Aufrufe
vor 5 Jahren

die bank 02 // 2016

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT lung der

ó FINANZMARKT lung der notwendigen Infrastruktur) sowie es dann mit Wohnimmobilien oder gewerblichen Immobilien zu bebauen. Für eine derartige Spezialfinanzierung ist ein pauschales Risikogewicht in Höhe von 150 Prozent zu verwenden. fl Die Baseler Vorschläge führen zu einem Anstieg der Gesamteigenmittelanforderung. Zuschlag für Währungsinkongruenzen Wie auch schon im Ersten KSA-Konsultationspapier wird ein Zuschlag (Add-on) für Währungsinkongruenzen diskutiert. Für Risikopositionen gegenüber Unternehmen, Positionen im Mengengeschäft und für ungehedgte Immobilienpositionen, welche von der Währung der Haupteinnahmen des Schuldners abweichen, beträgt der Zuschlag auf das ursprüngliche Risikogewicht der Position 50 Prozent. Bei diesen Positionen haben die Schuldner in der Regel aufgrund ihrer Größe kein aktives Management zur Absicherung des Wechselkursrisikos. Die Höchstgrenze aus der Summe des ursprünglichen Risikogewichts und des Zuschlags beträgt 150 Prozent. Fazit und Ausblick Der Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) ist für viele kleinere und mittlere Institute die bevorzugte Messmethode für Kreditrisikopositionen. Nach den Aussagen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht soll der überarbeitete KSA geeignet sein, die Angemessenheit der Kapitalausstattung eines breiten Spektrums von Banken zu beurteilen. Angestrebt ist eine engere Verknüpfung zwischen KSA und IRBA sowie in wichtigen Forderungsklassen eine Verringerung der Abhängigkeit von externen Bonitätsbeurteilungen. Nach dem Zweiten KSA-Konsultationspapier sollen externe Ratings in den Risikopositionsklassen Forderungen gegenüber Banken und Wirtschaftsunternehmen auch weiterhin Verwendung finden, allerdings in einer „nicht mechanischen Weise“. Die zuerst angedachte Bestimmung der Risikogewichte mit jeweils nur zwei Risikoparametern wird aufgegeben. Die vorgeschlagenen nach dem externen Rating gestaffelten Risikogewichte sind zwar im Vergleich zum derzeitigen KSA unverändert, stellen aber lediglich Basisgewichte dar. Das endgültige Risikogewicht einer Forderung ergibt sich in beiden Klassen auf der Grundlage der jeweiligen Basisgewichte nach einer Due-Diligence-Analyse, also nach einer sorgfältigen Beurteilung der Bonität des Kreditnehmers durch die kreditgewährende Bank. Wird dabei ein höheres Risiko festgestellt, muss die Bank als Risikogewicht mindestens das Basisgewicht der nächsthöheren Ratingklasse verwenden. Bei durch Grundpfandrechte auf Immobilien vollständig besicherten Risikopositionen soll das jeweilige Risikogewicht künftig durch das Verhältnis aus Kreditforderung und Wert der Immobilie, also dem Beleihungsauslauf (Loan-to-Value-Quote), bestimmt werden. Die im Ersten KSA-Konsultationspapier angedachte zusätzliche Berücksichtigung des Schuldendienstdeckungsgrads ist entfallen. Weiterhin erfolgt eine Unterscheidung in Immobilien, bei denen die Rückzahlung der Forderung von den generierten Cashflows der für den Kredit als Sicherheit dienenden Immobilie abhängt oder davon unabhängig ist. Forderungen, bei denen die Tilgung maßgeblich von derartigen Cashflows abhängt, erhalten höhere Risikogewichte als andere Immobilienpositionen. Die Baseler Vorschläge zur Überarbeitung des KSAs führen aufgrund der in zentralen Forderungsklassen zum Teil wesentlich höheren Risikogewichte als im derzeitigen KSA c. p. zu einem Anstieg der Gesamteigenmittelanforderung in diesem Risikobereich. Kritisch ist insbesondere der mögliche Wegfall der derzeitigen Privilegierung von Krediten gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen zu sehen, der auch wirtschaftspolitisch nicht wünschenswert ist. Die neuen Anforderungen haben auch Auswirkungen für IRBA-Banken, da eine höhere KSA-Mindesteigenmittelanforderung auch den Floor erhöhen würde. Bei Anwendung des IRBAs darf die ermittelte Eigenmittelanforderung nicht kleiner als der Aufsichtsfloor sein. Anfang 2016 wird eine quantitative Auswirkungsanalyse (QIS) durchgeführt. Aus diesem Grund sind die Risikogewichte des Zweiten KSA-Konsultationspapiers als vorläufig zu betrachten. Eine Anpassung der Risikogewichte auf Grundlage der QIS-Ergebnisse ist zu erwarten. Die Überarbeitung des KSAs soll in Basel bis Ende 2016 abgeschlossen sein. Die Erstanwendung auf internationaler Ebene ist für den 1. Januar 2017 vorgesehen. Die EU-Kommission wird dann zeitnah den neuen Baseler Standardansatz für Kreditrisiken in die Regelungen der CRR integrieren. ó Autoren: Prof. Dr. Hermann Schulte-Mattler ist Professor für Betriebswirtschaftslehre insbesondere Finanzwirtschaft und Controlling an der Fachhochschule Dortmund. Jürgen Affeld ist Referent in der IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf. 1 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2015), Second Consultative Document, Standards, Revision to the Standardised Approach for Credit Risk, 10. Dezember 2015, Basel (BCBS d347). 2 Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2006), Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, Überarbeitete Rahmenvereinbarung, Umfassende Version, Juni 2006, Basel (BCBS 128). 3 Vgl. für einen umfassenden Überblick der Änderungen des Baseler KSAs Schulte-Mattler, Hermann; Affeld, Jürgen (2016), Überarbeitung des Baseler Kreditrisiko-Standardansatzes (KSA), in Risiko Manager, Ausgabe 02/2016. 4 Vgl. EU-Kommission (2013), Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012, EU-Amtsblatt L 176 vom 30. November 2013, S. 1-337 (CRR), und Schulte-Mattler, Hermann (2015), CRR-Risikobereiche: Positionsrisiken im Kreditrisiko-Standardansatz (KSA), in: Risiko Manager, Ausgabe 04/2015, S. 15-26. 5 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2014), Consultative Document, Standards, Revision to the Standardised Approach for Credit Risk, 22. Dezember 2014, Basel (BCBS d307). 6 Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010), Basel III: Ein globaler Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken und Bankensysteme, Dezember 2010, rev. Juni 2011, Basel (BCBS 189). 12 diebank 02.2016

