REGULIERUNG 2 | Art der Verzahnung des BCM mit anderen Bereichen 35 30 25 20 15 10 5 0 Strategie Risikocontrolling OpRisk- Controlling IT-Security Unternehmenssicherheit Qualitätsmanagement Facility Management Arbeitssicherheit Compliance Kommunikation Personal Outsourcing Management Nicht verzahnt Identische Ansprechpartner Abgestimmte Schulungsunterlagen Datenaustausch Verzahnung der Methoden Aufbau eines ganzheitlichen Kontrollsystems Es wurde weiterhin untersucht, welche Methoden und Daten mit anderen Bereichen ausgetauscht werden. Hinsichtlich der Methoden sind dies hauptsächlich die Business Impact Analyse (BIA) und die BCM-Tests. Überraschenderweise wurde 2014 eine Prozesslandkarte nur in knapp der Hälfte der Fälle zusammen mit anderen Bereichen genutzt, im BCM-Kompass 2016 ist diesbezüglich eine deutliche Erhöhung um 13 Prozentpunkte zu verzeichnen. Es zeigt sich, dass das Potenzial zum Aufbau eines ganzheitlichen Kontrollsystems zwischen Compliance, der IT und den Risikobereichen erkannt wurde. Gemäß MaRisk ist die Wirksamkeit und Angemessenheit des Notfallkonzepts regelmäßig durch Notfalltests zu überprüfen. Die Mehrheit der Institute führt diese Übungen und Tests für die vier Kernressourcen durch. Die Vollübung hat bei den insgesamt getesteten Szenarien lediglich einen Anteil von unter 10 Prozent. Wenngleich der Aufwand einer Vollübung sehr hoch und sie nicht für alle Szenarien sinnvoll anzuwenden ist, überrascht angesichts der aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine erneute Unterschreitung des schon niedrigen Niveaus aus dem Jahr 2014. Kommende Herausforderungen Befragt nach den größten Herausforderungen für das BCM in den kommenden zwölf Monaten, nannten die Banken mit überwiegender Mehrheit die steigenden Anforderungen an die Notfallplanung seitens der Aufsicht. Hier herrscht insbesondere Unsicherheit hinsichtlich der Anforderung an die Datenhaltung und Berichterstattung. Die Branche bleibt aber dennoch optimistisch und gibt mehrheitlichen an, im Geschäftsfortführungsmanagement gut aufgestellt zu sein. Neben steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergibt sich aus Sicht der Banken in folgenden Aspekten weiterer Handlungsbedarf: Zum einen die Verbesserung von Ausweichkonzepten und Notfallarbeitsplätzen und zum anderen bei der Ausnutzung von Synergien beim Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen Einheiten. Die Datenhaltung und Datenaufbereitung wird die Institute vor große Herausforderungen stellen, was durch eine noch nicht angepasste IT-Infrastruktur maßgeblich erschwert wird. FAZIT Bei der Mehrheit der Institute ist das Geschäftsfortführungsmanagement schon lange keine Alibi-Funktion zur Erfüllung von bankaufsichtlichen Anforderungen mehr, sondern ein fest etablierter Teil eines funktionierenden Risikomanagements. Dennoch bietet das Thema BCM auch zukünftig viel Dynamik. Steigende Prüfungs- und Aufsichtsanforderungen – auch durch die europäische Bankenaufsicht – werden in naher Zukunft dazu führen, dass die Bedeutung und damit auch die Professionalisierung des BCM weiter zunimmt. Dies bedingt im Umkehrschluss eine kontinuierliche Wartung und den Ausbau des Geschäftsfortführungsmanagements. Vor diesem Hintergrund rückt die Notwendigkeit von Effizienzsteigerungen hinsichtlich der internen Kapazitäten in den Mittelpunkt. Ein wesentlicher Aspekt der zukünftigen Ausgestaltung des BCM könnte daher die Nutzung von Synergien mit anderen Bereichen sein – sei es die gemeinsame Erhebung von Informationen, z. B. in der Risikoanalyse, oder die Qualifizierung des dezentralen Netzwerks durch gemeinsame Ansprechpartner. Eine IT-Struktur für BCM, die mit den aktuellen Entwicklungen Schritt hält und dynamisch aufgebaut ist, scheint unabdingbar. Autoren: Markus Quick ist Partner, Thomas Blank ist Senior Consultant bei der Fintegral Deutschland AG. 50 01 // 2017
REGULIERUNG FOTONACHLESE | ZAHLUNGSVERKEHR PSD II in der Praxis Technischer Wandel – und in dessen Folge die EU-Gesetzgebung – revolutioniert auch das fundamentalste Produkt des Bankgewerbes: das Girokonto. Neue Anbieter drängen an den Markt mit Angeboten, deren Risiko im Moment noch der Kunde allein trägt. Für mehr Sicherheit soll hier in naher Zukunft die Payment Service Directive (PSD II) sorgen. In diesem Spannungsfeld bewegte sich die 6. Fachtagung „Bankrecht und Bankpraxis“. Ilka Brian, Commerzbank AG. Thorsten Höche, Bundesverband deutscher Banken. Prof. Dr. Sebastian Omlor, Universität Marburg. Markus Tak, Kobil Systems. Uwe Schneiders, Landgericht Bonn. Prof. Dr. Stefan Perner, Universität Linz. 01 // 2017 51
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