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die bank 02 // 2019

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 3 | Top-5

REGULIERUNG 3 | Top-5 KAM-Themen in Bestätigungsvermerken zu Konzern- bzw. Jahresabschlüssen Jahresabschluss Konzernabschluss Top 1 Risikovorsorge Kreditgeschäft 38,5 % Risikovorsorge Kreditgeschäft 30,4 % Top 2 Bewertung Finanzinstrumente 9,6 % Bewertung Finanzinstrumente 12,5 % Top 3 Provisionen 7,7 % Latente Steuern (Steuern)** 8,9 % Top 4 IT-Prozesse (insb. Zugriffsrechte & Datenmigration)* 5,8 % Rechtsrisiken** 8,9 % Top 5 Latente Steuern* 5,8 % IT-Prozesse (insb. Zugriffsrechte & Datenmigration)** 8,9 % Summe Top-5-Themen 67,3 % 69,6 % * In den Bestätigungsvermerken zu Jahresabschlüssen sind noch drei weitere Themengebiete („Rechtsrisiken“, „Anteilsbewertung“ und „Restrukturierungsrückstellung“) in 5,8 Prozent aller KAMs enthalten. ** In den Bestätigungsvermerken zu Konzernabschlüssen ist noch ein weiteres Themengebiet („Sonstiges“) in 8,9 % aller KAMs enthalten. Quelle: PwC. sierten Bestätigungsvermerke ein KAM formuliert wurde. Damit ist dieses Themengebiet das mit Abstand am häufigsten auftretende KAM bei den SSE. Dabei ist eine große Vielfalt in der Ausgestaltung und Fokussierung der jeweiligen KAMs in diesem Themengebiet zu beobachten. Diese reicht von allgemeinen, das gesamte Kreditgeschäft des Kreditinstituts umfassenden KAMs, bis hin zu stark fokussierten KAMs, die u. a. Risiken in einzelnen Kreditportfolios oder geografischen Regionen darstellen. Die beschriebenen wesentlichen Risiken und Ermessensspielräume im Rahmen der Anwendung der zugrunde liegenden Rechnungslegungsmethoden und der damit verbundenen prüferischen Beurteilungen durch den Abschlussprüfer unterscheiden sich hingegen nicht wesentlich. Auch die weiteren, in den Bestätigungsvermerken am häufigsten adressierten Themengebiete betreffen kreditinstitutsspezifische Risiken. So wird in 18 Bestätigungsvermerken – und somit am zweithäufigsten – die Bewertung von Finanzinstrumenten als KAM thematisiert. In zwölf Bestätigungsvermerken sind die bei Kreditinstituten besonders komplexen IT-Prozesse als Themengebiet für ein KAM aufgeführt. In der Analyse der Bestätigungsvermerke im DAX30 und MDAX konnte dieses Thema, trotz der Größe und Komplexität der dort gelisteten Konzerne, nicht als KAM identifiziert werden. 5 In elf Bestätigungsvermerken wurden die Themengebiete Rechtsrisiken und (Latente) Steuern als KAM aufgenommen. Während ersteres in Bestätigungsvermerken in anderen Industriebereichen deutlich seltener thematisiert wurde, sind KAMs zu (latenten) Steuern bei DAX30-/MDAX-Unternehmen sehr häufig. Insgesamt zeigt sich, dass die am häufigsten adressierten Themengebiete bei Kreditinstituten deutlich von den bei DAX30-/ MDAX-Unternehmen am häufigsten adressierten Themengebieten abweichen. In den anderen Industriebereichen waren im Gegensatz zu Kreditinstituten Themengebiete wie Anteilsbewertung, Goodwill und Werthaltigkeit des Anlagevermögens am häufigsten vertreten. Die in Deutschland beobachteten drei häufigsten Themengebiete zu kreditinstitutsspezifischen Risiken sind auch in der Accountancy-Europe-Studie von 62 Bestätigungsvermerken im europäischen Bankensektor die drei am häufigsten genannten Themengebiete. Alle weiteren Themengebiete werden für Jahres- bzw. Konzernabschlüsse selten als KAM aufgenommen. Es sind zudem keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Kreditinstituten und den DAX30-/MDAX-Unternehmen erkennbar. Auch bei Betrachtung der Top-5-Themengebiete in