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die bank 01 // 2018

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG VERGÜTUNG @

REGULIERUNG VERGÜTUNG @ RISK Risikoanteil in der Vergütung immer noch zu gering Die Regulierungsinitiativen zur Angemessenheit der Vergütungssysteme in der Finanzbranche haben die so genannten Risk Taker im Fokus. Auch die Novelle der Institutsvergütungsverordnung im Jahr 2017 verschärft die umfassenden Vorschriften erneut. In der Vergütungspraxis der Branche hinterlässt die seit nunmehr fast acht Jahren andauernde Umsetzung der Risk-Taker-Anforderungen deutliche Spuren. Eine aktuelle Studie zeigt jedoch deutliche Grenzen bei der Erreichung der intendierten Regulierungsziele. 1 Durch die Verknüpfung der Vergütungssysteme mit dem Risikomanagement (§ 25a Abs. 1 KWG) wollen die Regulatoren Fehlanreize vermeiden, die aus dem Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken zur Optimierung der variablen Vergütung resultieren können. Die Vergütungs-Regulatorik stellt deshalb insbesondere Anforderungen an die Vergütung der Personen, die durch ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten das Risikoprofil des Instituts beeinflussen. Die InstitutsVergV konkretisiert in §§ 18 bis 22 eine Reihe von Umsetzungsbestimmungen zur Risk-Taker-Vergütung. Darüber hinaus sind für die Risk-Taker-Vergütung ergänzende Guidelines und Regulatory Standards der European Banking Authority (EBA) relevant. 2 Gesetzgeber und Aufsicht verfolgen mit ihren immer weiter nachgebesserten Regelwerken letztlich drei Stoßrichtungen: Begrenzung der variablen Vergütungen und Sicherstellung der Nachhaltigkeit bei deren Bemessung und Auszahlung (Ausgestaltung), Transparenz der Vergütungssysteme und -parameter (Offenlegung) und Erweiterung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beteiligten im Vergütungsprozess (Compensation Governance). Erneute Verschärfung der Risk-Taker- Anforderungen Die Novelle der InstitutsVergV vom 4. August 2017 hat die Anforderungen an die Risk-Taker- Vergütung erneut verschärft. Obwohl die im ursprünglichen Konsultationspapier zur Novelle 54 01 // 2018

REGULIERUNG der InstitutsVergV 3 vorgesehene Ausdehnung der Pflicht zur Identifizierung der Risk Taker auch auf nicht-bedeutende Institute zurückgenommen wurde, bringt die finale Änderungsverordnung dennoch eine Reihe von weiteren Verschärfungen: Erweiterung der Verantwortlichkeiten von Geschäftsleitung, Aufsichtsgremium (inkl. Vergütungskontrollausschuss) und Kontrolleinheiten bei der Ermittlung der (Gruppen-) Risk Taker Verlängerung der Deferral-Laufzeiten für Geschäftsleiter und Risk Taker auf der nachgelagerten Führungsebene auf mind. fünf Jahre (für sonstige Risk Taker mit besonders hoher variabler Vergütung ist eine Betragsschwelle festzulegen, ab der ebenfalls mind. fünf Jahre Aufschiebungszeitraum und 60 Prozent Aufschiebungsanteil angewandt werden) Einführung einer zusätzlichen Clawback- Regelung, nach der bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückgefordert werden kann und Ansprüche auf die Auszahlung variabler Vergütung zum Erlöschen kommen Konkretisierungen zu diversen Umsetzungsbestimmungen (insbesondere zur Risk-Taker-Identifizierung) Veränderte Vergütungspraxis Die Regulierung der Risk-Taker-Vergütung betrifft letztlich nur wenige Institute (nur die ca. 85 bedeutenden) und hier auch nur einen ge- 01 // 2018 55

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