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die bank 02 // 2021

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MANAGEMENT UMGANG MIT

MANAGEMENT UMGANG MIT NACHHALTIGKEITSRISIKEN Für Banken existiert hier viel Handlungsbedarf Nachhaltigkeitsrisiken sind auch im Jahr 2021 Teil der Aufsichtspriorität europäischer und deutscher Bankaufseher. Vor diesem Hintergrund formulieren Politik, Bankregulierer und -aufseher Mindestansprüche an den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Diese Entwicklung bleibt weiterhin sehr dynamisch. Unsere Autoren fassen daher den aktuellen Stand regulatorischer Anforderungen an Banken zusammen, machen ungeklärte Punkte transparent und zeigen Handlungsbedarfe auf. Seit der Ratifizierung des Pariser Abkommens im Jahr 2015 hat die Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten (englisch Environmental, Social and Governance, ESG) stark zugenommen. Aktuell rückt die Finanzierung von nachhaltigen Investitionen in den Fokus, weil die von der EU-Kommission in ihrem „Grünen Deal“ ausgesprochenen Klima- und Energieziele nicht allein aus öffentlichen Mitteln finanzierbar sind. Da eine Transmission auch über den Bankensektor angestrebt wird, haben die European Banking Authority (EBA), die Europäische Zentralbank (EZB) und die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erste Ansätze für eine Berücksichtigung von ESG-Aspekten bei Kreditinstituten veröffentlicht. Diese Ansätze werden von weiteren EU-Gesetzen und Reports bzw. Empfehlungen internationaler Gremien flankiert. Die Abbildung ÿ 1 liefert einen zeitlichen Überblick über die Konkretisierung ausgewählter Nachhaltigkeitsanforderungen. Der aktuelle Fokus politischer und aufsichtsrechtlicher Veröffentlichungen liegt eindeutig auf den Klimarisiken. Insbesondere wird der soziale Aspekt nur untergeordnet berücksichtigt. Dieser Fokus resultiert aus der überwiegenden Bedeutung von Klimarisiken für die Weltwirtschaft und indirekt für die Kreditwirtschaft. Dennoch sollen im Folgenden sämtliche ESG-Aspekte berücksichtigt werden. Im Detail wird der aktuelle Stand auf Basis von Veröffentlichungen der EU-Kommission, EZB, EBA und der BaFin dargestellt. Drei-Säulen-Modell der Regulierung von Nachhaltigkeitsrisiken Die Regulierungsinitiativen für Nachhaltigkeit lassen sich nach dem bekannten 3-Säulen-Modell der Bankenregulierung in a) quantitative Normen (Mindestkapitalanforderungen), b) qualitative Normen (Corporate Governance und Risikomanagement) sowie c) Offenlegungsnormen (Marktdisziplinierung) einteilen. Die Abbildung ÿ 2 stellt die Einsortierung von ESG-Risiken in das 3-Säulen-Modell des Baseler Akkords dar. a) Mindestkapitalanforderungen (Säule I) Eine „Einpreisung“ von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Bemessung von Mindestkapitalanforderungen ist Grundidee in Säule I. Vom übertragenen Leitziel der Säule I – Bemessung des Nachhaltigkeitsrisikos von Exposures und entsprechende Eigenkapitalunterlegung – sind die bisherigen regulatorischen Vorschläge allerdings noch entfernt. Ein Entwicklungsstrang verfolgt mögliche Kapitalerleichterungen bei besonders nachhaltigen Investitionen. Der andere Entwicklungsstrang zielt auf Kapitalaufschläge für physische Risiken und Transitionsrisiken ab: Z Kapitalerleichterungen: Die Idee geht hier – vergleichbar mit der Privilegierung der Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Artikel 501 der CRR II – in Richtung eines Green- oder Sustainable Supporting Factors zur präferierten Behandlung von Kreditvergaben für nachhaltige Investitionen. Begründet wird dieser Vorschlag mit empirischen Untersuchungen, die zeigen, dass beispielsweise der Umweltbeitrag von Investitionen positiv mit ihrer Performance korreliert. Darüber hinaus hätten nachhaltige Investitionen einen positiven Beitrag aus makroökonomischer Sicht. ZKapitalaufschläge: Über diesen Ansatz wird hohen Nachhaltigkeitsrisiken in Form eines Kapitalaufschlags Rechnung getragen – vergleichbar mit der Behandlung von Hochrisikopositionen gemäß Artikel 128 CRR II. Vorgeschlagen wird hier beispielsweise ein Punishing Factor für die Finanzierung von „braunen“ Unternehmen, wie Kohlekraftwerken. 24 02 // 2021