Bestätigungsvermerken zu Jahres- bzw. Konzernabschlüssen der SSE (ÿ 3) fällt die Konzentration auf die spezifischen Risiken bei Kreditinstituten auf. Über zwei Drittel aller KAMs befassen sich mit einem der fünf häufigsten Themengebieten. Dabei betreffen in Bestätigungsvermerken zu Konzernabschlüssen 30,4 Prozent und in Bestätigungsvermerken zu Jahresabschlüssen sogar 38,5 Prozent aller KAMs das Themengebiet der Risikovorsorge im Kreditgeschäft. In den Bestätigungsvermerken zu Jahresabschlüssen sind noch drei weitere Themengebiete („Rechtsrisiken“, „Anteilsbewertung“ und „Restrukturierungsrückstellung“) in 5,8 Prozent aller KAMs enthalten. Wie auch in der Analyse der Bestätigungsvermerke zu Abschlüssen der im DAX30-/MDAX-Unternehmen besteht die Gemeinsamkeit der am häufigsten in den Bestätigungsvermerken als KAM beschriebenen Sachverhalte darin, dass diese in besonderem Maß von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter abhängig sind und somit mit (erheblichen) Ermessensspielräumen bei der 58 02 // 2019

REGULIERUNG Keine aufsichtsrechlichen Sachverhalte als KAM Anwendung von Rechnungslegungsmethoden verbunden sind. Allerdings ist festzuhalten, dass sich die konkrete Auswahl der Themengebiete der berichteten KAMs in den unterschiedlichen Industriebereichen deutlich unterscheidet. Dies ist Ausdruck der branchenspezifischen immanenten Risiken in der Rechnungslegung. Aus den KAMs wurde für weitergehende Informationen zum Sachverhalt in aller Regel auf den Jahresabschluss (hauptsächlich auf die zugehörigen Anhangangaben) verwiesen. In Ausnahmefällen wurde ergänzend auf den Lagebericht verwiesen. In 8,3 Prozent der KAMs erfolgte jedoch ein alleiniger Verweis auf Angaben im Lagebericht. Dies erscheint zunächst unsachgemäß nach IDW PS 401, da sich ein KAM explizit auf den Abschluss und nicht auf den Lagebericht bezieht. 6 Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass in den überwiegenden Fällen im Lagebericht über eine wesentliche Änderung im rech- FAZIT Alleiniger Verweis auf Lageberichtsangaben als Ausnahme nungslegungsbezogenen IT-System oder eine IT-Migration berichtet wird, wozu keine korrespondierende Anhangangabe erfolgt. Aufgrund der Bedeutung des IT-Systems für die Rechnungslegungsprozesse sind diese auch ohne direkten Bezug zu einzelnen Abschlussposten für die Rechnungslegung insgesamt und somit auch für den Abschluss von zentraler Bedeutung. Insofern ist es nachvollziehbar, dass diese Themen trotz fehlender expliziter Erwähnung im Abschluss als KAM im Bestätigungsvermerk aufgenommen wurden. Es wurde in keinem der veröffentlichten Bestätigungsvermerke ein aufsichtsrechtlicher Prüfungssachverhalt (insbesondere keine Prüffelder gemäß § 29 KWG) als KAM dargestellt, sondern durchgehend nur Sachverhalte, die Auswirkungen auf den Abschluss bzw. die Rechnungslegung des Kreditinstituts haben. Die neuen Anforderungen der EU-APrVO sowie der IDW PS haben insbesondere aufgrund der KAM-Berichterstattung weitreichende Auswirkungen auf die Struktur und den Inhalt des Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen. Im Rahmen der Analyse der Bestätigungsvermerke zu Jahres- und Konzernabschlüssen von deutschen CRR-Kreditinstituten, die von der EZB als SSE eingestuft wurden, ergaben sich unter anderem folgende wesentliche Erkenntnisse: In jedem Bestätigungsvermerk wurde über mindestens einen KAM berichtet. Dies untermauert die Auffassung des IDW im Berufsstand, dass in der Regel mindestens ein aus Sicht des Abschlussprüfers bedeutsamster Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung