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die bank 01 // 2017

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG

REGULIERUNG URSACHENANALYSE UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN IFRS 9: Neuer Standard steigert Bedarf an Kernkapital Die zunehmende Regulierung des Finanzsektors und die Angst vor einer neuen Finanzmarktkrise zwingt die Institute zu mehr finanzieller Widerstandsfähigkeit für den Krisenfall und zu mehr Transparenz. Die regulatorischen Basel III-Anforderungen, die unter anderem durch eine neue komplexe Liquiditätssteuerung gekennzeichnet sind, stellten viele Banken und Finanzinstitute vor organisatorische, prozessuale und datentechnische Herausforderungen. Basel III verschärfte außerdem die Anforderungen an die regulatorischen Eigenmittel, die zur Deckung von potenziellen Verlusten vorgehalten werden müssen. Neben dieser bis 2019 stufenweise steigenden Kapitalanforderung müssen die Institute ab 2018 zusätzlich den Accounting-Standard IFRS 9 einführen. Er stellt hierbei die verspätete Reaktion des Accounting Regulators dar, der für die Abwägung und Formulierung mehrere Jahre benötigte. Durch IFRS 9 erhöht sich u. a. der Druck auf das hinterlegte Kapital, da künftig eine höhere Risikovorsorge bilanziell zu bilden ist, was gleichzeitig die enge Verflechtung der bestehenden regulatorischen Basel III-Vorschriften und des neuen Accounting Standards aufzeigt. Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 9 (International Financial Regulation Standard 9) regelt zum 1. Januar 2018 die bisher gültige Bilanzierung aller finanziellen Vermögenswerte, die das Hauptgeschäft der Banken darstellen. Der Standard scheibt u. a. eine neue Kategorisierung, Bewertung und Risikoeinschätzung der bilanzierten Vermögenswerte vor. IFRS 9 ersetzt den bisher gültigen International Accounting Standard (IAS) 39, der aufgrund seiner in die Vergangenheit gerichteten Bewertungsstruktur die Auswirkungen der Finanzmarktkrise unterstützte. So führte bspw. der gleichzeitige Ausfall mehrerer Kreditnehmer zu einer massiven Erhöhung der Risikovorsorge, da der Standard die Ausfälle vorher nicht prognostiziert hatte. Die Folge waren starke Verluste, eine abnehmende Liquidität und oftmals eine Kettenreaktion von Kreditausfällen. Dies soll IFRS 9 zukünftig unter anderem durch die Einführung eines Expected-Loss-Modells, also der frühzeitigen Prognose der Verluste, verhindern. Die Einführung des IFRS 9-Standards stellt die Banken zunächst vor die Herausforderung, eine umfassende neue Kategorisierung ihrer gesamten Bestände vorzunehmen. Parallel wird eine neue Risikovorsorgesystematik für Kredite und ausgewählte Wertpapiere eingeführt. Die neuen Vorgaben sind aufgrund der angespannten finanziellen Lage vieler Institute möglichst kosteneffizient und im Rahmen der gesetzlichen Zeitvorgaben zu implementieren. Denn neben der Bereitstellung von Ressourcen und dem engen Zeitfenster obliegt der Regularie eine hohe Komplexität, was sich insbesondere durch die vielfältigen Implikationen auf die Business-Bereiche, die IT-Architektur und die Prozesse ableiten lässt. Inhaltlich stehen zwei Phasen des Standards im Fokus: Z Z IFRS 9 Phase I: Kategorisierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Z Z IFRS 9 Phase II: Ermittlung der Risikovorsorge. Die IFRS 9 Phase I gibt die Richtlinien für die Kategorisierung eines Finanzinstruments vor. Dies erfolgt grundsätzlich beim bilanziellen Erstansatz und orientiert sich bei finanziellen Vermögenswerten an dem Geschäftsmodell sowie den zugrunde liegenden vertraglichen Zahlungsströmen. Daraus ergeben sich drei neue IFRS 9-Haltekategorien: die fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost), die erfolgsneutrale Fair-Value-Bilanzierung (FVOCI) sowie die erfolgswirksame Fair-Value-Bilanzierung (FVP&L). Die Kategorisierung stellt die Banken vor die Herausforderung, viele Geschäfte nicht automatisch einordnen zu können. Je nach Produktstruktur sind aufwendige manuelle Prüfungen der Kriterien in den Einzelverträgen notwendig. Die IFRS 9 Phase II hingegen regelt die Erfassung von Wertberichtigungen. Die neue Methodik orientiert sich an einer Drei-Stufen-Systematik, die eine frühzeitigere und grundsätzlich höhere Risikovorsorge bei finanziellen Vermögenswerten zur Folge hat. Die Stufenzugehörigkeit bestimmt die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge: ZZ Risikovorsorge-Stufe 1: 12 Months Expected Loss 40 01 // 2017

