswirtschaftliche Bedeutung den geordneten Übergang zu einer nachhaltigen Gesamtwirtschaft gewährleistet. Die EU-Institutionen schaffen den für den Gesamtprozess notwendigen gesetzlichen Rahmen und fördern die ESG-Weiterentwicklung der Finanzinstitute. Im Zentrum des zu schaffenden Rahmens stehen insbesondere die Risikobetrachtung und die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS). Vor der Standardsetzung durch die EU-Institutionen war die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten stark geprägt von globalen oder nationalen Rahmenwerken, denen sich führende Finanzinstitute und große Unternehmen angeschlossen haben. Beispiele dafür sind etwa die Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD), die Global Reporting Initiative (GRI) oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Die Dynamik der Veröffentlichungen zu ESG durch die verschiedenen Institutionen auf EU- und nationaler Ebene erzeugt für die Finanzinstitute einen deutlichen Handlungsdruck in erheblichem Umfang. Diese betreffen die Geschäftstätigkeit der Institute, aber auch deren Außenwirkung. (Vgl. dazu die Abbildung ÿ 1) Mit der EU-Taxonomie (EU/2020/852), der Integration von ESG in das Risikomanagement sowie den Offenlegungsstandards nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive (EU/2022/2464)), SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation (EU/2019/2088)) und CRR (Capital Requirements Regulation (CRR EU/575/2013)) lässt sich der aktuelle Diskussionstand in Form von drei Fokusthemen gut umreißen. EU-Taxonomie Die EU will ihre Transformation zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt bis zum Jahr 2050 abgeschlossen haben. Der „EU- Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen“ soll helfen, Investitionen in nachhaltige Projekte und zukunftsfähige Branchen zu lenken. Eine grundlegende Maßnahme aus diesem Aktionsplan ist die EU- Taxonomie, ein einheitliches Klassifizierungssystem, um ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und deren Anteil an Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben von Unternehmen zu identifizieren. Zusammen mit den Offenlegungsverordnungen soll sie allen Marktteilnehmern helfen, umweltfreundliche Finanzprodukte zu erkennen und Greenwashing zu verhindern. Eine Finanztransaktion ist dann taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der sechs formulierten Umweltziele – Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Widerherstellung von Biodiversität und des Ökosystems – beiträgt, während gleichzeitig keines derselben erheblich beeinträchtigt wird. Außerdem sollen ethische Mindeststandards gewahrt werden. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Unternehmen gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie erstmals für das Berichtsjahr 2021 über taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten berichten, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß NFRD (Non-Financial Reporting Directive) verpflichtet sind. Demnach sind insbesondere neben großen kapitalmarktorientierten Unternehmen auch Kreditinstitute und Versicherungen verpflichtet, die neuen Berichtspflichten zu erfüllen, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Während die Änderung der CSRD lediglich den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen und somit den Anwendungsbereich der EU- Taxonomie zukünftig noch erweitert, umfasst die Berichtspflicht ab dem Jahr 2023 auch die restlichen vier Umweltziele und wird insgesamt prüfungspflichtig. Die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit ökologischer Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Kunde und Bank stellt die Institute vor eine zentrale Herausforderung bei der Implementierung eines entsprechenden Klassifizierungssystems für ihre Finanztransaktionen. 02 | 2023 25

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