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diebank 10 // 2019

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG Strategische

REGULIERUNG Strategische Analyse Der Abschnitt 2.1 „Unternehmens- und Eigentümerstruktur“ umfasst ein Organigramm (Anlage 1), eine Darstellung der wesentlichen Unternehmen im Sinn der Sanierungsplanung samt Eigentumsverhältnissen des übergeordneten Unternehmens sowie eine Veranschaulichung der Aufbauorganisation (Anlage 2). Das Geschäftsmodell und die Geschäftsaktivitäten sind Gegenstand von Abschnitt 2.2. Zunächst sind hier das Risikoprofil und die wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie deren Zuordnung zu den wesentlichen Gruppenunternehmen zu beschreiben. Abschnitt 2.3 befasst sich vergleichbar zur Sanierungsplanung bei größeren Instituten mit der internen und externen Vernetzung. Letzter fokussiert insbesondere auf die jeweils zehn größten externen Vertragspartner der Aktiv- und Passivseite. Ebenso sind signifikante Dienstleister in Bezug auf Bankdienstleistungen, IT- Dienstleistungen und Finanzmarktinfrastrukturen (FMI) zu erläutern. Unter externe Vernetzungen fallen zudem signifikante Finanzprodukte und -dienstleistungen, die für andere Finanzmarktteilnehmer erbracht werden. Die Analyse der internen Vernetzungen bezieht sich insbesondere auf rechtliche, finanzielle (z. B. interne Forderungen, Finanzierungsverhältnisse, Kapitalströme) sowie operationelle Verbindungen. Unternehmensführung Das Tabellenblatt zur „Krisengovernance“ gliedert sich in fünf Abschnitte. Im Abschnitt 3.1 sind die Zuständigkeit für wesentliche Aufgaben der Sanierungsplanung im Institut (z. B. im Aufsichtsorgan, in der Geschäftsleitung, in der Fachabteilung) zu definieren. Abschnitt 3.2. legt die Personen im Institut fest, die für die Aktualisierung des Sanierungsplans eine Gesamtverantwortung besitzen. Hierbei werden die Tätigkeiten vor (Abschnitt 3.3) und mit (Abschnitt 3.4) Erreichen eines Schwellenwerts eines Sanierungsindikators beschrieben. Neben einer Darstellung der Berichtswege im „Normalzustand“ eines Instituts (Anlage 3) muss dieses im Abschnitt 3.3 auch die Aktivitäten beim Erreichen eines Frühwarnschwellenwerts, bei einer planmäßigen bzw. anlassbezogenen Aktualisierung sowie bei einer Prüfung des Sanierungsplans definieren. Im Abschnitt 3.4 ist mittels Anlage 4 der Eskalationsprozess bei Erreichen eines Schwellenwerts eines Sanierungsindikators darzustellen. Darüber hinaus sind die Aktivitäten „Feststellung und Meldung“ einer Schwellenwertüberschreitung, „Prüfung der Notwendigkeit des Ergreifens einer Maßnahme“ und „Umsetzung einer Maßnahme“ festzulegen. Im letzten Teilabschnitt werden die verschiedenen Elemente des Plans zur Aktualisierung einzelnen Organisationseinheiten zugeteilt, wobei eine Einheit als verantwortliche Stelle benannt wird. Sanierungsindikatoren Die Darstellung der Sanierungsindikatoren basiert auf den Listen an Indikatoren, die als Anlage 1 („Mindestliste“) und Anlage 2 („Zusatzliste“) der MaSanV angefügt sind. Die gewählten Indikatoren sind vom Institut zu benennen sowie mit weiteren Informationen über die Motivation zur Auswahl, die überwachende Einheit, die Frequenz der Überwachung sowie die Frequenz der Berichterstattung zu versehen. Auch institutsspezifische Indikatoren sind nutzbar und in Abschnitt 4.3 zu beschreiben. Im anschließenden Abschnitt sind die Kalibrierung der Schwellenwerte der Sanierungsindikatoren samt einer Begründung für die Festsetzung der Höhe des Schwellenwerts zu beschreiben. Auch der geplante Anpassungszyklus ist zu nennen. Handlungsoptionen (HO) Abweichend von den fünf vorab beschriebenen Elementen des Excel-Formulars ist für jede Handlungsoption auf Basis einer Vorlage ein eigenständiges Tabellenblatt zu erzeugen. Die Beschreibung der Handlungsoption umfasst im ersten Teilabschnitt eine Darstellung von damit verbundenen Zielen, Wirkungsweisen, den unterstellten Annahmen und Rahmenbedingungen sowie den bereits vorhandenen institutsinternen Erfahrungen mit der Maßnahme. Auch die Zuständigkeiten für Vorbereitung, Koordination und Umsetzung sowie die Wechselwirkungen zu anderen Handlungsoptionen sind darzustellen. Im zweiten Teilabschnitt erfolgt eine Auswirkungsanalyse, u. a. auf die Sanierungsindikatoren sowie auf die Geschäftstätigkeiten und auf weitere Akteure. Der dritte Teilabschnitt einer Handlungsoption sieht die Umsetzbarkeitsanalyse vor. Hier sind insbesondere Umsetzungshindernisse zu beschreiben. Neben einem Umsetzungsplan sind auch die damit verbundenen Kommunikationsmaßnahmen zu formulieren. Verknüpfung zur MaSanV Spricht man über Sanierungspläne und deren Inhalte, ist auch immer die aktuell noch nicht final veröffentliche MaSanV zu nennen. Eine Recherche auf der Internetseite der BaFin fördert hierzu einen neuen Referentenentwurf zutage, welcher zeitgleich mit dem Excel-Formular sowie dem Leitfaden mit Ausfüllhinweisen veröffentlicht wurde. 3 Ein erster Vergleich dieses neuen Referentenentwurfs mit der Fassung, die im April 2019 durch die BaFin zur Konsultation gestellt wurde, zeigt jedoch nur wenige Anpassungen. Im Wesentlichen handelt es sich um redaktionelle Anpassungen sowie Konkretisierungen einzelner Formulierungen. Eins der Probleme, das von der MaSanV behoben werden soll, liegt darin, dass keine normierten Vorgaben zur Erstellung von Sanierungsplänen nach vereinfachten Anforderungen existieren. Vereinfachte Anforderungen werden in § 19 Abs. 1 SAG nur granular definiert. Der Gesetzgeber hat mit § 21a Abs. 1 SAG die BaFin jedoch dazu ermächtigt, u. a. genau diese vereinfachten Anforderungen näher zu bestimmen, was durch die MaSanV erfolgen soll. 4 Die Herausforderung der detaillierteren Definition der vereinfachten Anforderungen wird somit mit der MaSanV gelöst, die sich in einem ganzen Abschnitt mit ebendiesen befasst. 46 10 // 2019

