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die bank 02 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT 2

ó FINANZMARKT 2 Künftige Schweizer Finanzmarktregulierungsarchitektur NBG (2003) FINMAG Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) (1.1.2017) Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FINFRAG) (1.7.2015) Finanzinstitutsgesetz (FINIG) (1.1.2017) GwG (1997) BankG BEHG KAG VAG/ VVG PfG bestand bisher nicht, die Problematik wurde einzig durch ein FINMA-Positionspapier thematisiert, das auf die generellen Anforderungen an Compliance und Risikomanagement verwies. Das FINIG schlägt daher die Einführung einer expliziten, aufsichtsrechtlich verpflichtenden „Weißgeldstrategie“ vor, in der bei der Annahme der Vermögenswerte eine Prüfpflicht hinsichtlich des Risikos für nicht korrekt versteuerte Gelder vorgesehen ist. Dies würde deutlich über die Anforderung der Änderung des Geldwäschegesetzes hinausgehen und nicht nur die Steuerstraftaten unter gewissen Voraussetzungen erfassen. Banking bei Emissionen oder im Corporate Banking negativ auswirkt. Künftig sollen Vermögensverwalter und Anlageberater verpflichtet werden, bei Privatkunden eine Eignungsprüfung und eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen. Erstere erfordert, dass sich der Finanzdienstleister einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden verschafft, die zweite, dass er sich über deren Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die angebotenen Finanzinstrumente und -dienstleistungen informiert, bevor er ihnen geeignete Finanzdienstleistungen und -instrumente empfiehlt. Für andere Leistungen als Vermögensverwaltung oder Anlageberatung genügt eine Angemessenheitsprüfung. Demnach ist der Finanzdienstleister also lediglich verpflichtet, sich vor der Dienstleistungserbringung über die Kenntnisse und Erfahrungen seiner Kunden in Bezug auf die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen zu erkundigen und zu prüfen, ob diese angemessen sind. Bei professionellen Kunden darf ein Finanzdienstleister davon ausgehen, dass diese genügend Kenntnisse und Erfahrungen zur Beurteilung einer Dienstleistung oder eines Produkts haben und die Anlagerisiken finanziell tragbar sind. Das FIDLEG dient somit neben der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die Finanzintermediäre insbesondere der Verbesserung des Kundenschutzes. Es regelt für alle Finanzprodukte die Beziehung der Finanzintermediäre zu ihren Kunden. Die Regelung umfasst darüber hinaus u. a. Bestimmungen für Prospektpflichten, die Verwendung leicht verständlicher Basisinformationsblätter sowie Verhaltensregeln am Point of Sale. Aufsicht über Verwalter und Berater Mit dem FINIG soll die Aufsicht über sämtliche Finanzdienstleister geregelt werden, die in irgendeiner Form das Vermögensverwaltungsgeschäft betreiben. Die Regeln für bereits unter geltendem Recht bewilligungspflichtige Finanzinstitute werden unverändert aus den geltenden Erlassen übernommen, jedoch differenziert nach ihrer Tätigkeit aufeinander abgestimmt. Neu werden auch Vermögensverwalter von individuellen Kundenvermögen sowie von Vermögenswerten schweizerischer Vorsorgeeinrichtungen einer Bewilligungspflicht unterstellt. Die Einführung einer prudentiellen und damit umfassenden Aufsicht über die einfachen Vermögensverwalter ist die wesentlichste Neuerung des FINIG für den Finanzmarkt. Seit Jahren beschäftigt die Vermögensverwaltungsbranche das Thema der Steuerkonformität der verwalteten Vermögen. Eine explizite Regulierung Anpassung des Handels mit Derivaten Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) hat zum Ziel, mit globalen Regeln für das Reporting von Derivaten sowie durch zentrales Clearing und Risikominderung von OTC-gehandelten Derivaten die Markttransparenz zu erhöhen und die Gegenparteirisiken systematisch zu reduzieren. Gleichzeitig soll durch eine rechtzeitige Harmonisierung der Schweizer Regeln mit den neuen internationalen Standards die fortwährende und wettbewerbsfähige Anbindung des Finanzplatzes Schweiz an den internationalen und insbesondere an den europäischen Finanzmarkt gesichert werden. Der momentane Fahrplan sieht vor, dass das Gesetz Mitte 2015 in Kraft treten soll. Die geplanten Änderungen des regulatorischen Rahmenwerks werden alle Akteure des Schweizer Finanzplatzes treffen. Selbst wenn die Details des neuen Finanzmarktrechts (FIDLEG und FINIG) und der damit verbundene Zeitplan noch nicht ausformuliert sind, bleibt es abzuwarten, ob es der Schweiz gelingt, verbindliche Standards zu schaffen, damit den Schweizer Instituten der Zugang zum europäischen Markt nicht verwehrt werden kann. ó 1 PWC-Studie: Neue Regeln für den Schweizer Finanzplatz durch FIDLEG und FINIG, August 2014. 2 Schweiz: Globaler Finanzplatz und EU-Kompatibilität, Vortrag von Raoul Oliver Würgler im Rahmen des European Finance Forum in Frankfurt/Main, Oktober 2014. 14 diebank 2.2015

FINANZMARKT ó Jetzt anmelden! Fachkonferenz Zahlungsverkehr der Zukunft 25. und 26. Februar 2015 in Köln Der Schwerpunkt der Jahrestagung im Februar 2015 liegt auf modernen Technologien und innovativen Anwendungen im Bereich der Finanzdienstleistungen, speziell im Zahlungsverkehr. Die Konferenz für Fach- und Führungskräfte im Zahlungsverkehr von Kreditinstituten mit Fachvorträgen, Podiumsdiskussionen und Branchendialogen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Stefan Lödorf Manager Events & Sponsorings Bank-Verlag GmbH Telefon: 0221/5490-133 Sponsoren der Veranstaltung Tagungsprogramm, Referenten, Partner und Anmeldung unter: www.zv-konferenz.com Bank-Verlag GmbH | Wendelinstraße 1 | 50933 Köln 2.2015 diebank 15 Telefon: 0221-5490-133 | events@bank-verlag.de | www.bank-verlag.de

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