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die bank 02 // 2022

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REGULIERUNG REGULATORY

REGULIERUNG REGULATORY ROADMAP 2022 DIE KLIMAKRISE ERREICHT DIE REGULIERUNGSWELLE 32 02 | 2022

REGULIERUNG Mit dem Zitat „Never waste a good crisis“ eröffnete EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness im Herbst unsere 8. Bankenunion-Konferenz. Tatsächlich waren Krisen schon oft Auslöser für Reformen der Finanzmarktregulierung. Exemplarisch steht hierfür die globale Finanzkrise von 2007/2008. Auch wenn der Scheitelpunkt des Regulierungs-Tsunamis, der von der Finanzkrise ausgelöst wurde, inzwischen vorüber ist, so ist doch nicht erkennbar, dass das Pendel in absehbarer Zeit wieder zurückschwingen und ein neues Zeitalter der Deregulierung anbrechen würde. Die durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste globale Krise hat zwar gewisse temporäre regulatorische Erleichterungen gebracht, aber wohl die politisch Verantwortlichen eher in der Meinung bestärkt, dass sich die Reformen der letzten Jahre in dieser Krise bewährt haben. Insgesamt dürften sich die längerfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Finanzmarktregulierung in Grenzen halten. Anders sieht es mit einer anderen großen globalen Krise unserer Zeit aus, nämlich der Klimakrise. Diese wird absehbar einen massiven Einfluss auf die Finanzmarktregulierung haben. Die ersten Anfänge sind bereits erkennbar, doch das ist voraussichtlich nur ein Bruchteil dessen, was noch kommen wird. Insofern ist absehbar, dass die Regulierungsinitiativen auch im Jahr 2022 im Zeichen der Vollendung der (Post-)Finanzkrisen-Reformen und des Aufbaus der Klimakrisen-Reformen stehen werden. Daneben wird natürlich auch die Digitalisierung als das andere Mega-Thema unserer Zeit weiterhin die Normgeber vor die Herausforderung stellen, mit immer neuen Innovationen Schritt zu halten. AML Als Reaktion auf Umsetzungsdefizite und die unterschiedliche Implementierung von Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den EU-Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission am 20. Juli 2021 ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Das Gesetzgebungspaket der Kommission enthält neben dem Verordnungsentwurf zur Einführung einer europäischen Geldwäschebekämpfungsbehörde (AMLA) auch einen Verordnungsentwurf zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (Geldwäscheverordnung) sowie die 6. Fassung der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6). Darüber hinaus wird die Geldtransferverordnung (2015/847) zur Rückverfolgung des Transfers von Krypto-Assets überarbeitet. Die AMLA soll unmittelbar Institute beaufsichtigen, die grenzüberschreitend tätig sind. Darüber hinaus soll die Behörde Kom- Die Reformen der letzten Jahre haben sich offensichtlich bewährt, und langfristige Auswirkungen der Covid-Pandemie auf die Finanzmarktregulierung dürften sich in Grenzen halten. Anders die Auswirkungen der Klimakrise. Hier ist erst in Anfängen zu erkennen, welchen Einfluss sie auf die Finanzmarktregulierung haben wird. Unser großer Ausblick auf das Regulierungsjahr 2022 geht ins Detail. petenzen von den nationalen Aufsichtsbehörden mit Blick auf rein national tätige Institute übernehmen. Durch die Geldwäscheverordnung soll u. a. die Ausgestaltung von Sorgfalts- und Meldepflichten harmonisiert werden. Daneben erweitert sie den Kreis der Verpflichteten u. a. auf Anbieter von Kryptowerte- Dienstleistungen und konkretisiert Maßnahmen und Kontrollen in Bezug auf die Sorgfaltspflichten. Überdies sieht der Entwurf ausführlichere Regeln zur Identifizierung von wirtschaftlichen Eigentümern von juristischen Personen vor. Schließlich soll eine Höchstgrenze von 10.000 € für Bargeldtransaktionen eingeführt werden. Die AMLD6 soll insbesondere Zuständigkeiten und Aufgaben der nationalen Meldebehörden einander angleichen und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden fördern. Die Überarbeitung der Geldtransferverordnung zielt im Großen und Ganzen darauf ab, die Inhaberidentifikation und die Nachvollziehbarkeit von Transaktionen bei Kryptowährungen genauso zu gewährleisten wie bei Geldtransfers. Wie das Gesetzgebungspaket im Einzelnen ausgestaltet werden soll, ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament. Ob das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr abgeschlossen wird, bleibt abzuwarten. Die AMLA soll zum 1. Januar 2023 eingerichtet werden und ab 2024 ihre Arbeit aufnehmen. Die geplante Geldwäscheverordnung hingegen soll erst 2026 in Kraft treten. Im Übrigen hat die EBA im Dezember 2021 diverse Leitlinien bzw. -entwürfe im Bereich der Geldwäschebekämpfung veröffentlicht: So hat sie z. B. am 10. Dezember 2021 einen Entwurf für Leitlinien für die Nutzung von Lösungen für die Fernkundenannahme, etwa durch die Identifizierung per Video, vorgelegt. Diese richten sich an alle Unternehmen des Finanzsektors, die in den Anwendungsbereich der AMLD fallen und regeln die einheitliche Auslegung der AMLD zum Zweck der risikolosen Durchführung der Fernkundenannahme. Die finalen Leitlinien werden im dritten Quartal 2022 erwartet. Bankenunion Die Kommission hat im November 2021 Entwürfe zur Überarbeitung der CRD (CRD6) und der CRR (CRR3) veröffentlicht. Es ist zu erwarten, dass das Europäische Parlament und der Rat das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr abschließen, die neuen Regelungen am 1. Januar 2023 in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2025 gelten. 02 | 2022 33

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