REGULIERUNG ZZ Risikovorsorge-Stufe 2 und 3: Lifetime Expected Loss Die Risikovorsorge-Stufe 1 betrifft u. a die nicht wertberichtigten Vermögenswerte beim bilanziellen Erstansatz. Hingegen sind die Risikovorsorge-Stufen 2 und 3 für finanzielle Vermögenswerte mit eintretenden Bonitätsverschlechterungen oder einem Zahlungsausfall relevant. Klassische wertberichtigte Vermögenswerte sind bspw. Forderungen mit einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen. Diese werden der Risikovorsorge-Stufe 3 zugeordnet. Die Berechnung des Umfangs folgt einem neuen Modell, dem Expected-Loss-Ansatz, in dem alle erwarteten Verluste bis zum Vertragsende (Stufe 2 und 3) bzw. bis zum Ablauf eines Jahres (Stufe1) als Risikovorsorge hinterlegt werden. Die geforderte dreistufige Einteilung und Bewertung führt unweigerlich zu einem sprunghaften Anstieg der Risikovorsorge bei der IFRS 9-Erstanwendung, da sich die Risikovorsorge für nicht ausgefallene Kunden deutlich erhöht. Eine Folge davon ist, dass sich insbesondere das bilanzielle Eigenkapital der Finanzinstitute und Banken signifikant verringert, was wiederum einen negativen Effekt auf die öffentliche Wahrnehmung und die Marktkapitalisierung aufgrund von fallenden Aktienkursen haben kann. Um diesen Umstand besser zu verdeutlichen, hat das IASB (International Accounting Standards Board) eine Praxisstudie 1 veröffentlicht, die den erwarteten Anstieg der Risikovorsorge nach IFRS 9 bei Banken- und Finanzinstituten untersucht. Das Ergebnis ist, dass die Mehrheit der Marktteilnehmer bei der Erstanwendung eine starke Erhöhung der Risikovorsorge erwartet. In Abhängigkeit von der Portfolio- und Bonitätsstruktur der Kreditnehmer wird in einigen Fällen ein portfoliospezifischer Anstieg der Risikovorsorge um mehr als 50 Prozent prognostiziert. Parallel dazu wurde auf der regulatorischen Seite das Bankenaufsichtsrecht nach Basel III reformiert. Die darin enthaltenen regulatorischen Eigenmittel bestehen aus dem harten Kernkapital, sonstigem Kernkapital und dem Ergänzungskapital. Die Kapitalquote setzt diese Eigenmittel ins Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva (RWA) der Bank. Bis 2019 ist eine weitere Verschärfung der Kapitalquote durch die Basel-Anforderung bereits festgelegt. Die damit verbundene Bereitstellung eines erhöhten Eigenmittelbedarfs bedeutet für die Banken, dass darüber hinaus Eigenmittel zu generieren sind, um keine Einschränkungen im Kerngeschäft zu erleiden. Die Einführung der IFRS 9-Risikovorsorge führt zusätzlich zu einer Verringerung des bilanziellen Eigenkapitals und somit zu einer weiteren sprunghaften Senkung des harten Kernkapitals. Dies setzt die Finanzinstitute zusätzlich unter enormen Druck. Mithilfe einer frühzeitigen ganzheitlichen Betrachtung der voraussichtlichen Kapitallücke können die Finanzinstitute die Auswirkungen institutsspezifisch identifizieren und die Ursachen ermitteln. Ursachen des Kernkapitalrückgangs durch IFRS 9 Die Erhöhung des Kapitalbedarfs aufgrund des Anstiegs der Risikovorsorge, des regula- 01 // 2017 41

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