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diebank 08 // 2019

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT STS-VERBRIEFUNGEN

MARKT STS-VERBRIEFUNGEN UND DRITTPARTEI-VERIFIZIERUNG High Quality als Programm Verbriefung ist für Europas Wirtschaft und Finanzsystem wichtig und hilfreich. Das Produkt ist allerdings komplex und bedarf eines entsprechenden Regulierungsrahmens. So etwa könnte man die lange Diskussion zusammenfassen, die der neuen Verbriefungsverordnung, wie sie Ende Dezember 2017 vorgestellt und seit dem 1. Januar 2019 umfassend anzuwenden ist, vorausging. 34 08 // 2019

MARKT Mit der neuen Verbriefungsverordnung werden die allgemeinen verbriefungsrelevanten Begriffe und Anforderungen europaweit einheitlich definiert. Zudem wird ein Qualitätssegment für sogenannte einfache, transparente und standardisierte (Simple, Transparent, Standardised, STS) Verbriefungen geschaffen, für das besondere Anforderungen an Kreditvergabe, Transaktionsstruktur und Transparenz gelten. Verbriefungen, die sie erfüllen, erhalten Begünstigungen in der Eigenkapitalunterlegung beim Investor. Die neue Regulierung ist ausdifferenziert, sehr umfangreich und will verstanden sein, bevor sie angewandt und umgesetzt werden kann. Dem jeweiligen Originator kommt dabei die Hauptverantwortung dafür zu, dass STS-Verbriefungen als solche gegenüber der ESMA und dem Markt richtig deklariert werden. Er muss in seiner Erklärung detailliert erläutern, wie jedes Kriterium erfüllt wird. Vorsätzlich oder fahrlässig gemachte falsche Angaben können dabei weitreichende Sanktionen nach sich ziehen. Es geht folglich um keine Trivialität, zumal der verantwortliche Originator auf eine hochfragmentierte europäische Aufsichtslandschaft trifft. Da seine Investorenschaft über ganz Europa verteilt ist, ist er auch den kritischen Blicken aller nationalen Aufsichtsbehörden ausgesetzt. Der europäische Regulator war sich der daraus entstehenden Problematik durchaus bewusst und hat sie mit der Schaffung einer Institution adressiert, die zumindest in der Finanzmarktregulierung neu ist. Gemeint ist der in Artikel 28 der Verbriefungsverordnung vorgesehene „Third Party Verification Agent“, im Deutschen auch als „Drittparteiverifizierer“ bezeichnet. Diese Bestimmung ermöglicht es einem Originator, eine private, aber aufsichtsrechtlich zugelassene und überwachte Institution mit der Verifizierung der Erfüllung der STS-Kriterien für seine Verbriefungstransaktion zu beauftragen. Die Vorteile dieser Regelung für Originator, Investor aber auch für Aufsicht und Marktentwicklung liegen auf der Hand. Für den Originator wird die Gefahr erheblich gemindert, bei seiner STS-Erklärung durch Fehlinterpretation komplexer Regulierungen in die Fahrlässigkeit zu rutschen. Der Investor ist rechtlich in der Verpflichtung, sich ein eigenes Bild vom STS-Status einer Transaktion zu verschaffen. Er darf dabei nicht einfach die STS-Erklärung des Originators als gegeben hinnehmen, sondern muss sich weitergehend vergewissern, ob die STS-Kriterien bei der vorliegenden Transaktion erfüllt sind. Die Verifizierung der Einhaltung der STS-Kriterien für die vorliegende Verbriefungstransaktion durch einen bewährten, anerkannten Dritt- 08 // 2019 35

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