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die bank 02 // 2021

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT 6.

MARKT 6. EU-Geldwäscherichtlinie Verdachtsmeldungen steigen – Kapazitäten fehlen

MARKT Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie trat am 3. Dezember 2020 in den Mitgliedstaaten in Kraft und muss von den Finanzinstituten bis zum 3. Juni 2021 umgesetzt werden. Ein zentraler Aspekt bei der von der Bundesregierung aus der Richtlinie abgeleiteten Verschärfung des Strafgesetzbuchs, die noch über die Vorgaben der EU hinausgeht: Künftig sollen neben Delikten der schweren und organisierten Kriminalität („Serious Crime“ in der EU-Richtlinie) auch Straftaten wie Diebstahl, Unterschlagung, Raub und Betrug als Vortaten für Geldwäsche in Betracht kommen. Bislang war das nur der Fall, wenn diese gewerbsmäßig oder durch Banden begangen wurden. Diese neue Regelung erleichtert im Einzelfall die Strafverfolgung, verschärft aber an vorgelagerter Stelle ein riesiges Problem. So wird sich die Zahl der Verdachtsanzeigen der Banken, die mit Abstand die meisten Fälle an die zuständigen Behörden melden, noch einmal deutlich erhöhen. Dieses Aufkommen wird von den Behörden nicht zu bewältigen sein. Das Meldeaufkommen steigt deutlich Bereits jetzt sind die betreffenden Stellen, an vorderster Front die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), nicht mehr in der Lage, den gemeldeten Fällen zeitnah nachzugehen. So stapeln sich in der beim Zoll angesiedelten Behörde regelmäßig zehntausende unbearbeiteter Meldungen. Gleichzeitig schwillt das Meldevolumen immer stärker an. Allein im Jahr 2019 verzeichnete die FIU mit insgesamt 114.914 eingegangenen Verdachtsmeldungen einen Anstieg um knapp 50 Prozent. Während der vergangenen zehn Jahre hat sich das jährliche Meldeaufkommen in Deutschland fast verzwölffacht. Auf der anderen Seite jedoch verharren die Verurteilungen wegen Geldwäsche hartnäckig bei rund 1.000 Fällen Die jüngsten Verschärfungen aufgrund der 6. EU-Geldwäscherichtlinie stellen die Verantwortlichen in den Banken einmal mehr vor erhebliche Herausforderungen. Noch dazu sind die Neuerungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche kontraproduktiv, da das Volumen der Verdachtsmeldungen deutlich steigen wird, obwohl die zuständigen Behörden schon jetzt mit deren Bearbeitung nicht nachkommen. Gemeinsam mit den Geldinstituten sollten daher verbesserte Verfahren erarbeitet werden. pro Jahr. Im Verhältnis zu den rund 115.000 Meldungen beträgt die Verurteilungsquote damit lediglich 0,15 Prozent. Das zeigt: Obwohl das Geldwäschegesetz von Novelle zu Novelle verschärft wird, erhöht sich die Zahl der Verurteilungen nicht. Vielmehr liegt auf der Hand, dass aufgrund der Flut an Verdachtsfällen zeitkritische Meldungen untergehen, darunter auch besonders schwere Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. So erregten etwa Versäumnisse der FIU im Fall Wirecard Aufsehen: Der Behörde lagen durchaus Verdachtsmeldungen gegen das ehemalige DAX-Unternehmen vor, Geldüberweisungen wurden jedoch nicht gestoppt. Bei den Ermittlungen in einem anderen Fall durchsuchte die Staatsanwaltschaft Osnabrück im Sommer 2020 mit zwei Staatsanwälten und zehn Polizisten die Büros der FIU. Laut Durchsuchungsbeschluss soll die Behörde zwischen Mitte 2018 und Anfang 2020 acht Geldwäscheverdachtsmeldungen nicht ordnungsgemäß an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet haben. Über verschiedene auffällige Konten bei drei deutschen Banken waren insgesamt 1,7 Mio. € in afrikanische Staaten geflossen. Die Geldinstitute hatten gemeldet, dass die Gelder aus illegalen Geschäften stammen könnten. Die FIU jedoch gab die Informationen wohl nicht oder sehr spät an Polizei und Justiz weiter. In dem Entwurf des aufgrund der 6. EU- Geldwäscherichtlinie geplanten „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ sieht die Bundesregierung nun den sogenannten „All-Crime-Ansatz“ vor, mit dem sie über die Vorgaben der Richtlinie, in der von „Serious Crime“ die Rede ist, hinausgeht. Im Gesetzesentwurf heißt es dazu: „Die vorgesehene Erstreckung auf alle Straftaten geht über die Bestimmungen der Richtlinie hinaus, die im Vergleich zum geltenden Recht lediglich die Einbeziehung einer Reihe weiterer Delikte als Geldwäschevorhaben fordert.“ Nach dem neuen § 261 StGB wäre eine Strafbarkeit bereits dann möglich, wenn illegale Vermögenswerte aus alltäglichen und demnach häufig vorkommenden Delikten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf überführt werden – daher der immense Anstieg der Verdachtsfälle. Hohe Risiken für Geldwäschebeauftragte Verstärkt wird dieser Effekt durch eine Meldepraxis, die bereits vor der neuen Verordnung die Zahlen in die Höhe getrieben hat. Um nicht in Schwierigkeiten zu geraten, melden die Banken nach dem Motto „Melden macht frei“ eher mehr Verdachtsfälle als weniger. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar. Schließlich unterliegen die Geldwäschebeauf- 02 // 2021 15

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