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diebank 08 // 2019

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 1 |

REGULIERUNG 1 | Überblick zusätzlicher aufsichtlicher Richtlinien und Interpretationshilfen (IRB Repair oder IRB 2.0) Detailierte Guidelines für ... Schätzung der PD und LGD Weitere Spezifikationen zu den Definitionen und Modellierungstechniken für die Schätzung von PD, LGD und die Behandlung von ausgefallenen Positionen. Downturn-LGD Detailierte Beschreibung der Einbeziehung der Komponente des wirtschaftlichen Abschwungs in die Modellschätzung und der Art der zu verwendenden Ansätze. Umsetzung von IFRS 9 PD und LGD werden bereits nach IFRS 9 berechnet, was eine einfachere Beurteilung der Umsetzung des IRB-Ansatzes ermöglicht. Zulassungsprüfung Endgültige Leitlinien, denen die zuständigen Behörden folgen sollten, wenn sie die Einhaltung der Anforderungen an die Anwendung des IRB-Ansatzes bewerten. Sicherheitsspanne (MoC) Beschreibung des Mindestniveaus des Konservatismus zur Behebung der Schwachstellen bei Daten, Modellentwicklung, Kalibrierung und Modellimplementierung. Kreditrisikominderung Die Zulassungsanforderungen für den IRB-Ansatz sind weniger streng als im KSA. Teilweise Anrechnung bei Nichteinhaltung möglich. mit dieser Ausgangslage können die sehr hohen Anforderungen an den SolvV-Abdeckungsgrad nicht erfüllen. Der Wille der Institute zum Wechsel auf den IRBA war und ist durchaus vorhanden; ein Wechsel ist aber aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich. Andere EU-Staaten haben auch strenge, jedoch bei weitem nicht so strenge Anforderungen an den PU wie Deutschland, mit den gleichen Auswirkungen auf die KSA-IRBA-Wechselbereitschaft der Institute. Aus Sicht der Institute ist eine strenge Auslegung der PU-Anforderungen nachteilig, da sie nicht von den potenziell niedrigeren RWA im IRBA profitieren können. Auch aus Sicht der Bankenaufsicht wäre die stärkere Nutzung des IRBAs vorteilhaft. So führt die Nutzung des IRBAs ceteris paribus zu besseren Kreditvergabestandards, einem besseren Pricing der Kreditrisiken, einer angemesseneren Risikovorsorge und einem besseren Kreditrisikomanagement. Eine strenge Auslegung der PU-Regelungen kann somit die Weiterentwicklung des Kreditrisikomanagements einiger Institute behindern. Neue PU-Philosophie des Baseler Ausschusses In den grundlegend überarbeiteten PU-Regelungen des BCBS-424-Standards ist eine neue Aufsichtsphilosophie erkennbar. Institute dürfen zukünftig im Kreditrisikobereich je Forderungsklasse wählen, ob sie den IRBA oder KSA anwenden. Die Assetklassen sind Banken, Unternehmen (außer Spezialfinanzierungen), Spezialfinanzierungen, angekaufte Forderungen, qualifizierte revolvierende Forderungen des Mengengeschäftes, Wohnimmobilien sowie andere Forderungen des Mengengeschäftes. Anforderungen an einen Gesamtabdeckungsgrad auf Gesamtinstitutsebene gibt es nicht mehr. Die neue PU-Philosophie findet auch Anwendung, wenn ein Institut vom Basis-IRBA auf den fortgeschrittenen IRBA wechseln möchte. Die Institute schätzen im Basis-IRBA als Parameter nur die Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) und verwenden aufsichtlich vorgegebene Werte für die Verlustquote bei Ausfall (LGD) und den Kreditumrechnungsfaktor (CCF). Im fortgeschrittenen IRBA können PD, LGD und CCF vom Institut selbst geschätzt werden. Institute können künftig auf der Grundlage der neuen PU-Regelung deutlich einfacher vom KSA in den IRBA wechseln, was eine bedeutende Änderung darstellt. So fällt für die genannten Institute der wesentliche Hinderungsgrund für einen KSA-IRBA-Wechsel weg. Portfolien mit internen Ratingverfahren, die bereits einen Großteil der IRBA-Anforderungen erfüllen, können mit relativ geringem Aufwand in den IRBA überführt werden. Die Restportfolien verbleiben im KSA. Der Baseler Ausschuss verlangt von den nationalen Aufsehern eine sehr intensive IRBA-Zulassungsprüfung. In deren Rahmen wird regelmäßig überprüft, ob alle Anforderungen an den IRBA für die entsprechenden Portfolien erfüllt werden. Künftig sollen die Aufseher auch intensiv analysieren, ob für die im KSA verbleibenden Portfolien nicht doch ein IRB-Ansatz mit vertretbarem Aufwand für das Institut angewendet werden kann. Mit der Neugestaltung der PU-Regelung kommt der Baseler Ausschuss seinem Ziel, der Stärkung des Vertrauens in die Verwendung interner Modelle für Zwecke der RWA-Berechnung, ein weiteres Stück näher. Je weniger institutseigene Ausfalldaten bei der Modellierung des Bonitätsrisikos verwendet werden können, desto komplexer, weniger repräsentativ und somit ungenauer ist das interne Ratingmodell eines Instituts. Die Institute besitzen in der Regel ausreichend Ausfalldaten für ihre Kernportfolien, um darauf aufbauend gute Ratingverfahren zu entwickeln. Auf der Grundlage der neuen PU-Regelungen werden vor allem diese Portfolien in den IRBA überführt werden. 52 08 // 2019

