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diebank 07 // 2020

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

REGULIERUNG 2 | Beispiel

REGULIERUNG 2 | Beispiel für Berechnungsschritte der CET1-Abzugsposition „Software“ Bank X Selbsterstellte Software wird in zwei Projektphasen jeweils zum 30.06.2018 und zum 31.12.2018 aktiviert. Bilanzielle Amortisation beginnend ab Fertigstellung Aufsichtsrechtliche Amortisation Individuelle SREP-CET1-Quote 1080 Tage 720 Tage 10 Prozent Jahresabschluss 30.06.2018 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 Bilanzielle Amortisationsdauer 0 0 360 Tage 360 Tage 360 Tage Die bilanzielle Amortisation startet erst, nachdem Phase 2 finalisiert wurde am 01.01.2019 Aktivierte Kosten Phase 1 100,00 Aktivierte Kosten der Phase 1 zum 30.06.2018 Aktivierte Kosten Phase 2 60,00 Aktivierte Kosten der Phase 1 zum 31.12.2018 Bruttobuchwert Phase 1 100,00 100,00 100,00 100,00 Bruttobuchwert Phase 2 60,00 60,00 60,00 Bruttobuchwert Gesamt 100,00 160,00 160,00 160,00 160 Accounting Abschreibung - - 53,33 53,33 53,33 Accounting kumulierte Abschreibung (A) - - 53,33 106,67 160,00 Nettobuchwert (B) 100,00 160,00 106,67 53,33 - Vereinfachte lineare Abschreibung über drei Jahre ohne Sonderabschreibungen Bruttobuchwert beider Phasen abzüglich aufgelaufener Abschreibungen Option A Jahresabschluss 30.06.2018 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 Berechnung der aufsichtsrechtlichen Abschreibung Aufsichtsrechtliche Amortisationsdauer Phase 1 180 Tage 360 Tage 180 Tage 0 0 Die zwei Phasen werden als separate Assets betrachtet. Daher beginnt die Amortisation von Phase 1 bereits am 01.07.2018 Aktivierte Kosten Phase 1 100,00 - - - Aktivierte Kosten der Phase 1 zum 30.06.2018 Aufsichtsrechtliche Amortisationsdauer Phase 2 - 360 Tage 360 Tage - Die zwei Phasen werden als separate Assets betrachtet. Daher beginnt die Amortisation von Phase 2 am 01.01.2019 Aktivierte Kosten Phase 2 60,00 Aktivierte Kosten der Phase 2 zum 31.12.2018 Bruttobuchwert Phase 1 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Bruttobuchwert Phase 2 60,00 60,00 60,00 60,00 Bruttobuchwert Gesamt 100,00 160,00 160,00 160,00 160,00 Aufsichtsrechtliche Lineare Abschreibung über zwei Jahre für die 25,00 50,00 25,00 - - Abschreibung Phase 1 aktivierten Kosten aus Phase 1 Aufsichtsrechtliche Lineare Abschreibung über zwei Jahre für die - 30,00 30,00 - - Abschreibung Phase 2 aktivierten Kosten aus Phase 2 Summe aufsichtsrechtliche Abschreibung je Jahr 25,00 80,00 55,00 - - Summe der linearen Abschreibungen aus Phase 1 und 2 Aufsichtsrechtliche kumulierte Abschreibung (C) 25,00 105,00 160,00 160,00 160,00 Aufsichtsrechtlicher Nettobuchwert Berechnung des CET1-Abzugs 75,00 55,00 - - - Bruttobuchwert beider Phasen abzüglich aufgelaufener Abschreibungen CET1-Abzug (D=C-A) 25,00 105,00 106,67 53,33 - Risikogewichteter Betrag (B-D) 75,00 55,00 - - - CET1-Kapitalanforderung Restbuchwert 7,50 5,50 - - - Gesamt-CET1-Belastung 32,50 110,50 106,67 53,33 - Differenz zwischen aufsichtsrechtlicher Abschreibung und tatsächlicher bilanzieller Abschreibung CET1-Kapitalanforderungen bei einer angenommenen CET1-Quote von 10 Prozent Summe aus CET1-Abzugsbetrag und CET1-Kapitalanforderung 38 07 // 2020

