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die bank 01 // 2015

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

ó FINANZMARKT hat

ó FINANZMARKT hat jedoch ihr Kapital bereits im Jahr 2014 deutlich gestärkt, sodass diese Lücke bereits geschlossen ist. Die Übung war schließlich bereits deshalb ein Erfolg, weil sie viele Institute bereits im Vorfeld motiviert hat, ihre Kapitalisierung quantitativ und qualitativ deutlich zu verbessern. Allein die deutschen Institute haben von Jahresbeginn bis Ende September 2014 14,4 Mrd. € hartes Eigenkapital (CET1) aufgenommen. Organisatorischer Aufbau Neben den bankaufsichtlichen Organen der EZB 4 , namentlich dem EZB-Rat, dem Aufsichtsgremium, dem Lenkungsausschuss, der Schlichtungsstelle und dem Überprüfungsausschuss, hat die EZB vier neue Generaldirektionen mit insgesamt 800 Mitarbeitern eingerichtet: Die Generaldirektionen I und II sind für die direkte Beaufsichtigung der bedeutenden Institute verantwortlich, wobei die 30 größten Institute der Generaldirektion I zugeordnet sind. Der Generaldirektion III ist die indirekte Aufsicht über die weniger bedeutenden Institute übertragen. Die Generaldirektion IV ist für Querschnittsaufgaben, die beide Bereiche betreffen, zuständig. Ausgestaltung der Aufsicht Trotz der neu geschaffenen Stellen ist die EZB allein nicht in der Lage, die Beaufsichtigung der bedeutenden Institute durchzuführen. Hinzu kommt, dass nach der EZB-Rahmenverordnung jedes beaufsichtigte Institut, das Teil einer beaufsichtigten Gruppe ist, als bedeutendes beaufsichtigtes Unternehmen gilt. Dadurch erhöht sich die Zahl der direkt unter die EZB-Aufsicht fallenden Banken auf über 1.000. 5 Zur Durchführung der Aufsicht wurden gemeinsame Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams, JST) geschaffen. Sie bestehen aus Mitarbeitern der EZB und der NCA. Die Leitung des JST wie in der Übersicht obliegt einem Koordinator, der EZB Mitarbeiter ist und nicht aus dem Land kommt, in dem die zu beaufsichtigende Bank ihren Sitz hat. Dies um Interessenskonflikte zu vermeiden, was auch durch eine Rotation sichergestellt werden soll. Jede im JST mit mehr als einem Mitarbeiter beteiligte NCA bestimmt einen Sub-Koordinator als Schnittstelle zur jeweiligen NCA. Dem sogenannten Core-JST, bestehend aus EZB-Koordinator und den Sub-Koordinatoren, kommt dabei eine Steuerungsfunktion zu. So sollen Entscheidungen schnell getroffen werden und dabei die besonderen Kenntnisse der nationalen Aufseher einfließen ” 3. Die JST sind für die Aufgabenverteilung und Aufsichtsplanung verantwortlich, wobei sie auch Beschlussentwürfe ausfertigen und dem Aufsichtsgremium zur Entscheidung vorlegen, die dann final vom EZB-Rat getroffen wird. Den JST kommen auch die Umsetzung der Vorgaben des EZB-Rats und des Aufsichtsgremiums zu sowie die Bereiche Informationsbeschaffung, Vorbereitung des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Pro- 4 Aufsicht über weniger bedeutende Institute Priorisierung der Institute (ca. 100 werden als hoch eingestuft, Grundlage Risikobewertungssystem) EZB Anforderung von Informationen je nach Priorisierung des Instituts NCA DG I DG III Leitlinien und allgemeine Vorgaben Aufsicht DG II DG IV Qualitative und quantitative Informationen Fokus auf hoch priorisierte LSIs Aufsicht Aufsichtliches Meldewesen DG: Generaldirektion NCA: National Competent Authority LSI: Less significant institution Weniger bedeutende Bank (LSI) Quelle: Bundesverband deutscher Banken e.V. 12 diebank 1.2015

