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diebank 08 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

DIGITALISIERUNG

DIGITALISIERUNG errechtlich und regulatorisch geforderte Reportings könnten ebenso wie individuell vom Investor gewünschte Auswertungen jederzeit über eine Plattform abrufbar sein. Auch im Portfoliomanagement lässt sich die Blockchain einsetzen, um bestimmte Auswahlkriterien einfach und transparent darzustellen. Darüber hinaus könnte der Einsatz der Blockchain-Technologie Intermediäre für die Ausführung und Betätigung von Transaktionen weitgehend überflüssig machen. Damit trifft die Verbreitung der Blockchain alle Akteure im Investmentgeschäft: Neben Investoren und Asset-Managern werden sich insbesondere auch deren Dienstleister, die Asset-Servicing-Gesellschaften, auf tiefgreifende Veränderungen einstellen müssen. Gerade in Kreisen ambitionierter FinTechs ist bereits von „Non-Custodian-Lösungen“ die Rede – einer vollständig dezentralen Verwahrung der Vermögensgegenstände durch die Investoren selbst, die ganz ohne jede weitere Instanz auskommt. Auch wenn erste regulatorische Vorgaben zur Krypto-Verwahrung eine derartige Entwicklung nahelegen mögen – Anbieter brauchen seit Jahresbeginn eine BaFin-Lizenz – ist indessen nicht zu erwarten, dass Asset-Manager und Verwahrstellen sich als obsolet erweisen werden. Gemeinsam prägen sie als erfahrene und seriöse Intermediäre insbesondere im institutionellen Geschäft die Investmentkultur. Schließlich hat sich das Zusammenspiel von Investoren, Asset-Managern, Kapitalver- waltungsgesellschaften und Verwahrstellen vielfach bewährt und wurde nicht grundlos in den entsprechenden Regelwerken vor wenigen Jahren neuerlich präzisiert. Hier sticht insbesondere die Stärkung der Rolle der Verwahrstelle im Bereich Alternativer Investmentfonds durch das Kapitalanlagegesetzbuch hervor. Wegfall der Verwahrstelle nicht denkbar Die dort festgeschriebenen Kontrollpflichten machen auch eine neue Technologie nicht entbehrlich. Das gilt umso mehr, als dass sie sich noch in der Erprobungsphase befindet. Auch wenn die DLT grundsätzlich eine sichere Technologie darstellt, gibt es einige Risiken: Wenn die Vermögensanlagen ausschließlich in digitalen Schließfächern, sogenannten Wallets, hinterlegt sind, auf die allein der Investor mit seinem Passwort, dem Private Key, zugreifen kann, sind erhebliche Sicherheitsstandards einzuhalten. So weist die Beratungsgesellschaft KPMG in einem Report darauf hin, dass sich bereits in der Vergangenheit gezeigt habe, dass seit 2017 ein Krypto-Währungsvermögen von geschätzt 9,8 Mrd. US-$ von Hackern gestohlen wurde. Erhebliche Verluste sind zudem durch Verlust von privaten Keys entstanden, die allein Zugriff auf die jeweiligen Wallets ermöglichten. Das zeigt, dass IT-Sicherheitslücken, Missbrauch, Betrug und andere operationelle Faktoren technologieunabhängig stets latente Risiken darstellen, die es zu beherrschen gilt. 08 // 2020

DIGITALISIERUNG Gerade im institutionellen Bereich ist ein Wegfall der treuhänderischen Funktion der Verwahrstelle daher weder denkbar noch gewollt. Verwahrung, Unterverwahrung und Transaktionen von Vermögensgegenständen müssen unabhängig von ihrer Strukturierung im Sinne des Investorenschutzes weiterhin etablierten Marktteilnehmern mit hoher Expertise und erfolgreichem Track Record obliegen. Das vielfach über Jahrzehnte gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen den beteiligten Akteuren wird von institutionellen Investoren denn auch nicht infrage gestellt. Vielmehr verlangen sie zu Recht, dass Krypto-Assets auf dem ihnen von anderen Wertpapieren vertrauten und bewährten hohen Sicherheitsniveau verwahrt werden. Aber auch im Privatanleger-Segment wird das etablierte, als Investment-Dreieck bekannte Kontrollsystem weiter Zuspruch erfahren. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Blockchain-System einmal Schwächen offenbart. FAZIT Der Aufbau einer adäquaten Wallet- Administration unter Wahrung einer maximalen Segregation, professionelles Private-Key-Management unter höchsten Sicherheitsbedingungen mit einem komplexen Rollenkonzept (Cold Wallets) sowie die Abbildung hybrider Fondsprodukte, also aus klassischen und digitalen Assets, werden Krypto- FinTechs vor große Herausforderungen stellen. Denn es gibt bisher keine etablierten Prozesse. Klassische Verwahrstellen können diese Services jedoch leisten, wenn sie über die richtige Technologie verfügen. Zahlreiche Aufgaben für Verwahrstellen Genutzt wird die Blockchain in Zukunft ebenfalls von Asset-Servicing-Gesellschaften. Die DLT wird zwar grundsätzlich nicht ändern, was Verwahrstellen tun, aber wie sie es tun. Die Verwahrung von Krypto-Werten und die Integrierung von Blockchain-Technologien werden die Verwahrstellen mit Sicherheit zunehmend beschäftigen. Dabei gilt es, gemeinsam mit der Aufsicht und möglichen Partnern tragfähige Konzepte zu entwickeln, die der technologischen Entwicklung und dem Auftrag des Investorenschutzes gleichsam gerecht werden. Dabei ist die konkrete Ausgestaltung neuer operativer Prozesse sowohl vom jeweils aktuellen Stand der Technologie als auch von einer konsistenten Regulierung abhängig. Die ersten Regulierungsinitiativen in diesem Bereich sind sehr zu begrüßen, insbesondere mit Blick auf reine Krypto-Verwahrer. Eine Annäherung an bestehende Anforderungen und Leistungen von Verwahrstellen ist sicherlich der richtige Schritt, auch wenn hier eine überregionale Lösung (also auf Ebene der Europäischen Union) angestrebt werden sollte, um Wettbewerbsvorund -nachteile zu minimieren bzw. ein einheitliches Level Playing Field zu schaffen. Im Sinne des Anlegerschutzes ist diese Entwicklung in jedem Falle begrüßenswert. Autorin Anja Schlick ist Head of Relationship Management Financial Assets bei Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG. 08 // 2020 71

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