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die bank 01 // 2017

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT 1 |

MARKT 1 | US-Strafzahlungen wegen Embargoverstößen Strafzahlungen aufgrund von Iran-Geschäften (in Mrd. US-$) 8,9 1,9 1,45 0,787 0,669 0,619 0,536 BNP Paribas HSBC Commerzbank Crédit Agricole Standard Chartered ING Credit Suisse Quelle: Financial Times. 02/2016. Die Wiederaufnahme der Finanzbeziehungen zwischen Deutschland und Iran kommt nur stockend voran. Dies hat in den ersten Monaten nach der Aufhebung von Iran-Sanktionen zu Enttäuschungen sowohl bei Unternehmen in beiden Ländern als auch in der Politik geführt. Das Nuklearabkommen mit dem Iran und die daraus resultierende Aufhebung von Sanktionen durch die Vereinten Nationen, die USA und die EU haben auf Seiten der Wirtschaft und der Politik hohe Erwartungen geschürt. Doch dürfen die Augen nicht vor den weiterhin bestehenden Hemmnissen – speziell für die Wiederaufnahme der Finanzbeziehungen – verschlossen werden. Zudem hat sich zuletzt die politische Gemengelage erkennbar verschoben. Der gewählte US-Präsident Donald Trump nannte das Abkommen mit dem Iran im Wahlkampf „katastrophal“ und hatte angekündigt, er werde dieses aufkündigen – um ein für die USA günstigeres Abkommen neu zu verhandeln. Dazu wird es nach Aussage und bisheriger Erfahrung der US-Administration aber nicht kommen. Auch das Auswärtige Amt erwartet, dass der neue Präsident das Abkommen nicht aufkündigt. Dies u. a., weil nach Wahlkampfaussagen von Trump ein gutes Verhältnis mit Russland angestrebt wird und Russland ebenfalls Partner des Nuklearabkommens ist. Man geht wohl davon aus, dass der neue US-Präsident genauestens auf die Einhaltung der vereinbarten Schritte speziell durch den Iran bestehen wird, was die Einhaltung des Abkommens letztendlich sogar positiv befördern könnte. Im Hinblick auf die Finanzbeziehungen zum Iran bestehen viele Sanktionsbestimmungen, und die Gefahr der Terrorismusfinanzierung ist nach wie vor vorhanden, es fehlen die notwendige Landesexpertise sowie verlässliche Informationen über iranische Geschäftspartner, es gibt strukturelle Schwächen im iranischen Bankensektor und nicht zuletzt zwingen strengere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen die Banken aktuell zum Risikoabbau. Komplexe Rechtslage bei US-Sanktionen Zwar existiert zwischen der EU und den USA zwar ein weitgehender Gleichlauf, was die terrorismusbezogenen Sanktionen betrifft, doch die nuklearspezifischen Sanktionen weichen seit dem Abkommen vom 16. Januar 2016 maßgeblich voneinander ab. Denn in den USA gelten die (Primär-)Sanktionen für US-Bürger (einschließlich Greencard-Besitzer) und US- Ware bis auf einzelne Ausnahmen fort, was die Sachlage sehr komplex macht. Dies bedeutet, dass nur durch entsprechende Rechtsexpertise und aufwendige Kontrollmechanismen dieser US-Bezug ausgeschlossen werden kann. Das ist wegen der internationalen Bedeutung des US-Dollars und des US-Markts eine besondere Herausforderung. Zudem ist der extraterritoriale Effekt von US-Sanktionen weltweit zu spüren. Allein in den vergangenen fünf Jahren wurden von Banken mehr als 15 Mrd. US-$ an die US- Aufsichtsbehörden wegen Verstößen im Bereich Geldwäsche und Sanktionen bezahlt ÿ 1. Sollte der Eindruck entstehen, nicht im Sinn der US-Aufsicht zu kooperieren, kann für die bereits Betroffenen die Höhe der Strafzahlungen weiter wachsen und eine intensive Beaufsichtigung fortbestehen. Nicht zu unterschätzen ist auch die latente Gefahr, dass die alten Sanktionen wieder aufleben („Snap-back“), sollte der Iran oder die nächste US-Regierung das Nuklearabkommen aufkündigen. Vorgaben zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Neben Sanktionen sind auch die internationalen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) ein weiteres Hemmnis für das Iran-Geschäft. Diese werden von der Financial Action Task Force (FATF) festgelegt, die den Iran in Anerkennung seiner Kooperationsbereitschaft auf eine „hellschwarze“ Liste gestuft hat. Nur Nordkorea steht in einer noch schlechteren Kategorie. Beide gehören damit aber in die Länderkategorie mit den gravierendsten Defiziten bei der Umsetzung von internationalen AML-/CFT- Standards. Das verlangt von den Banken besondere Prüfungspflichten (Enhanced Due Diligence) – auf diesen Umstand hat die deutsche Bankaufsicht noch im Sommer diesen Jahres hingewiesen. Was dies jedoch konkret heißt, ist von jedem Institut risikobasiert selbst zu definieren. Signifikante Erleichterungen gibt es erst bei einer deutlichen Bessereinstufung des Iran, der bereits intensiv an den notwendigen Gesetzen und Aufsichtsvorschriften, etwa zur Definition des Terrorismus, arbeitet. Dennoch kann dieser Prozess noch ein bis zwei Jahre dauern. 18 01 // 2017