REGULIERUNG Option B Jahresabschluss 30.06.2018 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 Berechnung der aufsichtsrechtlichen Abschreibung Aufsichtsrechtliche Amortiationsdauer Phase 1 0 0 360 Tage 360 Tage 0 Aufsichtsrechtliche Amortisation startet gleichzeitig mit der bilanziellen Abschreibung Aktivierte Kosten Phase 1 100,00 - - - - Aktivierte Kosten der Phase 1 zum 30.06.2018 Aufsichtsrechtliche Amortiationsdauer Phase 2 - 360 Tage 360 Tage 0 Aktivierte Kosten Phase 2 60,00 Aktivierte Kosten der Phase 2 zum 31.12.2018 Bruttobuchwert Phase 1 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Bruttobuchwert Phase 2 60,00 60,00 60,00 60,00 Bruttobuchwert Gesamt 100,00 160,00 160,00 160,00 160,00 Aufsichtsrechtliche Lineare Abschreibung über 2 Jahre für die aktivierten - - 50,00 50,00 - Abschreibung Phase 1 Kosten aus Phase 1 Aufsichtsrechtliche Lineare Abschreibung über 2 Jahre für die aktivierten - - 30,00 30,00 - Abschreibung Phase 2 Kosten aus Phase 2 Summe aufsichtsrechtliche Abschreibung je Jahr - - 80,00 80,00 - Summe der linearen Abschreibungen aus Phase 1 und 2 Aufsichtsrechtliche kumulierte Abschreibung - - 80,00 160,00 160,00 Aufsichtsrechtlicher Nettobuchwert 100,00 160,00 80,00 - - Aufsichtsrechtliche aggregierte Abschreibung (B) - - 80,00 160,00 Berechnung des CET1-Abzugs CET1-Abzug (G = WENN (F=0; E; F-A)) 100,00 160,00 26,67 53,33 - Risikogewichteter Betrag (B-G) - - 80,00 - - CET1-Kapitalanforderung Restbuchwert - - 8,00 - - Gesamt-CET1-Belastung 100,00 160,00 34,67 53,33 - Kapitalabzug gemäß aktueller CRR Abzugsbetrag ist bis zum Start der aufsichtsrechtlichen Abschreibung der Nettobuchwert, danach die Differenz aus aufsichtsrechtlicher und bilanzieller Abschreibung CET1-Kapitalanforderungen bei einer angenommenen CET1-Quote von 10 Prozent Summe aus CET1-Abzugsbetrag und CET1-Kapitalanforderung 100,00 160,00 106,67 53,33 - Kapitalbelastung zum Vergleich gemäß aktueller CRR Für Deutschland hat diese Regelung nur eine geringe Bedeutung, da Pfändungsfreigrenzen, vertraglicher Ausschluss von Gehaltsabtretungen sowie Nicht-Abtretbarkeit bestimmter Altersvorsorgeverträge (wie Riester) hohe praktische Hürden sind. KMU-Unterstützungsfaktor Auch vorgezogen werden die Änderungen bezüglich des KMU-Unterstützungsfaktors. Dieser Faktor wurde 2014 in der CRR eingeführt, um den besonderen Status der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der Wirtschaft innerhalb der EU Rechnung zu tragen und die Erhöhung der Kapitalanforderungen durch die Einführung des Kapitalerhaltungspuffers zu kompensieren. Der KMU- Faktor erlaubt es den Instituten, die risikogewichteten Aktiva für nicht-ausgefallene KMU- Positionen im KSA und IRBA mit 0,7619 zu multiplizieren und damit abzusenken. Die Kreditnehmer müssen natürlich der KMU-Definition entsprechen, wobei für Zwecke der CRR nur das Umsatzkriterium relevant ist. Gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EC vom 6. Mai 2003 gelten Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem Umsatz kleiner/gleich 50 Mio. € und einer Bilanzsumme von kleiner/gleich 43 Mio. € als KMU. Ferner darf das Gesamtexposure der Institutsgruppe (IG) gegenüber der Gruppe verbundener Kunden (GvK) 1,5 Mio. € nicht übersteigen. Der Anwendungsbereich des KMU-Faktors wird durch den Quick Fix signifikant erweitert. Der KMU-Faktor in Höhe von 0,7619 ist auf Positionen der GvK des Kreditnehmers gegenüber der IG bis zu 2,5 € Mio. anwendbar. Überschreitet die Position 2,5 Mio. €, so erhält dieser überschreitende Teil einen Faktor von 0,85. Es ist somit immer ein individueller KMU-Faktor zu bestimmen, der zwischen 0,7619 und 0,85 schwanken kann. Eine Höhen- 07 // 2020 39

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