FINANZMARKT ó 2 KSA-Risikogewichte KSA-Risikopositionsklassen EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) BCBS d347 (Dez. 2015) Art der Differenzierung Risikogewicht (in Prozent) Art der Differenzierung Risikogewicht (in Prozent) Forderungen an Banken (Institute), Wertpapierhäuser und andere Finanzinstitute Option 1: In Abhängigkeit vom Rating des Staats (eine Stufe schlechter) Bank und Staat ohne Rating: pauschal Option 2: Externes Rating der Bank 20 bis 150 100 20 bis 150 Option 1 entfällt Externes Rating der Bank („Basisgewichte“) Ggf. höhere Gewichte nach Due-Diligence- Analyse (mindestens eine Stufe schlechter) Externes Rating nicht verfügbar oder nicht erlaubt: pauschale Gewichte nach Einteilung in Grade A, B oder C 20 bis 150 50 bis 250 50/100/150 Forderungen an Wirtschaftsunternehmen Externes Rating Ohne Rating: pauschal 20 bis 150 100 Externes Rating („Basisgewichte“) Ggf. höhere Gewichte nach Due-Diligence- Analyse (mindestens eine Stufe schlechter) Externes Rating nicht verfügbar oder nicht erlaubt: pauschale Gewichte für Forderungen an Wirtschaftsunternehmen mit Investment- Grade-Rating / KMU-Forderungen / sonstige Forderungen Spezialfinanzierungen: pauschale Gewichte, wenn Issue-Specific-Ratings nicht zur Verfügung stehen 20 bis 150 50 bis 250 75/85/100 100/120/150 Retailforderungen pauschal 75 Aufsichtliche Retail-Kriterien werden erfüllt (Regulatory Retail): pauschal Aufsichtliche Retail-Kriterien werden nicht erfüllt (Other Retail): pauschal 75 100 Nachrangverbindlichkeiten, Eigenkapital und andere aufsichtliche Kapitalinstrumente keine separate Forderungsklasse, vergleichbar mit der Positionsklasse „Beteiligungen“ im derzeitigen KSA Nach Art und Seniorität des Instruments: pauschal Nachrangige Fremdkapitalinstrumente Eigenkapitalinstrumente 150 250 durch Immobilien vollständig besicherte Risikopositionen Wohnimmobilien pauschal 35 Gewerbliche Immobilien pauschal 50 Tilgung nicht maßgeblich von den Cashflows abhängig: Kriterien werden erfüllt: Loan-to-Value-Quote Kriterien werden nicht erfüllt: pauschal Tilgung maßgeblich von den Cashflows abhängig: Kriterien werden erfüllt: Loan-to-Value-Quote Kriterien werden nicht erfüllt: pauschal Tilgung nicht maßgeblich von den Cashflows abhängig: Kriterien werden erfüllt: Loan-to-Value-Quote Kriterien werden nicht erfüllt: pauschal Tilgung maßgeblich von den Cashflows abhängig: Kriterien werden erfüllt: Loan-to-Value-Quote Kriterien werden nicht erfüllt: pauschal 25 bis 55, G des Kontrahenten Max (100; G des Kontrahenten) 70 bis 120 150 Min (60; G des Kontrahenten) G des Kontrahenten Max (100; G des Kontrahenten) 80 bis 130 150 ADC-Spezialfinanzierungen keine separate Forderungsklasse pauschal 150 02.2016 diebank 13

die bank