REGULIERUNG 1 | Die Umsätze bei SOFR-Derivaten in den USA nehmen zu 45 % 40 % 35 % 30 % 25 % 20 % 15 % 10 % 5 % 0 % Jul 18 Aug 18 Sep 18 Okt 18 Nov 18 Dez 18 Jan 19 Feb 19 Mar 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sep 19 Okt 19 Nov 19 Dez 19 Jan 20 Feb 20 Mar 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Risikofreier Zinssatz USD Risikofreier Zinssatz GBP Quelle: ISDA, Stand Oktober 2020. mittee, ARRC) dieses Problem, indem er für jedes Segment im Bereich der Cash-Produkte empfohlene Ausweichklauseln auf vorausschauender Basis veröffentlichte. Transaktionen, die vor 2019 ausgestellt wurden, sind jedoch weiterhin problematisch. Im Gegensatz zum Derivatemarkt, der eine „Sammeländerung“ von älteren Transaktionen durchführte, können Barmitteltransaktionen (mit Ausnahme von Leveraged Loans) nicht ohne weiteres geändert werden, da eine 100-prozentige Zustimmung der Anleihegläubiger erforderlich ist. Ohne eine Lösung werden der variabel verzinste Kupon für ältere Nachranganleihen (Legacy Bonds) im Volumen von fast 5 Bill. US-$ und Verbraucherkredite nach 2021 unsicher sein. Dies könnte die Liquidität beeinträchtigen und Gerichtsverfahren wahrscheinlich machen. Offene Fragen zur Regelung von Altverträgen Der ARRC hat eine Gesetzesvorlage erarbeitet, die es den Transaktionspartnern erlaubt, problembehaftete Vereinbarungen zu ignorieren und stattdessen die von dem ARRC empfohle- nen Auffangregelungen (SOFR zuzüglich einer Spread-Anpassung) anzuwenden. Der ARRC hat seine Bemühungen auf den Bundesstaat New York konzentriert, da die meisten Bondverträge dem New Yorker Recht unterliegen. Er hat aber auch begonnen, eine mögliche legislative Lösung auf Bundesebene zur Diskussion zu stellen. 1 FAZIT Obwohl die Rechtsvorschriften eine einfache und elegante Lösung für komplexe Altverträge darstellen, wurden nur langsam Fortschritte erzielt und durch die Covid- 19-Pandemie teilweise beeinträchtigt. Die Rechtsprechung des Bundesstaats New York könnte zwar die meisten Probleme im Zusammenhang mit komplexen Altverträgen Der Abkehr vom LIBOR ist ein noch beispielloser Meilenstein für einen großen Teil der Anleihemärkte. Während der endgültige Countdown für dessen Ende beginnt, ist eine reibungslose Überwachung des Übergangsverlaufs sinnvoll, woraus folgende Schritte resultieren: Z Beibehaltung einer marktführenden Position bei der Umstellung vom LIBOR auf einen alternativen Referenzzinssatz und fortwährende Empfehlung potenzieller Lösungen, Z Verpflichtung der Emittenten, eine verbesserte Fallback-Lösung für neue Transaktionen mit LIBOR-Referenz zu verwenden, Z Fortführung der Evaluierung potenzieller Ergebnisse für schwierige LIBOR-Altbestände durch eine Prospektprüfung für jedes einzelne Geschäft, um potenzielle Ausweichergebnisse zu erfassen und zu kategorisieren, sowie Z Fortsetzung der Hervorhebung potenzieller Übergangsrisiken für wichtige Interessengruppen. 56 02 // 2021
REGULIERUNG 2 | Die Adaption der Märkte an den SOFR-Zinssatz erfolgt nur langsam Aufschlüsselung nach Emittenten 130+ Andere Banken, Finanzdienstleister und Unternehmen 14 % Landwirtschaftskredite 4 % Freddie Mac 19 % Federal Home Loan Banks (FHL-Banken) 43 % Fannie Mae 20 % Quelle: Bloomberg, Stand Oktober 2020. lösen. Mehr Klarheit würde jedoch eine bundesstaatliche Lösung schaffen, sowohl für Anleihen als auch für Verbraucherkredite, die unter anderen Bundesstaatsgesetzen als New York ausgegeben werden. Eine aktive Mitarbeit an der Entwicklung einer standardisierten Auffanglösung für das Neugeschäft ist notwendig, um geeignete Parameter für die Definition der Anpassung der LIBOR/SOFR-Risikoaufschläge zu definieren und mögliche Lösungen für die Einstellung des LIBOR einschließlich gesetzgeberischer Bemühungen festzustellen. Autor Gary Horbacz ist Direktor für verbriefte Produkte bei PGIM Fixed Income. Sein Spezialgebiet sind Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS). 1 Bezieht sich auf Gesetzesentwürfe, die voraussichtlich von Brad Sherman eingebracht werden. Sherman ist Mitglied des Ausschusses für Finanzdienstleistungen des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten und Vorsitzender des Unterausschusses für Anlegerschutz, Unternehmertum und Kapitalmärkte. 02 // 2021 57
NR. 2 2021 ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOL
EDITORIAL » Banken brauchen ausrei
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