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diebank 08 // 2020

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die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MANAGEMENT puffers (CCB)

MANAGEMENT puffers (CCB) und der Liquiditätsdeckungsquote (LCR). Zusätzlich wurde eine Regelung aus der CRD V-Überarbeitung um ein Jahr vorgezogen: Banken dürfen danach die Säule- 2-Anforderungen (P2R) auch mit Kapitalinstrumenten erfüllen, die nicht zum harten Kernkapital zählen, nämlich Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals oder des Ergänzungskapitals. Zudem wurden die Anstiege von Kapitalanforderungen für Marktpreisrisiken durch die Corona-bedingt höhere Zahl von Value-at-Risk (VaR)-Ausreißern beim Einsatz von Marktrisikomodellen abgemildert. Im Zusammenhang mit Kreditrisiken muss ein Schuldner nicht zwingend als ausgefallen eingestuft werden, wenn bei einem Kredit Kapitaldienst und Zinsen in Folge der Covid-19-Pandemie gestundet werden. Zudem hat der einheitliche europäische Aufsichtsmechanismus (SSM) den Instituten empfohlen, die Übergangsregeln des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 anzuwenden. Für die Schätzung erwarteter Kreditverluste sollen Banken innerhalb des Rahmens, den die IFRS bieten, ein größeres Gewicht auf langfristig stabile und auf Erfahrungen der Vergangenheit basierende Einschätzungen legen, die auch die staatlichen Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen. Flankiert wurden diese Erleichterungen durch die aufsichtliche Empfehlung an die Institute, auf die Zahlung von Dividenden zu verzichten. Damit soll angesichts der ökonomischen Unsicherheit verhindert werden, dass die Kapitalsubstanz durch Ausschüttungen geschwächt wird und womöglich später dringend benötigtes Kapital aus dem Bankensystem abfließt. Diese Empfehlung wird im Dezember 2020 überprüft. Regulatorische Erleichterungen Im regulatorischen Bereich wurden auf EU- Ebene zudem einige Sofort-Änderungen der Bankenregulierung (Quick Fix) beschlossen, um die Kreditvergabe von Banken an Unternehmen und private Haushalte zu erleichtern. Damit wurden insbesondere Regelungen der CRR II geändert. Zudem hat die EU- Kommission eine Mitteilung zur Auslegung der Bilanzierungs- und Aufsichtsvorschriften veröffentlicht. Damit soll unter anderem die bereits bestehende Übergangsregelung zur Abmilderung der IFRS-9-Effekte auf das Eigenkapital angepasst werden. Der NPL-Backstop soll temporär zur Berücksichtigung der staatlichen Garantieprogramme angepasst werden. Bei der Leverage Ratio wird die Einführung des Puffers für global systemrelevante Banken (G-SIBs) analog zum Baseler Rahmenwerk verschoben, und Zentralbankguthaben müssen bei der Berechnung der Leverage Ratio nicht mehr berücksichtigt werden. Auch auf internationaler Ebene wurden Erleichterungen vereinbart: Der Baseler Ausschuss hat beschlossen, die Implementierungsfrist für das Basel III-Reformpaket um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 zu verschieben. Entsprechend endet das Phase-In des Output-Floors erst zum 1. Januar 2028. Auch die umfassende Überarbeitung der Handelsbuchvorschriften (FRTB) und die geänderten Säule 3-Anforderungen müssen erst ein Jahr später (zum 1. Januar 2023) umgesetzt sein. Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben – Erleichterungen nur temporär Die zeitlichen Verschiebungen der Basel III- Implementierung sind angemessen und helfen kurzfristig. Das bedeutet aber nicht, dass das Reformpaket inhaltlich aufgeschnürt wird. Die Arbeiten zur vollständigen Umsetzung gemäß der internationalen Vereinbarung werden fortgeführt und sind ein wichtiger Beitrag für ein auch künftig stabiles Banken- und Finanzsystem. Damit wird auch der temporäre Charakter der oben genannten Erleichterungen unterstrichen. Dies gilt umso mehr angesichts der Erfahrung, dass die aufsichtlichen Lehren aus der letzten Krise, besonders die Stärkung der Liquidität und der Kapitalbasis, nun positive Wirkung zeigen. Gute Regulierung trägt wesentlich zur Stabilität des Bankensektors bei – davon profitieren Banken und Unternehmen zurzeit, und das soll auch in Zukunft so bleiben. 10 08 // 2020