REGULIERUNG FAZIT Betrachtet man nun das Excel-Formular und den neuen Referentenentwurf der MaSanV, ergibt sich ein schlüssiges Bild. Zunächst wird durch die BaFin im Rahmen der Veröffentlichung des Excel-Formulars dargelegt, dass die vereinfachten Anforderungen nur für Institute gelten, die nicht ein potenziell systemgefährdendes Institut und auch kein High- Priority-LSI (HP-LSI) sind. Das Excel-Formular und damit verbunden die vereinfachten Anforderungen gelten somit nur für LSIs. Wird ein LSI nun nach § 12 Abs. 3 SAG zur Erstellung des Sanierungsplans durch die BaFin aufgefordert, ist zu erwarten, dass in dieser Aufforderung direkt ein Verweis auf die Anwendung der vereinfachten Anforderungen nach §§ 10 MaSanV integriert ist. Gemäß BaFin heißt die Anwendung von vereinfachten Anforderungen, dass keine vollumfänglich, textbasierten Sanierungspläne einzureichen sind. Stattdessen kann das Excel-Formular verwendet werden. 5 Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass für die LSIs zwar Aufwände in Form der Befüllung des Excel-Formulars anfallen, jedoch anders als bei den potenziell systemgefährdenden Instituten und den HP-LSIs keine alleinstehenden Dokumente erstellt werden müssen. Zudem sollten mit einer qualitativ angemessenen Befüllung des Excel-Formulars auch zeitgleich die zukünftigen Anforderungen der Ma- SanV erfüllt sein. Dies lässt sich am Beispiel der sonst verpflichtenden Belastungsanalyse erkennen. Institute, die ihren Sanierungsplan nach vereinfachten Anforderungen erstellen dürfen, sind nach § 16 MaSanV von der Notwendigkeit einer Belastungsanalyse ausgenommen. Synonym dazu findet sich im dem veröffentlichen Excel-Formular auch kein Hinweis auf diese. Stattdessen wird die reine Wirkung der Handlungsoptionen dargestellt und auf eine Verprobung im Sinne der Belastungsanalyse verzichtet. Die Veröffentlichung des Excel-Formulars ist aus Sicht der LSIs sowie der nationalen Aufsichtsbehörden als sehr positiv zu bewerten. Der damit geschaffene Rahmen zu den Inhalten von Sanierungsplänen für LSIs sowie die damit verbundene Konkretisierung, für welche Institute die vereinfachten Anforderungen grundsätzlich Anwendung finden, schafft bei den betroffenen Instituten Planungssicherheit bezüglich der Inhalte und der damit verbundenen Aufwände. Die Aufsichtsbehörden hingegen erhalten dadurch für eine Vielzahl von Instituten einen strukturell identischen Sanierungsplan, wodurch auch hier die Aufwände bei der Analyse und Auswertung reduziert werden. Besonders zu begrüßen ist die Verbindung zu der MaSanV und die Konsistenz der Inhalte zueinander. Dadurch sollten speziell für die LSIs mögliche Interpretationsspielräume der Anforderungen aus der MaSanV reduziert sein. Das Excel-Formular scheint somit der letzte notwendige Baustein für die Erstellung von Sanierungsplänen nach vereinfachten Anforderungen zu sein. Somit bleibt nur noch abzuwarten, wann die MaSanV final veröffentlicht wird, damit das Gesamtpaket aus Excel-Formular und MaSanV vollumfänglich gültig ist. Autoren Dr. Andreas Igl ist Professor für Bankbetriebslehre und Bankenaufsicht an der Hochschule der Deutschen Bundesbank, Hachenburg. Sven Warnecke ist Experte für Gesamtbanksteuerung sowie aufsichtliche Sanierungs- und Abwicklungsplanung bei der Finbridge GmbH & Co KG. 1 Vgl. BaFin (2019a), Referentenentwurf der MaSanV, abrufbar auf der BaFin-Homepage. 2 Vgl. BaFin (2019b), LSI-Sanierungspläne, abrufbar auf der BaFin-Homepage. 3 Vgl. BaFin (2019a), abrufbar auf der BaFin-Homepage. 4 Vgl. BaFin (2019a), Vorbemerkung A. und B. des Referentenentwurfs der MaSanV. 5 Vgl. Beschreibung der BaFin zum MVP-Portal und Sanierungsplanung nach vereinfachten Anforderungen , abrufbar auf der BaFin-Homepage. 10 // 2019 47

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