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diebank 08 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MANAGEMENT als

MANAGEMENT als erleichtert wird. Dies wird gerade in der aktuellen Coronavirus-Krise allen Beteiligten schmerzlich bewusst. Und auch die EU-Kommission scheint dies zu realisieren. Am 10. Juni legte ein von ihr einberufenes „High Level Forum on the Capital Markets Union“ seinen finalen Report vor, in dem vor dem Hintergrund der Covid- 19-Krise weitreichende Vorschläge unterbreitet werden, wie man bislang Versäumtes nachholen kann. Wie schon bei der Auflegung des Projekts Kapitalmarktunion 2016 steht dabei wiederum die Entwicklung eines funktionierenden Verbriefungsmarkts im Zentrum der Empfehlungen, um nunmehr endlich den Risikotransfer aus den Banken in den Kapitalmarkt in Gang zu bringen. Damit dies geschieht, werden von den Experten des High Level Forums (HLF) folgende entscheidende Änderungen der etablierten Regulierung empfohlen: 1. Ein klares Regelwerk und eine einheitliche Umsetzung des SRT (Signifikanter Risikotransfer) unterstützt die Kapitalsteuerung von Banken gerade in Zeiten der Rezession. 2. Die Rekalibrierung der Kapitalanforderungen und Reduzierung der Untergrenze (Floor) für Senior-Tranchen gemäß CRR als konsequente Reaktion auf die äußerst geringen Ausfallraten europäischer Verbriefungen ist von hoher Bedeutung. 3. Eine entsprechende Rekalibrierung der Kapitalvorschriften für Versicherungen nach Solvency II im Sinne der Gleichbehandlung von Bank- und Versicherungsinvestoren ist wichtig. 4. Die Reduktion der Finanzierungskosten für SMEs durch die Schaffung eines European Single Access Point (ESAP) sollte baldmöglichst angepackt werden. Hier geht es um die Schaffung einer zentralen europäische Zugangsstelle für Unternehmensdaten. 5. Die Gleichstellung von True Sale und synthetischen Verbriefungen und die Einführung reduzierter Kapitalgewichte für STS hilft, den europäischen Bankensektor zu stärken und den Risikotransfer aus den Banken heraus voranzubringen. 6. Ein „Upgrading“ von Senior-STS- und Nicht-STS-Positionen in der Liquidity Coverage Ratio (LCR) als HQLA verbessert deren Liquidität. Dies wäre ein weiter Beitrag Richtung Level Playing Field mit anderen Assetklassen. 7. Eine Differenzierung der Offenlegungs- Anforderungen für öffentliche und private Verbriefungen in der EU-Verbriefungsverordnung würde helfen, um gerade die Finanzierung von SMEs über private Verbriefungstransaktionen und ABCP Programme zu stärken. Jede dieser Empfehlungen wird in dem Report von konkreten Vorschlägen für eine mögliche gesetzliche Umsetzung begleitet. Zwei Schwerpunktthemen hat die EU- Kommission dabei in ihren Gesetzesvorschlag übernommen. Erstens vernachlässigt das STS-Regelwerk bislang synthetische Verbriefungen von Krediten auf Bankbilanzen weitestgehend. Die Bedeutung der synthetischen Verbriefung für die effiziente Eigenkapitalsteuerung von Banken wird nunmehr gesehen und anerkannt, einen wesentlichen Beitrag hierfür hat die von der europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und dem Verband IACPM veröffentlichte Studie zur stabilen Entwicklung dieses Instruments seit 2008 geliefert. Entsprechend soll das STS-Regelwerk baldmöglichst dahingehend erweitert werden, dass auch synthetische Verbriefungen im STS-Rahmen möglich sind. Zweitens ist im Zuge des weiteren Krisenverlaufs mit einer Vielzahl von Kreditausfällen zu rechnen. Erst Mitte Juli veröffentlichte das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle eine Studie, wonach zwischen 6 und 28 Prozent der deutschen Banken durch leistungsgestörte Kredite gefährdet sein könnten (IWH Online 4/2020). Ähnliche, ja schlimmere Zahlen können für andere europäische Länder erwartet werden. Damit rückt die Handhabung der sogenannten Non Performing Loans (NPLs) in den Fokus der Krisenbewältigung und damit auch der Politik. In der Vergangenheit hat sich die Bündelung leistungsgestörter Kredite und deren anschließende Verbriefung als hilfreiches Instrument erwiesen, um Kreditkrisen zu managen. Oft waren dabei auch Staatsgarantien involviert. Jedoch bedarf es auch im Hinblick auf die Verbriefung von NPLs einiger Ergänzungen im Verbriefungsregelwerk, wie z. B. bei den Eigenkapitalanforderungen oder bezüglich der Anerkennung involvierter Staatsgarantien. Bedeutung synthetischer Verbriefungen für die Kapitalmarktunion Worin liegt die Bedeutung der synthetischen Verbriefung für die EU-Kapitalmarktunion in der Covid-19-Krise? True-Sale-Transaktionen sind in der Regel deutlich aufwendiger als synthetische Verbriefungen, denn der einredefreie und insolvenzfeste Verkauf von Forderungen und die Übertragung von Sicherheiten muss dabei sichergestellt werden unter Berücksichtigung diverser nationaler Rechtsvorschriften u. a. aus dem Zivilrecht, Insolvenzrecht und 42 08 // 2020

