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diebank 07 // 2020

die bank gehört zu den bedeutendsten Publikationen der gesamten Kreditwirtschaft. Die Autoren sind ausnahmslos Experten von hohem Rang. Das Themenspektrum ist weit gefächert und umfasst fachlich fundierte Informationen. Seit 1961 ist die bank die meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider in privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten. Mit Themen aus den Bereichen Bankmanagement, Regulatorik, Risikomanagement, Compliance, Zahlungsverkehr, Bankorganisation & Prozessoptimierung und Digitalisierung & Finanzinnovationen vermittelt die bank ihren Lesern Strategien, Technologien, Trends und Managementideen der gesamten Kreditwirtschaft.

MARKT

MARKT FINANZTRANSAKTIONSSTEUER Ein Retter in der Not? Die Covid-19-Krise hat eine neue Debatte über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ausgelöst. Denn die Pandemie wird das Defizit in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter in die Höhe treiben, sodass die zum 1. Januar 2021 beschlossene Grundrente ohne Gegenfinanzierungsmaßnahmen kaum noch gerechtfertigt werden kann. Andererseits macht eine private Altersvorsorge ohne Aktien kaum noch Sinn, und eine Besteuerung von Aktientransaktionen ist in der aktuellen Situation mehr als kontraproduktiv. Doch eine Aktiensteuer würde noch weitere Probleme aufwerfen.

MARKT 1 | Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren von 1950 bis 2019 in Millionen Euro 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2005 2000 1995 1990 1985 1980 1975 1970 1965 1960 1955 1950 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Bundesfinanzministerium (BMF). Der Vorschlag, spekulative Finanztransaktionen zu besteuern, ist nicht neu. Bereits in der früheren ökonomischen Literatur finden sich Passagen, die sich mit der Einführung einer solchen Steuer befassen. Nach dem Ausbruch der internationalen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise im Jahr 2008 ist die Diskussion über eine einheitliche Besteuerung von Finanztransaktionen neu entbrannt. Hintergrund waren die hohen Kosten, die für die Stützung des Bankensektors aufgebracht werden mussten – und zwar vom Steuerzahler, nicht von der Finanzbranche selbst. Nachdem eine europaweite Einführung jedoch scheiterte, legte die Europäische Kommission im Jahr 2013 einen Vorschlag vor, nach dem elf Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, im Weg einer sogenannten „verstärkten Zusammenarbeit“ eine Finanztransaktionssteuer einführen können. Die Steuer sollte mit einer möglichst breiten Bemessungsgrundlage und einem niedrigen Steuersatz starten. Nach weiteren zähen Verhandlungen und Diskussionen trat Ende 2015 schließlich Estland aus der Elfergruppe aus, sodass neben Deutschland noch Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, die Slo- wakei, Slowenien und Spanien in der Koalition verblieben. Unklare Regierungsverhältnisse in einigen teilnehmenden Mitgliedstaaten und unterschiedliche Vorstellungen über die tatsächliche Ausgestaltung einer Finanztransaktionssteuer legten die Harmonisierungsbemühungen jedoch erneut auf Eis. Die Einleitung eines formellen Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene und dessen rascher Abschluss waren damit zunächst in weite Ferne gerückt. Bisher kein Finanzierungskonzept für die Grundrente Im Dezember 2019 hat das Projekt einer Steuer auf Finanzgeschäfte wieder an Schwung gewonnen, nachdem Finanzminister Olaf Scholz seinen Ministerkollegen auf europäischer Ebene einen Vorschlag für einen Richtlinientext zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorlegte. Der Vorstoß des Finanzministers orientiert sich an dem Modell der französischen Finanztransaktionssteuer und sieht eine Umsatzsteuer von 0,2 Prozent auf den Aktienerwerb von Unternehmen vor, die einen Börsenwert von mehr als 1 Mrd. € haben. Vor der Covid-19-Krise wären in Deutschland davon rund 150 Firmen betroffen gewesen. Die nun als reine Aktiensteuer ausgestaltete Finanztransaktionssteuer soll dem deutschen Fiskus Einnahmen zwischen 1,2 und 1,5 Mrd. € im Jahr bescheren. Diese Finanzspritzen sind auch bitter nötig, denn die neue Steuer soll die Grundrente finanzieren, die es ab dem 1. Januar 2021 geben wird. Die Grundrente wurde für Menschen im Rentenalter konzipiert, die von ihren Rentenbezügen nicht leben können, obwohl sie lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Sie wird spürbar über der Grundsicherung liegen und soll den Gang zum Sozialamt vermeiden. Eine Vermögensprüfung findet nicht statt, sodass Menschen trotz eines größeren Vermögens einen Anspruch auf die Grundrente haben. Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen rund 1,3 Millionen Menschen die Grundrente erhalten. Für das Einführungsjahr 2021 werden die Kosten der Grundrente einschließlich der darauf von der Rentenversicherung zu leistenden Beiträge an die Krankenversicherung auf insgesamt 1,3 Mrd. € beziffert. 2022 kämen unter Berücksichtigung künftiger Rentenanpassungen bereits Kosten von 1,37 Mrd. € auf den Staat zu. Bis zum Jahr 07 // 2020 19

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