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die bank 01 // 2021

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

DIGITALISIERUNG

DIGITALISIERUNG SCHWERPUNKT ZAHLUNGSVERKEHR Online-Fachkonferenz #zvzukunft2021 Zahlungsverkehr der Zukunft 24. und 25. Februar 2021 REQUEST TO PAY – FAHRPLAN ZUR MARKTEINFÜHRUNG Ein Verfahren vom Markt für den Markt Am 30. November 2020 wurde das Rulebook (Regelwerk) für das SEPA Request-to-Pay (SRTP)-Verfahren in der Version 1.0 mit Gültigkeit ab dem 15. Juni 2021 vom European Payments Council (EPC) veröffentlicht. Am Verfahren teilnehmen dürfen alle berechtigten Unternehmen aus den Ländern des SEPA-Raums, solange der Grundsatz gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen Zahlungsdienstleistern (Payment Service Provider, PSPs) und Nicht-PSPs respektiert wird. Unser Autor informiert in diesem Beitrag über die sich auf der Zielgeraden befindende Markteinführung. Aus der öffentlichen Konsultation zum SRTP-Verfahren hat das European Payment Council (EPC) viele Änderungsvorschläge erhalten. Alle Vorschläge wurden im EPC besprochen, kommentiert und am 23. Dezember 2020 auf der Internetseite des Gremiums veröffentlicht. Nicht jeder von ihnen konnte allerdings für die Version 1.0 des Regelwerks berücksichtigt werden. Von der Veröffentlichung der Implementation Guidelines … Am 29. Januar 2021 wird die Veröffentlichung der SRTP Implementation Guidelines (IGs) erfolgen, die eine verbindliche Ergänzung zum SRTP-Regelwerk sind. Da sich das EPC-Regelwerk in erster Linie auf geschäftliche Anforderungen und Regeln bezieht, die für den Betrieb eines Verfahrens notwendig sind, werden zur Unterstützung des operativen Verfahrens IGs benötigt. Die IGs legen die Belegungsregeln für die Implementierung der verfahrensbezogenen ISO20022- XML-Nachrichten fest. In den SRTP-IGs sind die ISO20022-Nachrichten Request (pain.013) und Reply (pain.014) spezifiziert sowie die für den SRTP-Prozess notwendigen Nachforschungs- und Reklamationsnachrichten. … bis zu den Erklärungen zum SRTP- Verfahren Um die im Regelwerk getroffenen sprachlichen Definitionen besser und eindeutiger verstehen zu können, werden am 5. Februar 2021 in einem EPC SRTP Clarification Paper weiterführende Informationen zum SRTP-Regelwerk auf der Internetseite des EPC veröffentlicht. Dabei werden unter anderem die folgenden Themen erklärt: Z RTP-Anwendungsfälle (Use Cases), Z RTP-Funktionen: Accept now/later & Pay now/later, Z maximales Verfallsdatum eines RTP, Z Fristablauf für die Möglichkeit einer RTP- Löschungsanfrage / -Statusanfrage, Z Information zur Verwendung des RTP- Verwendungszwecks etc. Von SRTP-Beitrittskriterien … In Kapitel 3 des Regelwerks zum SRTP-Verfahren ist festgelegt, welche Kriterien von den zukünftigen Teilnehmern erfüllt werden müssen. Für den Antrag zum Beitritt sind von einem Teilnehmer eine ausgefertigte und originale Beitrittserklärung (Adherence Agreement, siehe Anhang II des Regelwerks) sowie weitere Informationen und, falls erforderlich, unterstützende Unterlagen vorzulegen. Das EPC-Sekretariat ist für die Genehmigung der Anträge zum Beitritt verantwortlich und wird die Anmeldungen nur aufgrund der Nichterfüllung der definierten Kriterien zurückweisen. Weitere Kriterien, die zur Sicherheit des SRTP-Verfahrens beitragen, sind im Trust and Security Framework (TSF) (Anhang I des SRTP-Regelwerks) definiert. Das TSF definiert die Kriterien, wie ein Onboarding von SRTP-Dienstanbietern, – sog. SRTP Service Providern (SRTP-SP) – zu erfolgen hat, wie ein SRTP-SP seine eigenen Kunden (Zahler, Zahlungsempfänger) zu identifizieren und authentifizieren hat, und wie im Inter-Service-Provider-Umfeld SRTP-Nachrichten hinsichtlich Authentizität, Identität und Verbindlichkeit zu behandeln sind. … über eine Zertifizierungsstelle … Der Zertifizierungsprozess, einschließlich einer notwendigen Re-Zertifizierung, wird vom EPC an eine zuverlässige unabhängige Drittpartei (Zertifizierungsstelle) ausgelagert, die mittels einer öffentlichen Ausschreibung (Request for Proposal) ausgewählt wird. Die Ausschreibung läuft vom 19. Februar bis 19. März 2021. Danach konsultiert sich der EPC über die vorliegenden Rückmeldungen. 48 01 // 2021