MARKT » Die internationalen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind ein Hemmnis für das Iran-Geschäft. « Fehlende Informationsquellen und Basel III Einige Banken wagen den Schritt, haben in ihre Compliance investiert, um den strengen aufsichtsrechtlichen Pflichten nachzukommen. Doch auch sie stehen vor dem Dilemma, dass verlässliche Informationen über Personen und Unternehmen kaum verfügbar sind. Nach jahrelangen Sanktionen muss die Expertise vor Ort erst wieder aufgebaut werden. Erste internationale Kanzleien und Wirtschaftsprüfer fassen gerade Fuß. Dabei wird vermutet, dass ein hoher Anteil der Wirtschaft von den sanktionierten Revolutionsgarden unterwandert ist, verschiedene Quellen sprechen von um die 40 Prozent. Hier unbeabsichtigt einen Treffer im Sinne eines Geldwäsche- oder Sanktionsverstoßes zu landen, ist nicht so unwahrscheinlich. Reputationsschäden für die Banken wären eine weitere Folge. Bei einem von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) gemeinsam mit Finanz- und Wirtschaftsministerium organisierten Treffen in Berlin haben die iranischen Banken zum Ausdruck gebracht, dass die KYC-relevanten Informationen im Iran verfügbar sind (Unternehmen, Eigner, wirtschaftlich Berechtigte). Derzeit wird geprüft, wie diese den deutschen Banken zur Verfügung gestellt werden können. Positiv vermerkt wurde auch der Bericht von Devisenerleichterungen und die vorgetragenen Pläne zur weiteren Liberalisierung. Ein Hemmnis sind jedoch risikobasierte Liquiditäts- und Eigenkapitalanforderungen der internationalen Aufsichtsbehörden im Gefolge von Basel III. Diese zwingen die Institute als Reaktion auf die Finanzkrise, riskanteres Geschäft mit mehr Liquidität und Eigenkapital zu unterlegen. Dies gilt auch für Korrespondenzbankbeziehungen. Das hat die Banken veranlasst, ihr Geschäft speziell unter Risikoaspekten zu hinterfragen. Weltweit ist daher ein gravierender Abbau von Korrespondenzbankbeziehungen zu beobachten. So besteht für Banken mit Iran-Geschäft durchaus die Gefahr, dass sie selbst von ihren (US-)Korrespondenzbanken als besonders riskant eingestuft werden. Defizite im iranischen Bankensektor Ein weiteres Problem sind Defizite im iranischen Bankensektor. Staatliche Eingriffe bei Zinskonditionen erschweren die Erwirtschaftung von dauerhaften Erträgen. Der Anteil von notleidenden Krediten (NPL-Quote) im iranischen Bankensektor ist folglich überdurchschnittlich hoch, viele Banken sind nach internationalen Standards deutlich unterkapitalisiert, was zu einem Risiko für die Stabilität des iranischen Bankensektors insgesamt führt. Auch hier ist von Verbesserungen zu hören, da durch Öleinnahmen Kredite zurückgeführt und die NPL-Quote gesenkt werden konnte. Es werden massive Anstrengungen von iranischer Regierung und Zentralbank unternommen, die Banken an internationale Standards heranzuführen, doch die Umsetzung benötigt Zeit. In diesem Zusammenhang ist es kaum verwunderlich, dass Banken der Wiederaufnahme von Iran-Geschäften noch immer zögerlich gegenüberstehen. Die US-Seite sucht den Dialog mit der deutschen und europäischen Kreditwirtschaft und aktualisiert regelmäßig die umfassenden Fragen und Antworten (FAQs) zum Nuklearabkommen im Kontext bestehender US-Sanktionen. Doch hilft dies bislang nur bedingt, auch wenn die Bemühungen begrüßt werden. Das gleiche gilt für schriftliche Ermutigungen durch deutsche Staatssekretäre sowie eine Pressemeldung der Parteien des Nuklearabkommens, die speziell an die europäische Kreditwirtschaft gerichtet wurde. Finanzbeziehungen – Geduld ist gefragt Trotz des schwierigen Rahmens gibt es von den Banken in Deutschland eine ganze Reihe positiver Signale: Zahlreiche Kreditinstitute nehmen wieder Zahlungen für eigene Kunden entgegen, einige vereinbaren wieder Akkreditive und Garantien, und vereinzelt ist von neuen Korrespondenzbankbeziehungen zu hören. Seit wieder Hermesdeckungen (Einzelfallprüfungen) als Exportförderung zur Verfügung stehen, wird auch die Finanzierung von deutschem Iran-Geschäft von den Banken geprüft. Eine herausragende Stellung nehmen die in Deutschland zugelassenen, sanktionsbefreiten iranischen Banken ein, da sie durch ihre Eigentümerstrukturen über die notwendige Landesexpertise verfügen. Für viele deutsche Institute sind sie seit der Wiederzulassung zum europäischen Zahlungsverkehr (TARGET2, SEPA) eine äußerst wichtige Schnittstelle. FAZIT Bislang sind die europäischen Banken nur sehr zögerlich zum Iran-Geschäft zurückgekehrt, da die Rahmenbedingungen nach wie vor komplex und mit erheblichen Compliance-Risiken verbunden sind. Insgesamt mögen die bislang unternommenen Schritte zu einer weiteren Normalisierung der Beziehungen vor allem aus Sicht der Politik nicht weit genug reichen, doch der Rechtsrahmen, in dem sich die Banken bewegen, wurde ebenfalls von der Politik gesetzt. Sollten sich die Bedingungen weiter verbessern, mehr Informationen verfügbar sein und auch die neue US-Regierung an dem Nuklearabkommen festhalten, werden auch die Banken das Iran-Geschäft wieder beleben können. Doch Geduld und Ausdauer wird von allen Parteien weiterhin gefragt sein. Autorin: Iris Quade ist Direktorin für Wirtschaftspolitik und Internationale Beziehungen im Bundesverband deutscher Banken (BdB), Berlin. 01 // 2017 19

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