BERUF & KARRIERE VERSORGUNGSBERECHTIGTE VS. PERSONAL- UND FINANZWESEN Interne Pensionszusagen im Spannungsfeld Welche Wirkung haben Niedrigzins und regulatorische Anforderungen auf Finanzwesen und Personalabteilung? Müssen heutige und zukünftige Betriebsrentner sich bei einem Arbeitgeberwechsel sorgen? Welche Lösungen sind für die Bankenbranche geeignet? Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (BVV) zeigt hierzu verschiedene Handlungsempfehlungen auf. 62 01 // 2021
BERUF & KARRIERE 1 | Direktzusagen unter Druck Direktzusagen Personalabteilung Bereich Finanzen Versorgungsberechtigte » Verwaltungsaufwand » Vorhalten von Know-how » Vielzahl verschiedener Zusagen (M&A) » Rechtsunsicherheit » Zinsrisiko » Langlebigkeitsrisiko » Planungsunsicherheit » GuV-Belastung » Arbeitgebergebunden » Wenig flexibel bei beruflichen Veränderungen Wer als Arbeitgeber eine Zusage auf Betriebsrente direkt und ohne externen Versorgungspartner erteilt, der bedient sich einer Direktzusage. Neben der Direktzusage gibt es hierzulande noch vier weitere Durchführungswege für betriebliche Altersversorgung: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds. Die Direktzusage aber hat in Deutschland, also auch in der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche, über einen langen Zeitraum Tradition. Was bedeuten solche Direktzusagen für Arbeitgeber und für Versorgungsberechtigte? Klassischerweise sind Direktzusagen durch eine Innenfinanzierung und das Bilden von Pensionsrückstellungen gekennzeichnet. Später ist der Arbeitgeber direkt zur Leistung verpflichtet. Die Administration und Auszahlung der Renten erledigt die Personalabteilung. Diese führt gewissermaßen im Rentenalter die Lohnzahlung fort. Bis weit in die 1990er-Jahre wurden diese Zusagen oftmals weiten Teilen der Belegschaft erteilt und hatten in der Bankenbranche das Ziel, zusammen mit z. B. der gesetzlichen Rentenversicherung und einer BVV-Versorgung einen Prozentsatz vom letzten Gehalt vor Renteneintritt sicherzustellen. Später wurden solche Endgehaltszusagen vermehrt von Rentenbausteinsystemen oder fondsakzessorischen Plänen beerbt, teils mit Einmalkapitalzahlungen statt Rente. Berater für Betriebsrenten nutzten das breite Spielfeld, das der Gesetzgeber im Betriebsrentengesetz („Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“) als Rahmen ermöglicht. Heute sind Direktzusagen für neu eintretende Mitarbeiter in der Branche kaum noch verbreitet. Wenn ein Bank- oder Finanzinstitut sich dieser Zusageform noch bedient, dann in der Regel nur für die Versorgung spezieller Personengruppen. Was hat zu dieser Entwicklung geführt? Der Rahmen hat sich geändert Blicken wir zunächst auf die Personalabteilung: Direktzusagen zu verwalten, wird zunehmend zu einer Herausforderung. ÿ 1 Zum einen, weil aufgrund der langen Historie immer mehr Versorgungsberechtigte zu Leistungsempfängern werden, die monatlich ihre Rente ausgezahlt bekommen möchten. Hiermit verknüpft ist neben der Pflege der Daten und der Auszahlung der Leistung auch die Abführung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie der Lohnsteuer. Zum anderen müssen die Personalabteilungen immer mehr und stetig neue gesetzliche Anforderungen kennen und umsetzen. Seien es gestiegene Auskunftspflichten gegenüber den Versorgungsberechtigten oder die Dynamisierung von unverfallbaren Anwartschaften, die Regulierung von Versorgungsausgleichsfällen oder ein zunehmender Informationsbedarf der Leistungsanwärter und -empfänger. Auch nehmen die M&A-Aktivitäten, also Zu- und Verkäufe von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen, in der Branche deutlich zu – mit dem Ergebnis, dass Betriebsrentensysteme sich weiter aufblähen mit unterschiedlichen Leistungsinhalten und -komponenten. Denn regelmäßig gehen mit dem Unternehmen auch alle Verpflichtungen auf den neuen Eigentümer über – so auch die Zusagen der betrieblichen Altersversorgung. Die Bewertung der hieraus erwachsenden Verpflichtung ist schwierig. Einen erheblichen Bedeutungszuwachs haben die Pensionsrückstellungen in jüngerer Zeit in den Finanz- und Risikobereichen der Unternehmen erfahren. Denn die anhaltende Niedrigzinsphase führt in nationaler wie internationaler Bilanzierung zu erheblichem Nachfinanzierungsbedarf. Die maßgeblichen Zinssätze sinken, der nationale BilMoG- Zins („Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz“, gemeint ist der Durchschnitt aus den letzten sieben bzw. zehn Bewertungsjahren) liegt zum Jahresende 2020 bei rund 2,31 Prozent (im Zehnjahresdurchschnitt) und damit gut 0,4 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Ende 2021 wird er voraussichtlich nur noch bei 1,83 Prozent liegen. ÿ 2 Auch für Unternehmen, die nach internationalem Handelsrecht mit tagesaktuellen Stichtagszinsen bilanzieren, sieht es nicht besser aus. Die starke Volatilität erschwert den Ausblick auf den nächsten Bilanzstichtag und eine Planung der Zuführungen. Lag der Stichtagszins bei einer 15-jährigen Duration zum Jahresende 2018 noch bei 2,02 Prozent, betrug er zum 31. Dezember 2019 nur noch 1,30 Prozent und war unterjährig sogar auf 0,81 Prozent gefallen. Im Rahmen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise stieg der Zins wieder leicht an auf 1,14 Prozent (Stand 30. November 2020). In der deutschen, wie in der internationalen Handelsbilanz wirken sich Zinsentwicklungen auf die gleiche Weise aus: Sinkt der Diskontierungszins, so steigt die Pensionsrückstellung. Der Anteil des steuerlich abzugsfähigen Aufwands nach § 6a EStG hingegen wird unverändert mit 6 Prozent ermittelt, und so kann nur ein Teil des tatsächlichen Handels- 01 // 2021 63
NR. 1 2021 ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOL
EDITORIAL » Auch mit CBDC will das
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