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die bank 02 // 2022

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG nen

REGULIERUNG nen Unternehmen. Die nichtfinanzielle Erklärung hingegen hat einen allgemeineren Charakter und umfasst die gesamte Geschäftstätigkeit (vergleiche § 289c HGB). Es ist heute schwierig abzusehen, welche wechselseitigen Auswirkungen entstehen werden. Es wird sicherlich noch viele Diskussionen darüber geben, wie diese zwei Regelungen in Bezug zueinander zu setzen sind. Bei den CSR-Pflichten ist eine Risikoanalyse durchzuführen. Diese bezieht sich auf die in § 289c HGB genannten Belange. Inwieweit diese Risikoanalyse auch für die Pflichten aus dem Sorgfaltspflichtengesetz verwendet werden kann, ist bisher nicht klar. Der Umfang der Risikoanalyse aus dem Sorgfaltspflichtengesetz im Hinblick auf die geschützten Belange ist breiter. Sollten sich Belange decken, wie etwa bei der Achtung der Menschenrechte, so sollte im Rahmen der Risikoanalyse beachtet werden, dass sich der Anwendungsbereich des Sorgfaltspflich- tengesetzes auf den eigenen Geschäftsbereich sowie unmittelbare Zulieferer beschränkt. Bei mittelbaren Zulieferern erfolgen eine Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen nur bei gegebenem Anlass (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 Sorgfaltspflichtengesetz). Im Ergebnis kann es durchaus zu einer Überschneidung der Risikoanalyse für die CSR-Pflichten und die Sorgfaltspflichten kommen. Dann muss vor allem weiter nach dem Anwendungsbereich differenziert werden. Nach meiner Auffassung erscheint es durchaus möglich und auch sinnvoll, für einige Belange eine umfassende Risikoanalyse durchzuführen, die sich sowohl zur Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung eignet als auch die Pflicht aus § 6 Sorgfaltspflichtengesetz erfüllt. FAZIT Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, müssen natürlich dennoch die Vorgaben der bereits existierenden Corporate-Social-Responsibility- Gesetzgebung erfüllen (§§ 289b ff. HGB). Autorin Isabelle Knoché, Rechtsanwältin, Avocat à la Cour, ist bei der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Die umfangreichen Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettengesetzes sollen ab 2023 Anwendung finden. Planung und Umsetzung der Vorbereitungsmaßnahmen dürften mit zeitlichem und administrativem Aufwand verbunden sein: Um bei Geltungsbeginn den Pflichten des Lieferkettengesetzes nachkommen zu können, müssen Strukturen nicht nur innerhalb des Unternehmens geschaffen werden, die eine Umsetzung der Pflichten ermöglichen, sondern auch weitreichende Informationen über Art und Weise der Produktion von Rohstoffen und die vor Ort geltenden menschenrechtlichen Regelungen eingeholt werden. Darüber hinaus arbeitet die Europäische Union parallel zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an einer europäischen Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Deren Anforderungen soll über diejenigen des nationalen Gesetzes hinausgehen und auch kleinere und mittlere börsennotierte Unternehmen in den Anwendungsbereich einschließen. Ziel ist eine Anwendung ab dem Jahr 2024. 30 02 | 2022

REGULIERUNG Jetzt anmelden! nine-Zertifitergng i rz Datenschutzbeauftragte/r (DSB) für Kreditinstitute Die Zeiten, in denen Bankgeschäfte zumeist am Schalter abgewickelt wurden, sind vorbei. Banking läuft heute online – aber was bedeutet das für das Thema Datenschutz? Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, vereinheitlicht EU-weit die egen zur erreitung ernenezgener ten ei erten ren efinie Strafen. Kreditinstitute haben die Aufgabe, Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Und diese in zur rtiung it entreene ei eritet ir reuen un Inen uneren ergreien Zertifitergng tenutzeutrgter (DSB) für Kreditinstitute“ online anbieten zu können. Er wurde für Datenschutzbeauftragte, die einen Nachweis benötigen, sowie für Neu- und Seiteneinsteiger konzipiert, ist modular aufgeut un ereitet ie ntigen tenutzeutrgten u er tueen retien Basis praxisnah und umfassend auf die Erfüllung Ihrer Aufgaben vor. eineer e ergng en ie ie gieit Zertifit tenutzeutrgter r Kreitintitute zu ereren ruetzung it ie eine n en uen sowie das Bestehen der Abschlussprüfung. Es fallen keine zusätzlichen Prüfungsgebühren an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Hinweis: Die 60-minütige Prüfung wird in elektronischer Form abgelegt. Anmeldung und Information: per Fax: 0221-5490-315 | Tel.: 0221-5490-133 (Stefan Lödorf) | events@bank-verlag.de Bank-Verlag GmbH | www.bv-events.de | @events_bv 02 | 2022 31

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