SCHWERPUNKT ZAHLUNGSVERKEHR 1 | Zeitplan RTP-Regelwerk Version 1.0 30. November 2020 » RTP-Regelwerk wurde veröffentlicht 29. Januar 2021 » Implementation Guidelines veröffentlicht 5. Februar 2021 » RTP Clarification Paper veröffentlicht 23. April 2021 » Zertifizierungsinstanz gefunden 3. Mai 2021 » Beitrittsprozess eröffnet 19. Februar bis 19. März 2021 » Request-for-Proposal-Zeitraum für RTP-Zertifizierungsinstanz 23. Dezember 2020 » Kommentare aus der öffentlichen Konsultation veröffentlicht 15. Juni 2021 » SRTP-Regelwerk Version 1.0 wird gültig Die öffentliche Bekanntgabe der SRTP-Zertifizierungsstelle erfolgt am 23. April 2021. … zum Beitrittsverfahren Ein formaler Beitritt zum Verfahren kann ab dem 3. Mai 2021 beim EPC beantragt werden. Ab diesem Zeitpunkt können sich Bewerber, die die Beitrittskriterien des SRTP-Regelwerks erfüllen, beim EPC zum SRTP-Verfahren anmelden. Das EPC-Sekretariat wird die Anmeldungen nur aufgrund der Nichterfüllung der im Regelwerk festgelegten Kriterien zurückweisen. Bei der Entscheidung über die Anmeldung kann das EPC-Sekretariat die von nationalen Aufsichtsbehörden geäußerten Ansichten berücksichtigen (einschließlich Insolvenzverwalter, Strafverfolgungsbehörden und örtlicher Gerichte). FAZIT Mit dem Start zum 15. Juni 2021 ist der Anfang für ein europäisches einheitliches Requestto-Pay-Verfahren gemacht. Es wird interessant werden, zu sehen, welche RTP-Service-Provider dann am EPC SRTP-Verfahren teilnehmen werden. Spannend wird es, wenn Produkte über das einheitliche Verfahren für Endkunden angeboten werden und sich daraus neue Anwendungsfälle ergeben. Insgesamt ist SRTP als Verfahren zu betrachten, das vom Markt für den Markt geschaffen wurde, mit dem Potenzial, sich und seine Akteure (Service Provider, Händler, Zahler, Zahlungsempfänger etc.) weiterzuentwickeln. Autor Andreas Gerd Schneider ist Advisor im Cluster Zahlungsverkehr bei der Commerzbank AG. Er vertritt die Bank in den europäischen Gremien des EPC für Instant Payments (IP), Request-to-Pay, in der SEMSTF (Scheme Evolution and Maintenance Standards Task Force) und in der EPC General Assembly. Bei EBA Clearing ist er für die Bank im EURO1, IP (RT1) und Request-to-Pay aktiv. Der Autor dankt seinem Kollegen Frank Wagner für die Hilfe und Korrekturlesungen bei der Erstellung des Manuskripts. 01 // 2021 49

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