REGULIERUNG 2 | Veränderungen IRBA-Umsetzungskosten im Vergleich 2008 bis 2019 100 40 10 10 15 25 44 10 10 10 6 8 IRB 1.0 (2008) IRB 2.0 (2018) Modelling and Validation Model Governance Internal Processes Data Quality Framework IT-Architecture Kleinere, strategisch weniger bedeutende Portfolien mit tendenziell weniger Ausfalldaten werden im KSA verbleiben. Der Baseler Ausschuss wird durch seine geänderte PU-Philosophie erreichen, dass nur noch die Positionen im IRBA behandelt werden, für die qualitativ hochwertige Rating- und Scoringverfahren entwickelt werden können. Die neuen Rahmenbedingungen werden Institute dazu motivieren, häufiger als in der Vergangenheit in den IRBA zu wechseln. Seit dessen Einführung haben sich die Modellierungstechniken und -prozesse stetig verbessert. Die Entwicklung aufsichtlichkonformer Rating- und Scoringverfahren ist bei weitem nicht mehr so aufwendig wie vor 15 Jahren. Es gibt auch deutlich mehr Interpretationshilfen seitens der Aufsichtsbehörden. Eine derartige Hilfe stellt beispielsweise die „IRB-Repair-Initiative“ der EBA dar 2 – häufig als IRB 2.0 bezeichnet –, die Richtlinien zur Schätzung der Risikoparameter und zur Sicherheitsspanne sowie eine neue Ausfalldefinition vorsieht. ÿ 1 In den letzten Jahren haben alle Seiten viel zum Thema „Rating- und Parametermodellierung“ dazugelernt. Institute haben zudem Erfahrungen mit der Modellierung von Kreditrisiken durch die IFRS-9-Einführung gesammelt, obwohl sich die Risikoparameter nach CRR und IFRS 9 deutlich voneinander unterscheiden. Jüngst zurückliegende Projekte zur IRBA-Umsetzung haben gezeigt, dass durch die zusätzlichen Interpretationshilfen, verbesserten Systeme und Erfahrungen nicht nur die Komplexität beherrschbarer ist als in den Jahren 2005 bis 2008, sondern dass auch die Kosten auf einem deutlich niedrigeren Niveau liegen als in der Vergangenheit. Auch der Trend zur immer stärkeren Automatisierung von Prozessen in den Kreditabteilungen und dem Risikomanagement sowie der Einsatz von Machine Learning im Rahmen der Modellierung und Validierung von Ratingverfahren führen zu niedrigeren laufenden Kosten bei der Anwendung des IRBA. ÿ 2 veranschaulicht die Kostenentwicklung von IR- BA-Umsetzungsprojekten. Die Gesamtkosten liegen im Jahr 2018 im Vergleich zu 2008 bei nur noch 44 Prozent. Die größten Kostenreduktionen finden sich bei der IT-Implementierung (-32 Prozent) sowie den Modellierungs- und Validierungsaufwendungen (-75 Prozent). Partial Use als wichtige Handlungsalternative Für KSA-Institute wird die neue PU-Philosophie zu einer wichtigen Handlungsalternative, da die europäische Umsetzung des überarbeiteten Kreditrisiko-Standardansatzes aus dem Basel-IV-Rahmenwerk mit signifikanten RWA-Änderungen einhergeht. Einzelne Auswirkungsanalysen bei Instituten haben bereits gezeigt, dass der individuelle RWA-Anstieg für KSA-Institute durch einen Wechsel einzelner Forderungsklassen in den IRBA (über-)kompensiert werden kann. ÿ 3 zeigt das Beispiel einer Regionalbank, die aufgrund ihrer individuellen Geschäftsstrategie einen hohen RWA-Anstieg aus der Umsetzung von Basel IV erwartet (+28 Prozent). Dieses Institut verfügt über viele Jahre Erfahrung in der Anwendung von Ratingverfahren in seinem Kerngeschäft (rund 54 Prozent des gesamten Geschäftsvolumens). Ein Wechsel in den IRBA ist unter den derzeitigen Partial-Use-Regeln nicht möglich, da für die Nicht-Kerngeschäfte nur Expertenratings oder Vendorlösungen vorliegen. Durch einen Wechsel in den IRBA unter dem neuen PU-Regime kann das Institut für das Kerngeschäft den ursprünglich sehr hohen RWA-Anstieg deutlich reduzieren und sogar leicht überkompensieren. Ob für ein Institut der Wechsel vom KSA in den IRBA für ausgewählte Forderungsklassen letztlich wirtschaftlich sinnvoll ist, muss individuell geprüft werden. Das Ergebnis der Analyse hängt von vielen Parametern ab, auf die wir an dieser Stelle nicht umfassend eingehen können. 08 // 2019 53

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