MANAGEMENT Steuerrecht. Länderübergreifende True-Sale- Transaktionen verbieten sich vor diesem Hintergrund fast von alleine. Im Gegensatz dazu basieren synthetische Transaktionen auf einer Verlustgarantie einer dritten Partei, dies sind meistens Kapitalmarktinvestoren, die in Abhängigkeit der eigenen Kreditwürdigkeit eine Sicherheit zur Absicherung ihrer Verpflichtung stellen. Synthetische Verbriefungen von Krediten, die auf der Bankbilanz gehalten werden, sind daher weniger komplex und kosteneffizienter durchzuführen. Sie können auch ohne größere Schwierigkeiten für Portfolien angewandt werden, deren Underlying aus verschiedenen europäischen Jurisdiktionen kommen, was hervorragend zum Gedanken einer europäischen Kapitalmarktunion passt. Zudem bestehen auch gute historische Erfahrungen mit synthetischen Verbriefungen, vor allem mit der synthetischen Verbriefung von gewerblichen Finanzierungen. So ist die Förderung der synthetischen Verbriefung von Unternehmens- und Leasingfinanzierungen ein seit 1997 angewandtes Instrument der öffentlichen Europäischen Investitionsbankgruppe (EIB/EIF) und wurde auch von 2000 bis 2007 von der KfW Bankengruppe in Deutschland im Rahmen ihrer Promise- und Provide-Programme mit gutem Erfolg genutzt. Die KfW legte diese Programme in der Krise 2000 auf, um die Banken zu entlasten. Dabei wurde das Risiko zunächst auf die KfW übertragen, um bei den verbriefenden Banken eine Nullgewichtung in der Eigenkapitalanrechnung zu erreichen; die KfW reichte die Risiken anschließend anhand synthetischer Verbriefungen an den Kapitalmarkt weiter. Insgesamt waren die KfW-Programme sehr erfolgreich und wurden für Kreditportfolien von über 100 Mrd. € genutzt. Und die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB/EIF) ihrerseits stellte seit 1997 partielle Absicherungen für über 140 synthetische Verbriefungen bereit. Diese Erfahrungen geben in der aktuellen Krise die Richtung vor. Insbesondere für Unternehmenskredite und Leasingforderungen lässt sich über die synthetische Verbriefung schnell und wirksam eine Eigenkapitalentlastung und ein Risikotransfer in die Kapitalmärkte bewerkstelligen. Sie ist zudem, wie die beiden Beispiele zeigen, unter Involvierung öffentlicher Förderbanken auch ein breit und schnell umsetzbares politisches Instrument. Wo stehen wir im aktuellen Gesetzgebungsverfahren? Am 24. Juli hat die EU- Kommission im Rahmen ihrer Covid-19-Aktivitäten ein „Markets Recovery Package“ verabschiedet mit den zwei erwarteten Schwerpunkten im Bereich Verbriefungen. Erstens werden für synthetische STS-Verbriefungen die Kapitalgewichtungen denen von True-Sale-Verbriefungen angepasst, sodass sich die Möglichkeit ergibt, die Kapitalsteuerung von Banken zu verbessern. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob und in welchem Rahmen diese Maßnahme den gewünschten Erfolg bringen, denn es fehlt dabei der erste Punkt der HLF-Vorschläge zur klaren Regelung des signifikanten Risikotransfers, er wurde von der EU-Kommission nicht berücksichtigt. Zweitens möchte die EU-Kommission die Hindernisse ausräumen, die es zurzeit in Europa schwer machen, leistungsgestörte Kredite zu verbriefen. Dabei geht es einerseits um die Anforderungen, die NPLs aufgrund ihrer Charakteristika kaum erfüllen können, wie z. B. die Anforderungen an die Kreditvergabestandards und den Selbstbehalt, andererseits sind die Kapitalanforderungen für Senior-NPL-Tranchen, die oft von einer Bank finanziert werden, prohibitiv hoch. Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission steht dabei in einem Spannungsfeld. Einerseits folgt man den Vorschlägen der EBA zu NPL-Verbriefungen vom Oktober 2019 weitestgehend, andererseits jedoch sind Abweichungen zu den sich in Konsultation befindlichen Vorschlägen des Baseler Ausschusses bereits abzusehen. Die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten liegen auf der Hand. FAZIT UND AUSBLICK Als Zwischenfazit für die Entwicklung der Verbriefungsregulierung lässt sich festhalten: Beide Gesetzesvorschläge der EU-Kommission haben eine hohe Dringlichkeit, was auch in der aktuellen Diskussion immer wieder hervorgehoben wird. Die EU muss vor dem Hintergrund der Pandemie Handlungsfähigkeit zeigen. Der Bericht des HLF hält eine Zeitspanne von zwölf bis 18 Monaten für realistisch, allerdings für ein deutlich breiteres Maßnahmenpaket, denn auch nach Umsetzung der neuen Regeln bleiben viele Punkte aus dem HLF- Papier noch offen. Ein Level Playing Field zu anderen Kapitalmarktprodukten fehlt damit weiterhin. Auch sind wir noch weit von risikoadäquaten Rekalibrierung der Eigenkapitalanforderungen entfernt. Doch wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zweifellos ein weiterer Schritt getan, um den regulatorischen Rahmen für synthetische Verbriefungen sowie die Verbriefung von NPLs deutlich zu verbessern. Und einen langen Atem hat jeder, der in den letzten zehn Jahren die regulatorische Diskussion um die Verbriefungsregulierung begleitete. Autor Jan-Peter Hülbert, Geschäftsführer der True Sale International GmbH, Frankfurt am Main. 08 // 2020 43

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