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diebank 08 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT 1 | Entwicklung

MARKT 1 | Entwicklung des durchschnittlichen Zinsatzes für Tagesgeld in Deutschland in den Jahren 1997 bis 2018 in Prozent 2,5 2,3 2,0 2,0 2,0 1,8 2,1 1,8 1,7 1,9 1,5 1,4 1,1 1,1 1,2 1,1 1,0 0,7 0,8 0,7 0,5 0,0 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 0,0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Quelle: Deutsche Bundesbank. kein Verwahrentgelt entrichtet werden muss, von Bank zu Bank. Die Stadt- und Kreissparkasse Moosburg, die das Entgelt für die Verwahrung von Guthaben in ihrem Preisaushang zu den Regelsätzen im standardisierten Privatkundengeschäft ausweist, gewährt Kunden beispielsweise einen Freibetrag von lediglich 25.000 €, andere Banken fordern Strafzinsen erst ab einer Einlagesumme von mehr als 1 Mio. €. Dazwischen ist alles möglich. Bei der Deutschen Bank etwa werden Entgelte für Gutabhaben erst bei Überschreiten der Einlagesumme von 100.000 € fällig, wobei diese Vorschrift nicht nur für Girokonten, sondern auch für Anlagekonten, Verrechnungskonten und Tagesgeldkonten gilt. Die Höhe der Strafzinsen, die Geldhäuser bei Überschreiten des festgelegten Freibetrags verlangen, variiert ebenfalls von Bank zu Bank. Am häufigsten fordern Banken und Sparkassen einen Negativzins in Höhe von 0,5 Prozent, also in Höhe des Einlagensatzes, den sie selbst bei der EZB für ihre Überschussliquidität zahlen müssen. ÿ 2 Während Einlagen auf Tagesgeldkonten mit Verwahrentgelten belegt werden, verfolgen die Geldhäuser bei herkömmlichen Girokonten oftmals eine andere Strategie: Kunden müssen für zusätzlichen Service höhere Gebühren zahlen. Das betrifft etwa die Kontoführung oder die Bargeldabhebung am Geldautomat. Die Gebühren für die Kontoführung sind bei nahezu allen Banken abhängig vom gewählten Kontomodell. Beispielsweise ist das db BestKonto bei der Deutschen Bank momentan noch für monatlich 11,90 € zu haben, ab dem 1. Oktober steigt die monatliche Grundgebühr auf 13,90 €. Beim db AktivKonto und beim Basiskonto verteuert sich die monatliche Grundgebühr von 5,90 € auf 6,90 €. Allerdings schließen die jeweiligen Kontomodelle auch unterschiedliche Leistungen ein. So ist beim db BestKonto der monatliche Grundpreis höher, dafür ist aber auch die Kreditkarte inklusive. Bei manchen Banken wiederum verringert sich die monatliche Kontoführungsgebühr, wenn jeden Monat ein bestimmter Geldbetrag auf dem Konto eingeht. Doch auch bei den Abhebegebühren schlagen einige Banken mittlerweile zu. Wer an institutsfremden Automaten Geld holt, musste schon immer tief in die Tasche greifen. Das Abheben von Geld an institutseigenen Geldautomaten war hingegen kostenlos. Nun hat jedoch die Volks- und Raiffeisenbank Passau tageszeit- abhängige Entgelte für das Abheben von Bargeld eingeführt. Laut dem Preisaushang werden dem Kunden außerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr) 35 Cent je Abhebung berechnet. Abzocke oder notwendige Reaktion? Wer sich streitet und sich nicht einigen kann, zieht meistens vor Gericht. Zur Frage der Zulässigkeit von Negativzinsen wurden daher auch bereits die Gerichte bemüht. Nach einem Urteil des Landgerichts Tübingen (Az. 4 O 187/17) gelten Negativzinsen auf Guthaben nicht für Bestandskunden, sondern nur für Neukunden. Möchte eine Bank von einem Bestandskunden einen negativen Zins erheben, so muss sie dies mit ihm individuell vereinbaren. Ein nachträglicher Preisaushang reicht dafür nicht aus. Das erstinstanzliche Urteil dürfte richtungsweisend für die Bankenbranche sein. Dennoch laufen Verbraucherschützer auch gegen dieses Urteil Sturm. Sie sind der Meinung, dass Negativzinsen für Einlagen auf Girokonten grundsätzlich unzulässig sind, da neben dem Verwahrentgeld häufig eine Kontoführungsgebühr anfällt, sodass Kunden doppelt zur Kasse gebeten werden. 50 08 // 2020

MARKT Auf der anderen Seite sind Girokonten erst mit der Ausbreitung des Internets zum kostenlosen Standard geworden. Da ging es den Banken und Sparkassen aber auch noch gut. Seit der Finanzmarktkrise hat sich die Lage für die Bankenlandschaft jedoch deutlich verschärft, und auch die Corona-Pandemie soll an den hiesigen Geldhäusern nicht spurlos vorübergehen. Experten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) warnen bereits davor, dass sich die Corona-Krise in einer neuen Bankenkrise manifestieren wird, in der Kreditausfälle und Gewinneinbrüche an der Tagesordnung sind. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollen besonders gefährdet sein. Die Gratiskultur hinterfragen Vor diesem Hintergrund sollte es also durchaus legitim sein, die Gepflogenheiten der Gratiskultur zunehmend infrage zu stellen. In Bezug auf das Girokonto wird dies besonders deutlich. Nur wenige Bankkunden machen sich nämlich darüber Gedanken, dass auch ein Girokonto bei den Geldhäusern hohe Kosten verursacht. Dies gilt insbesondere für Banken, die noch einen persönlichen Service in den Filialen anbieten. 08 // 2020 51

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