FINANZMARKT ó cess, SREP) und die Durchführung von Ad-hoc-Analysen. Darüber hinaus erstellen die JST in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion IV das jährliche aufsichtliche Prüfungsprogramm (Supervisory Examination Programme, SEP) und führen einen Praxistest des Risikobewertungssystems (Risk Assessment System, RAS) durch. Die Größe und Zusammensetzung der JST hängt von der Bedeutung, der Komplexität, dem Geschäftsmodell sowie dem Risikoprofil des Instituts ab. Daher haben tendenziell die JST der Generaldirektion I die meisten Mitarbeiter: Es sind pro JST bis zu 70 Personen. Insgesamt soll es 117 JST geben. Die Differenz von 117 JST zu den 120 direkt beaufsichtigten Banken(gruppen) resultiert aus Doppelungen. So ist beispielsweise die Deutsche Bank Malta, die zur Deutschen-Bank-Gruppe gehört, auch eines der drei wichtigsten Institute von Malta und bereits über das „JST Deutsche Bank“ beaufsichtigt. fl Die Bankenaufsicht in den Eurostaaten auf die EZB zu verlagern, ist ein konsequenter und zu begrüßender Schritt auf dem Weg zu einer Europäisierung der Aufsichtsstrukturen. Die tägliche Beaufsichtigung der weniger bedeutenden Institute bleibt nach wie vor bei den nationalen Aufsichtsbehörden und untersteht nur indirekt der EZB. Nicht vorgesehen ist, dass die EZB diesbezüglich eine Einzelfallanweisung erteilen kann. Ihr kommt aber eine Oversight-Verantwortung zu, womit sie auch eine Aufsichtsfunktion für das Gesamtsystem wahrnimmt. Wenn es für eine einheitliche und kohärente Aufsicht erforderlich ist, kann die EZB nach vorheriger Konsultation der zuständigen NCA die Aufsicht über ein (oder mehrere) weniger bedeutendes Institut an sich ziehen. Die neu geschaffene Generaldirektion III, die für die indirekte Beaufsichtigung zuständig ist, wird dem Vernehmen nach rund 100 Institute auf der Grundlage ihres Risikobewertungssystems als „hoch“ einstufen und damit priorisieren. Nach dieser Einstufung wird sich die Anforderung von Informationen über die Bank, die über die NCA erfolgt, richten. Dieser Ansatz ist grundsätzlich positiv, da er das Proportionalitätsprinzip berücksichtigt. Der Informationsbedarf und die Intensität der institutionellen Aufsicht wird umso größer sein, je höher die EZB die Bank priorisiert. In der Praxis wird die EZB wohl sogenannte Country Desks einrichten, in denen die von den NCA gesammelten Daten und die erhaltenen Notifikationen ausgewertet werden. Daneben wird die EZB aber auch an Prüfungen der NCA teilnehmen. Dem deutschen Country Desk kommt eine ganz besondere Bedeutung zu, da nach Angaben der EZB etwa die Hälfte der 3.500 weniger bedeutenden Institute aus Deutschland kommt und somit schon aufgrund der Anzahl ein Schwergewicht darstellt. Neben der beschriebenen institutionellen Aufsicht wird die sektorale Aufsicht in den Fokus rücken. Damit kommen Risiken, die durch mehrere verbundene Institute verursacht werden, unter Beobachtung. Besondere Aufmerksamkeit wird „virtuellen“ Institutsgruppen zuteil. Schließlich wird die EZB auch thematische Untersuchungen durchführen, die die Anfälligkeit des gesamten Bankensystems betreffen. Schließlich will die EZB Banken, die gleichermaßen von den Auffälligkeiten betroffen sind, besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen. ” 4 Fazit Die politische Entscheidung, die Bankenaufsicht in den Eurostaaten auf die EZB zu verlagern, ist ein konsequenter und zu begrüßender Schritt auf dem Weg zu einer Europäisierung der Aufsichtsstrukturen. Die EZB hat die ihr zur Verfügung stehende kurze Zeit genutzt, um sich organisatorisch und materiell auf ihre neue Aufgabe vorzubereiten. Neben der Verabschiedung der EZB-Rahmenverordnung und der EZB-Gebührenverordnung hat sie zahlreiche Rechtsakte erlassen, die Zuständigkeiten und Verfahren weiter ausgestalten. Vor der Übernahme der Aufsichtsverantwortung hat sie die Ergebnisse des CA veröffentlicht, um die von ihr direkt zu beaufsichtigenden Banken möglichst ohne versteckte Altlasten zu übernehmen. Wie die EZB die Aufsicht über die bedeutenden Institute mittels der JST und zusammen mit den NCA die indirekte Aufsicht über die weniger bedeutenden Banken im Detail ausgestaltet und ausübt, wird derzeit mit Spannung beobachtet. ó Autor: RA Dr. Martin Boegl ist Abteilungsdirektor Bankenaufsicht und Bilanzierung im Bundesverband deutscher Banken e.V., Berlin. 1 Der SSM ist die erste Säule einer Bankenunion, die daneben die Schaffung eines europäischen Restrukturierungs- bzw. Abwicklungsregimes (Single Resolution Mechanism – SRM) und Single Resolution Fund (SRF) sowie eine EU-Einlagensicherung umfasst. 2 Die Liste der EZB ist abrufbar unter: https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/ssm-listofsupervisedentities1409de.pdf?acb6610cecc0e97103dd16a8b200a5bc. 3 Abrufbar unter: https://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/oj_jol_2014_311_r_0006_ de_txt.pdf. 4 Vgl. hierzu die grundlegenden Ausführungen Boegl, Die Bank 9/2013, S. 19 ff. 5 Vgl. hierzu die Aufstellung der EZB in der Liste der bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen, abrufbar unter: https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ ssm-listofsupervisedentities1409de.pdf?acb6610cecc0e97103dd16a8b200a5bc. Der Zahl liegt die Annahme zugrunde, dass die in Artikel 40 Absatz 2 EZB-RahmenVO genannten Kriterien auf alle Banken zutreffen. 1.2015 diebank 13

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