Aufrufe
vor 5 Jahren

die bank 02 // 2015

  • Text
  • Banken
  • Unternehmen
  • Diebank
  • Deutschland
  • Banking
  • Optionen
  • Kommunikation
  • Risiken
  • Deutsche
  • Beratung
die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó BANKING versitäts-

ó BANKING versitäts- oder Hochschulstudium sowie eine mehrjährige spezifische Berufserfahrung erforderlich, um an den Qualifizierungsprogrammen überhaupt teilnehmen zu können. Weit weniger beachtet wurden dagegen bislang geschlechtsspezifische Aspekte im Umgang mit Risiken. Weder in der Ursachenanalyse noch in den Lösungsmöglichkeiten spielt das Geschlechterverhältnis eine Rolle. Zu Unrecht, denn Frauen gehen mit Risiken sensibler um als Männer. Sie legen bei Finanzentscheidungen nachweislich ein höheres Maß an Sicherheit an und tendieren weniger zu risikobehafteten Aktionen. Kurz: Wo Frauen einen größeren Anteil am Arbeitsmarkt haben, sinken die Risiken tendenziell. These 9: Regulatorik wird eigene Risikoart In den vergangenen Jahren hat die Regulierungsdichte erheblich zugenommen. Die Bankenaufsicht soll einen ordnenden Rahmen schaffen, um den gesellschaftlichen Nutzen der Kreditwirtschaft zu stärken. Da Bankengeschäfte per se mit hohen Risiken behaftet sind, besteht an der grundsätzlichen Berechtigung von Finanzmarktregulierung kein fundamentaler Zweifel. Auf der anderen Seite hat das Ausmaß der Regulierung mittlerweile Dimensionen angenommen, die Banken vor erhebliche organisatorische Schwierigkeiten stellen. Die Regulatorik ist dadurch zu einem der Top-Risiken mutiert. Eine gewisse Unvorhersehbarkeit belastet zusätzlich. Die regulatorische Flut führt in einzelnen Häusern dazu, dass spezielle Teams zur Evaluierung des Risikos der Regulatorik auf das bestehende Geschäftsmodell implementiert werden. Die größer gewordene Zahl der Aufsichtsinstitutionen hat das regulatorische Management zumindest nicht vereinfacht. Neben Deutscher Bundesbank, der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spielen internationale Normengeber wie der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, die Europäische Bankenaufsicht EBA, die Financial Action Task Force (FATF) oder die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) eine wichtige Rolle. Die Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen wie Basel III, SEPA oder EMIR hat ihren Preis. Kaum ein Institut kann heute noch auf externe Unterstützung verzichten, denn regulatorische Compliance ist personalintensiv. Um den Überblick zu bewahren, welche gesetzlichen Vorgaben für ein bestimmtes Produkt oder in einem bestimmten Prozessschritt zu berücksichtigen sind, müssen die Banken gewährleisten, dass alle gesetzlichen Vorgaben im Unternehmen eingehalten werden. Die Vorschriften gemäß MaRisk AT 4.4.2, wonach ein Rechtsmonitoring implementiert werden muss, verstärken jetzt zusätzlich den Druck auf die Institute. Neben den direkten Kosten für Sach- und Personalaufwand sind Aufwände für die FSMA-Bankenabgabe sowie indirekte Kosten einer verbesserten Eigenkapital- und Li- quiditätsausstattung zu kalkulieren. Jeder vierte Euro, der für bankinterne Projekte aufgewendet wird, steht im direkten Zusammenhang mit neuen Regulierungsvorschriften. These 10: Kein Risikomanagement ohne Risikokultur So banal es klingt: Jeder Mitarbeiter ist ein Reputationsträger und ein kleiner Risikomanager. Wichtig ist eine gelebte Unternehmenskultur, die die Werte des Unternehmens nicht nur abstrakt behandelt. Es muss allen Beteiligten bewusst werden, wie bedeutend Reputation für die positive Geschäftsentwicklung ist. Good Governance fängt nicht in der Unternehmensspitze an, sondern bei jedem einzelnen. Deshalb sind klare Unternehmensleitbilder und eine integrative Unternehmenskultur wichtig. Im Sinne einer unternehmensweiten Risikokultur müssen alle Mitarbeiter dem Umgang mit Risiken höchsten Stellenwert einräumen. Der individuelle Beitrag zum Aufbau und Erhalt einer Risikokultur ist ein wesentliches Merkmal modernen Risikoverständnisses und kann durchaus ein Kriterium für die Vergütung von Fachkräften und Konzernleitungsmitgliedern sein. Bankangestellte sind nachweislich nicht unehrlicher als Mitarbeitende anderer Branchen. Resultate einer wirtschaftswissenschaftlichen Studie der Universität Zürich weisen allerdings darauf hin, dass die lange Zeit praktizierte Unternehmenskultur im Bankensektor implizit unehrliches Verhalten eher toleriert oder begünstigt. Ein Normenwandel, den viele Institute mittlerweile eingeleitet haben, ist deshalb wichtig, um das angekratzte Image der Branche zu verbessern. Als konkrete Maßnahmen können Banken beispielsweise die Risikokultur fördern, indem sie die berufsspezifischen Normen verändern. Ob es dabei gleich ein professioneller Eid sein muss, ähnlich dem hippokratischen Eid für Ärzte, sei dahingestellt. Ethiktraining oder passende finanzielle Anreize können Bankmitarbeiter aber zweifelsfrei dazu bringen, ihren Fokus stärker auf die langfristigen, gesellschaftlichen Auswirkungen ihres Verhaltens zu legen, anstatt sich auf kurzfristigen Nutzen zu konzentrieren und dadurch höhere Risiken in Kauf zu nehmen. ó 1 Vgl. Niehoff, Wilhelm /Hirschmann, Stefan (Hg.): BCBS 239: Regulatorische Anforderungen und effiziente Umsetzung, gebundene Ausgabe, Köln 2014. 2 Siehe Hirschmann, Stefan: IT-Aufsicht bei Banken, in: die bank 6 (2014), S. 54-57. 3 Vgl Pontzen, Henrik/Romeike, Frank: Risk of risks – Reputationsrisiko – Die vernachlässigte Risikokategorie, in: Risk, Compliance & Audit (RC&A), 01/2009, S. 11-17. 4 Vgl. Romeike, Frank: Narren des Zufalls, in: Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung (Hrsg,): Jahrbuch 2013, S. 137-139. 5 Grundlegend hierzu Martin, Marcus/Quell, Peter/Wehn, Carsten: Modellrisiko und Validierung von Risikomodellen, Köln 2013. 6 Ebd., S. 23. 30 diebank 2.2015

