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EDITORIAL » Banken brauchen ausreichend Geld, um den Liquiditätsbedarf der Wirtschaft zu bedienen. « Regulatorischer Jahresausblick Liebe Leserin, lieber Leser, welche neuen Regulierungsmaßnahmen beschäftigen den Finanzsektor im noch jungen Jahr 2021? Womit müssen sich Banken und andere Finanzdienstleister neu auseinandersetzen, welche Auflagen aus den vorherigen Jahren erfahren Änderungen – und gibt es vielleicht sogar Erleichterungen? Den letzten Punkt kann man glatt mit „Ja“ beantworten. Im Zuge der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen dürfen sich Unternehmen bekanntlich über außerordentliche Wirtschaftshilfen, über steuerliche Erleichterungen, Garantien und Bürgschaften freuen. Und auch der Regulator hat ein Einsehen. Da wäre zunächst die Verschiebung von Implementierungsfristen bei der Basel IV-Umsetzung: Weitere Verschärfungen der Eigenkapitalvorschriften werden bis 2023 verschoben, damit Banken ausreichend Geld für Kredite an die gerade jetzt liquiditätsbedürftige Wirtschaft zur Verfügung haben. Zu nennen ist hier auch der sog. „CRR Quick Fix“: Die EU reagiert damit vorausschauend auf einen möglichen Rückgang des CET1-Kapitals, der durch die erhöhten IFRS-9- Regelungen für Finanzinstrumente ab 2018 verursacht werden könnte. Erhöhungen der Risikovorsorge nach IFRS 9 werden in den Jahren 2020 und 2021 vollständig von den Eigenmitteln ausgenommen. (Für detaillierte Information zu diesem Thema lege ich Ihnen gern noch einmal unsere Ausgabe die bank 7/2020 ans Herz.) Im Bereich der Neuerungen stechen neben dem elektronischen Wertpapiergesetz, mit dessen Verabschiedung in diesem Jahr gerechnet wird, vor allem auch neue Regelungen zur Vorbeugung gegen Geldwäsche hervor. Hier dürfte besonders der Wegfall des bisher bekannten Vortatenkatalogs und die daraus resultierende Ausweitung von Verdachtsmeldungen zu mehr Arbeitsaufwand führen. Ich kann an dieser Stelle nicht auf alle Neuerungen eingehen und möchte nur den Bereich Zahlungsverkehr herauspicken. Hier soll bis Ende 2021 ein Sofortzahlungssystem innerhalb der EU zum Standard werden, was natürlich einheitliche Regelungen und technische Voraussetzungen erfordert. Da spielt dann auch die Diskussion über die mögliche Einführung von digitalem Zentralbankgeld eine Rolle, über das wir im letzten Heft ja bereits ausführlich berichtet haben. Die Veröffentlichung der „Regulatory Roadmap“ zum Jahresbeginn ist eine beliebte und oft nachgefragte Reihe geworden. Ich freue mich, dass wir Ihnen auch in diesem Jahr wieder den großen Überblick (ab Seite 30) präsentieren können. Herzliche Grüße Ihre 02 // 2021 3
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