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die bank 02 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

DIGITALISIERUNG

DIGITALISIERUNG ZAHLUNGSVERKEHR Was Firmen bei Auslandszahlungen beachten sollten Egal ob alteingesessene Bank oder junges E-Commerce-Start-up: Häufig besteht Unklarheit darüber, welchen Regeln Auslandszahlungen unterliegen: Wie lange dauern sie, welche Kosten und Gebühren fallen an, besteht eine Meldepflicht? Das verunsichert Unternehmen oft. Doch schon einige kleine Hinweise bringen Licht ins Dunkel. 66 02 | 2022

DIGITALISIERUNG Nach Angaben der Deutschen Bundesbank wickelten deutsche Privatpersonen und Unternehmen ihre Zahlungen im Jahr 2020 überwiegend im Inland ab. Auslandszahlungen stiegen jedoch im Vergleich zum Vorjahr um fast ein Drittel (29,6 Prozent). So erfasste die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2020 über 100 Milliarden Zahlungsvorgänge innerhalb des Euroraums. Grundsätzlich gibt es keine Mindesttransfersumme für Auslandsüberweisungen. Unternehmen sollten jedoch darauf achten, dass Finanzinstitute ab einer gewissen Überweisungshöhe eine Gebühr für den jeweiligen Vorgang verlangen. Die Gebühr richtet sich dabei nach verschiedenen Auftragsarten: 1. Zahlungen in ein SEPA-Land in Euro: Bei einer Überweisung innerhalb des SEPA-Raums in Euro (beispielsweise von Deutschland nach Frankreich) fallen bis zu einer Transfersumme von 50.000 € keine Kosten an. Dieselbe Faustregel gilt auch bei einem Transfer in ein SEPA-Land, welches eine andere Währung als den Euro hat, wie etwa den Schweizer Franken. Bei einem solchen Vorgang muss die Rechnung allerdings stets auf den Euro ausgestellt und auch in Euro bezahlt werden. 2. Zahlungen in ein SEPA-Land in Fremdwährung: Bei einer SEPA-Überweisung in der dazugehörigen Fremdwährung (z. B. von Deutschland in die Schweiz, mit Schweizer Franken) fallen die gleichen Gebühren an wie bei einer klassischen Auslandsüberweisung. Diese schwanken je nach Zahlungsinstitut und Rechnungshöhe zwischen einem Minimalbetrag von 7,50 € bis zu einer Prozentgebühr von 0,15 Prozent auf den Überweisungsbetrag. 3. Auslandsüberweisung in Euro oder Drittwährung: Bei einer Auslandsüberweisung müssen die Unternehmen, zwischen denen der Zahlungstransfer abgewickelt werden soll, entscheiden, wie sie die Kosten zwischen Auftraggeber und Begünstigtem aufteilen. Dabei übernimmt entweder der Überweisende oder der Empfänger sämtliche Kosten der Überweisung. Alternativ teilen sich beide Parteien die Kosten zu vereinbarten Anteilen. Muss der Zahlungsbetrag in eine andere Währung konvertiert werden, fallen Wechselkursgebühren an. Unternehmen sollten bei Transfers in Entwicklungsländer wie beispielsweise Marokko einmal genauer hinsehen. Bei einer Hartwährungszahlung in diese Länder können Firmen schnell den Überblick über den Währungstausch verlieren. Das führt oftmals zu einem bösen Erwachen, wie viele Gebühren und Kosten tatsächlich anfallen. Damit solche Überraschungen erst gar nicht entstehen, ermöglichen spezielle Zahlungsdienstleister, Unternehmen, Stiftungen und Banken eine Überweisung in lokaler (Empfänger-)Währung. Nutzen Firmen diese Services, kennen sie bereits bei Auslösung der Zahlung den Wechselkurs und alle Kosten der Zahlung. Das hilft ihnen, den Transfer besser einzuordnen und abzuwägen. Neben der Höhe der Transaktions- und Konvertierungsgebühren spielen noch andere Regulatoren bei einer Überweisung ins Nicht-EU- Ausland eine tragende Rolle. Bei einer Überweisung ins Nicht-EU-Ausland müssen Unternehmen und Banken stets darauf achten, dass der jeweilige Zahlungsempfänger nicht unter Sanktionen steht – hierzu gehören aktuell zum Beispiel der Irak und Afghanistan. Die Sanktionen können von den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU) oder Nationalstaaten verhängt werden und verhindern eine Transaktion von vornherein. Sind sich Unternehmen unsicher, gegen welche Länder und Regionen aktuelle Sanktionen verhängt sind, können sie eine entsprechende Liste stets bei der Bundesbank abrufen. 02 | 2022 67

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