besteht und bei der Auswahl von KAMs die relative anstatt die absolute Bedeutung des Sachverhalts maßgebend ist. Am häufigsten wird in den KAMs für Kreditinstitute über die Risikovorsorge im Kreditgeschäft, über die Bewertung von Finanzinstrumenten sowie über IT-Prozesse (insb. Zugriffsrechte & Datenmigration) berichtet. In keinem der analysierten Bestätigungsvermerke wurden rein aufsichtsrechtliche Prüfungssachverhalte als KAM dargestellt. Insgesamt zeigt sich, dass der Bestätigungsvermerk durch die neuen Anforderungen – insbesondere die Aufnahme von KAMs – deutlich unternehmensspezifischer geworden ist. Autoren WP Aziz Abbou ist Senior Manager im Bereich Financial Services bei der PricewaterhouseCoopers (PwC) GmbH WPG in Frankfurt am Main. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der Leitung von Prüfungsmandaten bei Kreditinstituten. Darüber hinaus verantwortet er bei PwC deutschlandweit das Prüfungsvorgehen im Bereich Financial Services. WP Inga Bernhardt arbeitet im gleichen Unternehmen als Managerin im Bereich Audit Consultation Services und berät deutschlandweit Kollegen bezüglich Fragestellungen zum Prüfungsvorgehen sowie der Berichterstattung bei Abschlussprüfungen und sonstigen Prüfungsaufträgen. Dr. Sebastian Koch ist Senior Associate im Bereich Audit Consultation Services bei PwC und berät in ganz Deutschland Kollegen bezüglich Fragestellungen zum Prüfungsvorgehen und der Berichterstattung bei Abschlussprüfungen und sonstigen Prüfungsaufträgen. 1 Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities; PIEs) i. S. d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB sind Unternehmen, die kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d HGB sind, CRR-Kreditinstitute (Capital Requirements Regulation) im Sinn des § 1 Abs. 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Abs. 1 Nummer 1 und 2 des Kreditwesengesetzes genannten Institute, sowie Versicherungsunternehmen im Sinn des Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674/EWG. 2 Eine Auswertung von 62 Bestätigungsvermerken im europäischen Bankensektor wurde veröffentlicht. Vgl. Accountancy Europe, „Auditor reporting of key audit matters in the European banking sector”, https:// www.accountancyeurope.eu/publications/auditor-reporting-of-key-audit-matters-in-eu-banking-sector/, (Stand: 22. Oktober 2018). Im Folgenden vereinfachend als Accountancy-Europe-Studie bezeichnet. Erste Praxiserfahrungen in anderen Industrien in Deutschland wurden bereits veröffentlicht. Vgl. z.B. Bravidor/Rupertus, WPg 2018, S. 218 ff. sowie Scharr/Bernhardt/Koch, ZCG 2018, S. 272 ff. 3 Ziffer 4.7 in „Fragen und Antworten: Zur Berichterstattung über Key Audit Matters (KAM) nach ISA 701 bzw. IDW EPS 401“, IDW Life 12/2017, S. 1311 ff. 4 „List of supervised entities” (Cut-off date for significance decisions: 1. April 2018), veröffentlicht von der Europäischen Zentralbank, https:// www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.list_of_supervised_entities_201806.en.pdf (Stand: 22.10.18). Die in der Liste enthaltenen acht Holdinggesellschaften ohne eigenes Bankgeschäft wurden aufgrund der fehlenden PIE Eigenschaft nicht berücksichtigt. 5 Zu den Ergebnissen der Analyse vgl. Scharr/Bernhardt/Koch, ZCG 2018, S. 272 ff. 6 In Bestätigungsvermerken zu Abschlüssen in der Prüfungssaison 2017/2018 der in DAX30/MDAX-Unternehmen ist der alleinige Verweis auf den Lagebericht die Ausnahme (1 Prozent der KAMs). Vgl. Scharr/ Bernhardt/Koch, ZCG 2018, S. 272 ff. 02 // 2019 59

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