MANAGEMENT Stabilität ist dabei jedoch immer im Kontext der jeweiligen Situation zu beurteilen: Es war richtig, in guten Zeiten Kapital- und Liquiditätspuffer aufzubauen. Dadurch steht den Banken ein Polster zur Verfügung, das sie nun in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nutzen können. Genau deshalb ist es aber auch erforderlich, die Puffer nach der Krise wieder aufzubauen und so ein Polster für künftige Krisen zu schaffen. Der Aufsicht ging und geht es um ein stabiles Bankensystem – vor, während und nach der Krise. In Regulierung und Aufsicht wird es daher nach dem Corona-Regime eher ein back to normal als ein new normal geben. Darauf sollten die Banken vorbereitet sein. Die EZB hat für die signifikanten Institute Ende Juli dahingehend Klarheit geschaffen, dass die diversen Erleichterungen zu einem guten Teil zunächst fortgelten. Um eine etwaige Unterschreitung der P2G wiederaufzufüllen, sollen die Banken beispielsweise bis mindestens Ende 2022 Zeit bekommen. Gleichzeitig hat die EZB aber auch betont, dass es eine Rückkehr zum Status vor Corona geben wird. Dies gilt sowohl für den schrittweisen Ausstieg aus den außerordentlichen Kapitalund Liquiditätsentlastungsmaßnahmen als auch für die zu Beginn der Krise ergriffenen operationellen Entlastungsmaßnahmen. Erste Schritte wie die allmähliche Wiederaufnahme bankgeschäftlicher Prüfungen und die Nachverfolgung von Mängeln aus der TRIM (Targeted Review of Internal Models)- Prüfungskampagne sind bereits angekündigt. Wie schnell die Rückkehr zur Normalität abläuft, hängt dabei maßgeblich von der allgemeinen Entwicklung ab. 3. Nach der Krise: Mittel- und langfristige Herausforderungen In Kreditwirtschaft und Aufsicht wird es nach der Corona-Krise darum gehen, Lehren zu ziehen. Dabei dürfte unter anderem erneut die Frage der Prozyklizität von Bankenregulierung diskutiert werden – wie bereits nach der letzten Krise. Auch sollte analysiert werden, ob es insgesamt neuer Instrumente bedarf oder ob bestehende Instrumente besser genutzt werden können, zum Beispiel Through-the- Cycle-Perspektiven als Alternative zu Point-in Time-Ansätzen. Angesichts der noch andauernden Krise bleibt aktuell aber zunächst abzuwarten, ob und in welchem Umfang Regulierungsreformen erforderlich sind. Daneben bleiben für die Institute all jene Herausforderungen relevant, die auch vor der Corona-Krise schon auf der Tagesordnung standen – teilweise jedoch in akzentuierter Form. Die Geschäftsmodelle der Kreditinstitute werden sich voraussichtlich noch auf längere Sicht der Herausforderung niedriger Zinsen stellen müssen – und müssen unter Umständen daran angepasst werden. Gleichzeitig dürften einige Bankkunden ökonomisch unter Druck geraten, gerade wenn die Konjunktur in Europa sowie auf wichtigen globalen Absatzmärkten nachhaltig getrübt bleibt. Institutsvorstände sollten sich nicht davor verschließen, auch Kernbestandteile des derzeitigen Geschäftsmodells auf den Prüfstand zu stellen. Konsolidierung kann dabei ein unterstützendes Element sein. Der Begriff Konsolidierung ist hier jedoch weiter zu interpretieren: Es dürfte für viele Institute nicht nur darum gehen, Filialen zu schließen oder zu fusionieren. Auch einzelne Elemente der Wertschöpfungskette können zentralisiert und so effizienter gestaltet werden. Die aktuelle Krise zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, nicht zu lange zu zögern, sondern Zeiten guter makroökonomischer Umstände zu nutzen. Auch wenn seit einigen Monaten das Thema Nachhaltigkeit etwas in den Hintergrund gerückt scheint, bleibt es aktuell – mit Chancen für die Banken bei der Finanzierung von Innovationen, aber auch mit Risiken in den Bankbilanzen durch Kredite, die von Klimarisiken betroffen sind. Teilweise könnten sich hier durch Corona bestimmte Trends sogar noch beschleunigen. Die Krise hat auch bei digitalen Lösungen deutlich aufgezeigt, was heute bereits möglich ist, jedoch ebenso, wo das eigene Institut gegebenenfalls noch Aufholbedarf hat. Dies gilt beispielsweise für die Fähigkeit zur schnellen und qualitativ hochwertigen Datenaggregation, insbesondere für Zwecke der Geschäftsund Szenarioplanung. FAZIT Um zukunftsfähig zu sein, muss eine Bank heute noch mehr als zu Beginn des Jahres an vielen Fronten gleichzeitig kämpfen. Es reicht nicht, nur die aktuellen Corona- Risiken im Blick zu haben. Alte Herausforderungen rund um Profitabilität und Konsolidierung bleiben aktuell, und Digitalisierung und Nachhaltigkeit könnten noch schneller Fahrt aufnehmen als bisher. Gleichzeitig hat die Corona-Krise gezeigt, dass strenge und ehrgeizige Regulierung als Folge der Finanzkrise von 2008 mit dazu beiträgt, dass Banken stabiler auf krisenhafte Entwicklungen vorbereitet sind. Und die Aufsicht hat gezeigt, dass sie kurzfristig flexibel und mit Augenmaß reagieren kann, um die längerfristige Stabilität der Banken und damit der Wirtschaft sicherzustellen – ein Ziel, das Aufsicht und Banken vereint. Autoren Reinhold Vollbracht ist Bundesbankdirektor in der Zentrale der Deutschen Bundesbank. Er leitet seit 2015 die Stabsstelle SSM-Bankenaufsicht. Dr. Annika Sattler ist Bundesbankdirektorin in der Zentrale der Deutschen Bundesbank. Sie leitet die Hauptgruppe „Grundsatzfragen der Bankenregulierung und der aufsichtlichen Strategie“. Die Autoren danken Antonia Fleischmann und Sonja Silverman für ihre Mithilfe bei der Erstellung dieses Beitrags. 08 // 2020 11

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