BANKING ó Eingebettete Optionen im Marktpreisrisikomanagement RISIKOCONTROLLING Um eingebettete Optionen im Marktpreisrisikomanagement von Kreditinstituten zu berücksichtigen und um die diesbezüglichen regulatorischen Vorgaben umzusetzen, ist eine Systematik der eingebetteten Optionen hilfreich. Diese ermöglicht, die eingebetteten Optionen mit Auswirkungen auf das Marktpreisrisiko strukturiert zu identifizieren, z. B. im Rahmen der regelmäßig und anlassbezogen durchzuführenden Risikoinventur. Anhand einer Systematik wird darüber hinaus ermöglicht, die Vielzahl vertragsindividueller eingebetteter Optionen in eine handhabbare Anzahl von Optionsklassen mit jeweils vergleichbaren Risikofaktoren einzuordnen, um ferner die Modellvielfalt bei deren Risikobewertung handhabbar zu halten. Christian Hornbach Keywords: Eingebettete Optionen, Regulatorik, Risikoinventur, Marktpreisrisikocontrolling In der modernen Gesamtbanksteuerung basiert die Messung und Steuerung von Marktpreisrisiken auf dem Barwertkalkül. Das (bar-)wertorientierte Marktpreisrisikomanagement setzt voraus, dass die Zahlungsreihen der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten bestimmt und mit Marktpreisen, insbesondere Zinssätzen und Wechselkursen, bewertet werden. Während die Ermittlung der Zahlungsreihen deterministischer Geschäfte, wie beispielsweise klassischer Festzinsdarlehen mit definiertem Tilgungsverlauf, unproblematisch ist, muss bei der Abbildung von nicht-deterministischen Geschäften auf Hilfskonstruktionen zurückgegriffen werden. Variable Geschäfte können hierbei mit dem Konzept der gleitenden Durchschnitte oder dem Elastizitätskonzept abgebildet werden, für Geschäfte mit optionalen Komponenten sind hingegen Optionspreismodelle anwendbar. Innerhalb der optionalen Positionen ist zu unterscheiden, ob es sich um eigenständig kontrahierte Geschäfte, wie z. B. Zins- oder Währungsoptionen also Kapitalmarktoptionen handelt oder ob die optionalen Elemente in ein Grundgeschäft eingebettet sind, beispielsweise in einen Darlehensvertrag. Letztgenannte Fälle, wie z. B. Kündigungs- oder Währungswechseloptionen von Darlehensnehmern, werden als eingebettete Optionen oder implizite Optionen bezeichnet. Kapitalmarktoptionen werden aufgrund ihrer Verbreitung im bankbetrieblichen Eigengeschäft des Handels (Trading) und der Disposition (Treasury) und ihrer damit verbundenen Bestandsführung in den Handelssystemen der Banken regelmäßig ordnungsgemäß in das Marktpreisrisikomanagement einbezogen. Eine Herausforderung für die Kreditinstitute bilden hingegen häufig die eingebetteten Optionen, insbesondere sofern diese nicht mit sämtlichen bewertungsrelevanten Stammdaten, wie z. B. den Ausübungspreisen und den Optionslaufzeiten, in den bestandsführenden EDV-Systemen der Kreditinstitute erfasst sind. Erst bei sachgerechter Bestandsführung können die eingebetteten Optionen in das Marktpreisrisikomanagement eines Kreditinstituts eingebunden werden, indem diese mit den Techniken der Finanzchemie in ihre Grundpositionen zerlegt werden. Die Grundpositionen können dann separat bewertet und anschließend wieder zum Gesamtwert und -risiko der Ursprungsposition zusammengefasst und damit im Marktpreisrisikomanagement berücksichtigt werden. Das Erfordernis zur Berücksichtigung der eingebetteten Optionen im Marktpreisrisikomanagement schlägt sich ferner in den diesbezüglichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben nieder. Regulatorische Vorgaben Grundsätzlich ist im allgemeinen Teil der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) geregelt, dass wesentliche Risiken mit Risikodeckungsmassen abzudecken sind, damit die Risikotragfähigkeit des Instituts dauerhaft sichergestellt ist (Vgl. AT 4.1. Nr. 1 Ma- Risk). Innerhalb der Risikoinventur ist gemäß AT 2.2 Nr. 1 MaRisk deshalb regelmäßig und anlassbezogen zu überprüfen, ob die Marktpreisrisiken der kontrahierten eingebetteten Optionen wesentlich sind und mit Risikodeckungsmassen unterlegt werden müssen. Gemäß BTR 2.3 „Marktpreisrisiken des Anlagebuches (einschließlich Zinsände- 2.2015 diebank 31

die bank