fi EXEMPLARISCHE PROJEKTSTRUKTUR MIT QUERSCHNITTSFUNKTION ” 1 Angrenzende Themen Marktthemen Programmleitung Querschnitt Retail Compliance regulatorisches Monitoring Gesamtverantwortung für übergreifende Prozesse Grobkonzeption und Policies Interpretation der Regulierung und Annahmen Verbandsarbeit Schulungen Kommunikation MAD II/MAR PRIIPs ... ... Reporting Nachhandelstransparenz ... Aufzeichnungen Product Governance ... Compliance- Funktion Leitungsorgane 36 diebank 1.2015
BETRIEBSWIRTSCHAFT ó MiFID – abwarten oder durchstarten? PROJEKTMANAGEMENT Das Wirksamwerden der MiFID II/MiFIR Anfang 2017 bringt umfangreiche Veränderungen im Kundengeschäft und im Kapitalmarkt mit sich. Unbeschadet der vorgeschlagenen Inhalte für Durchführungsstandards sind in vielen Details Unsicherheiten bis Ende 2015 absehbar. Gerade mittelgroße Universalbanken und Sparkassen stehen vor der Frage, wann und in welcher Aufstellung die Themen der MiFID II/MiFIR in Angriff genommen werden müssen. Im vorliegenden Artikel erläutern die Autoren, dass es aufgrund der weitreichenden Anforderungen für die betroffenen Institute sinnvoll ist, möglichst früh die Aspekte mit geschäftspolitischer Relevanz, die kritischen Punkte einer technischen Umsetzung sowie die internen und externen Abhängigkeiten herauszuarbeiten. Karsten Meyer | Karl-Heinrich Waldorf Keywords: Anlegerschutz, Regulierung, Europa Mit der Überarbeitung der MiFID ist die Europäische Union zu einem der komplexesten Regulierungsvorhaben der kommenden Jahre angetreten. Das Gesetzespaket zielt auf die Erhöhung der Effizienz, Widerstandsfähigkeit und Transparenz der Finanzmärkte sowie eine Stärkung des Investorenschutzes. Die MiFID II/MiFIR umfasst eine Richtlinie und eine Verordnung. Eine Umsetzung der Anforderungen muss bis Anfang 2017 erfolgen. Finale delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission werden bis Mitte 2015 erwartet, finale technische Standards liegen voraussichtlich Ende 2015 vor. Im damit verbundenen Konsultationsprozess der ESMA zeichnen sich bereits heute konkrete regulatorische Details ab. Eine Umsetzung in nationales Recht muss bis Mitte 2016 erfolgen. Als Folge ist mit einer hohen Beweglichkeit der regulatorischen Details bis zum Wirksamwerden der Anforderungen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Institute die entscheidende Frage: Wann ist der richtige Startzeitpunkt für eine Umsetzung? Vielfältige Anforderungen Bei den MiFID II-Anforderungen lassen sich drei Themenblöcke klassifizieren – Anlegerschutz, marktbezogene Themen sowie Unternehmensführung und Compliance. Im Bereich Anlegerschutz stellt der Umgang mit Zuwendungen in der Anlageberatung eine der wichtigsten Neuanforderungen dar. Zuwendungen von Dritten sind zukünftig an einen Test zur Qualitätsverbesserung geknüpft. Die vorgeschlagenen ESMA-Kriterien gehen weit über die derzeitig bestehenden Vorgaben hinaus und stellen das in Deutschland praktizierte Beratungsmodell infrage. Die neuen Regelungen zur Product Governance bei der Herstellung von Produkten und im Produktvertrieb stellen vor allem die Festlegung und regelmäßige Überprüfung eines Zielmarkts in den Vordergrund. Daneben ist durch die Aufzeichnungspflicht für Telefongespräche mit Orderbezug eine Anforderung mit weitreichenden technischen Folgen gegeben. Mit dem Geeignetheitsreport schafft die MiFID II einen Rahmen fl Bei den MiFID II-Anforderungen lassen sich drei Themenblöcke klassifizieren – Anlegerschutz, marktbezogene Themen sowie Unternehmensführung und Compliance. für ein europäisches Beratungsprotokoll. Weitere nennenswerte Vorgaben beim Anlegerschutz umfassen die Änderungen im Bereich Best Execution, den Umgang mit Querverkäufen sowie Interventionsmöglichkeiten der Aufsicht beim Vertrieb und Verkauf von Produkten. Die Bedingungen für den Handel mit Finanzinstrumenten wurden in den letzten Jahren grundlegenden Änderungen unterzogen. Zu nennen sind vor allem die EMIR-Anforderungen für Derivate. Einige Aspekte der MiFID II/MiFIR können als direkte Weiterentwicklung dieser Vorgaben angesehen werden. 1.2015 diebank 37
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