MANAGEMENT Bei beiden aufgezeigten Entwicklungssträngen mangelt es derzeit noch an zielgerichteten Segmentierungskriterien. Es gibt keine klare Definition von nachhaltigen Investitionen, weshalb der Umgang im Risikomanagement aufseiten der Banken sehr unterschiedlich ist. Eine Orientierung könnten hierbei die Vorschläge für Kennzahlen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) oder der EBA in ihrem Diskussionspapier zum Management und zur Beaufsichtigung von ESG- Risiken vom November 2020 geben. Allein beim Thema Umwelt wird durch die Taxonomie-Verordnung ein allgemeingültiger Bewertungsrahmen definiert, der in separaten Rechtsakten allerdings noch um die technischen Bewertungskriterien ergänzt werden muss. Gleiches gilt für die Bemessung von physischen Risiken und Transitionsrisiken. Die EBA hat über die CRR II den Auftrag erhalten, bis 2025 einen „Report on classification and prudential treatment of assets from a sustainability perspective“ zu erstellen. Im jüngsten Diskussionspapier zum Management und zur Beaufsichtigung von ESG-Risiken von November 2020 findet sich allerdings keine Konkretisierung zu den Segmentierungskriterien. Weitere Initiativen in Säule I sind aktuell nicht zu erwarten. Aufseher und Regulierer haben bisher noch keine konkreten Vorschläge zur Anwendung von Kapitalerleichterungen oder -aufschlägen veröffentlicht, auch wenn Verbände bereits im Rahmen der Verhandlungen um die CRR II einen Green Supporting Factor zu platzieren versuchten. Die jüngste Diskussion um „grüne“ Kredite ist indes von Uneinigkeit zwischen den Verbänden geprägt. Es werden Forderungen laut, die Beurteilung von Kreditrisiken nicht von politischen Zielen abhängig zu machen. Vor diesem Hintergrund werden zunächst die weitere politische Entwicklung als auch sich bei den Banken herausbildende Standards für die Entwicklung erster Gesetzesvorschläge entscheidend sein. Zu gegebener Zeit ist dann mit konkreten Gesetzesvorschlägen zum Umgang mit ESG-Risiken in der Säule 1 zu rechnen. b) Corporate Governance und Risikomanagement (Säule II) Im Gegensatz zu den quantitativen Anforderungen der Säule I sind qualitative Anforderungen der Säule II bereits konkreter gefasst worden. So wurden Erwartungen der Aufsicht und Orientierungshilfen im Bereich der ESG-Risiken zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und ein angemessenes Risikomanagementsystem bereits veröffentlicht. Im Folgenden soll mit dem (1) EBA-Aktionsplan, dem (2) EZB-Leitfaden und dem (3) Merkblatt der BaFin auf die drei relevantesten Veröffentlichungen für deutsche Institute eingegangen werden. (1) Mit dem Aktionsplan hat die EBA einerseits ihre Erwartungen u. a. an das Strategie- und Risikomanagement sowie Szenario-Analysen und Stresstests konkretisiert. Sie ermutigt darin Institutionen zu einer proaktiven Implementierung von ESG-Aspekten in Geschäftsstrategien und -pläne, Risikomanagement (inkl. Szenario-Analysen und Stresstests), interne Governance und Entscheidungsprozesse. Darüber hinaus sind Anpassungen bestehender Leitlinien für die interne Governance, Auslagerungen sowie Stresstests und Szenario-Analysen im Zeitraum 2022 bis 2024 geplant. Die Anpassungen erfolgen auf Basis eines Reports zur Beurteilung und zum Management von ESG-Risiken, dessen Veröffentlichung zum 28. Juni 2021 angekündigt ist. Im Anfang November 2020 veröffentlichten Diskussionspapier zum Management von ESG-Risiken werden die Erwartungen an Geschäftsstrategien und -prozesse, interne Governance und das Risikomanagement weiter konkretisiert. Auf Basis des Reports soll dann die Integration von ESG-Risiken in das Strategie- und Risikomanagement der Institute im Rahmen des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) erfolgen. Parallel erarbeitet die EBA einen Stresstest, der speziell die Anfälligkeit der Institute im Hinblick auf Klimarisiken und die Relevanz von physischen und transitorischen Risiken auf bestehende Exposures untersuchen soll. (2) Die EZB formuliert in ihrem Leitfaden zu Klimarisiken zwölf Erwartungen an das Risikomanagement der unter ihrer Aufsicht stehenden Institute. Anhand dieser Erwartungen sollen sich die Institute angemessen mit dem Einfluss von Klimarisiken auseinandersetzen, deren Wesentlichkeit ermitteln und entsprechende Implikationen für die Banksteuerung entwickeln. Im Detail sollen das Geschäftsumfeld analysiert und die Geschäftsstrategie im Hinblick auf Klimarisiken angepasst werden. Es wird weiterhin erwartet, dass Klimarisiken in der internen Governance und dem Risikoappetit eingebunden sowie angemessen in der Organisationsstruktur (Modell der drei Verteidigungslinien) und im internen Reporting berücksichtigt werden. Weitere Erwartungen bieten Orientierung zur Einbindung von Klimarisiken in das Risikomanagement im engeren Sinne (Risikostrategie, Kredit-, Operationelles-, Markt- und Liquiditätsrisiko sowie Szenario-Analysen und Stresstests). (3) Die BaFin fordert in ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, dass sich von ihr beaufsichtigte Institute mit ESG-Risiken befassen und diese Risiken in Strategie, interne Governance und Geschäftsorganisation einbinden. Sie stellt dabei heraus, dass die Gesamtverantwortung für die Geschäfts- und Risikostrategie und deren Kommunikation und Umsetzung sowie eine den Risiken angemessene Geschäftsorganisation mit Verantwortlichkeiten, Prozessen, Ressourcen und Funktionen bei der Geschäftsleitung der Banken liegt. Ein zentraler Aspekt des Merkblatts stellt das Risikomanagement (inkl. Stresstests und Szenario-Analysen) dar, wobei Erwartungen an die Risikoidentifikations-, -steuerungs- und -controllingprozesse aufgezeigt werden. 02 // 2021 25

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